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Montabaur

Nr. 7/92

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ENERGIEBERATUNG VOR ORT

Wer sein Haus und die Umwelt liebt, wer seinen Geldbeutel langfristig schonen will, der denkt jetzt über Energiespar-Maßnahmen nach.

Wieviel Energie könnte in Ihrem Haus eingespart werden ?

Am 15. Februar 1992 sind Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnü- gungsteuem, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge ge­mäß der Steuer- und Abgabenbescheide soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden. Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsge­meindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. N ach Ablauf der Zahlungsfrist wer­den die Rückstände gegebenenfalls mit den 6 läge nach Fällig­keit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf vol­le 100,00 DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungs­zwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.

Es wird gebeten, bei der Z ahlung die Steuerkonten-Nr., bzw. das Az. anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Ver- bandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Mainz (BLZ 500100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59

Montabaur, den 14. Februar 1992 Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)

Sind Wände, Decken, Dach und Fenster wirklich richtig wärmegedämmt?

Arbeiten Heizung und Warmwasserbereitung wirklich energiesparend? Welche Dämm­maßnahmen lohnen sich? Lohnt sich der Einbau einer energiesparenden und umweltschonenden Heizung?

SÜWEDA führt Kabelarbeiten in der Bahnhofstraße durch

Nach Mitteilung der Fa. SÜWEDA werden in der nächsten Wo­che, sofern die Witterung es zuläßt, Kabelarbeiten in der Bahn­hofstraße vom Amtsgericht bis zum Kleinen Markt durchge­führt.

Durch diese Arbeiten wird es insbesondere im verkehrsberuhig­ten Abschnitt der Bahnhofstraße zu geringfügigen Behinde­rungen kommen.

Wir bitten um Verständnis.

Ab 13. Februar nun auch ENERGIEBERATUNG in der Kreissparkasse Montabaur

ENERGIEBERATUNG VOR ORT

Verbraucherzentrale mit neuem Angebot in Montabaur

Energieberatung:

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. bietet ab 13. Fe­bruar 1992 in der Kreissparkasse Montabaur kostenlose Bera­tungen für private Haushalte zu Energiethemen an. Der Di­plom-Ingenieur Hans Dieter Meyer gibt Hilfen und Informatio­nen zur Modernisierung von Heizungsanlagen (Systeme, Brennstoffwahl), Möglichkeiten der Warmwasseraufbereitung (zentral), dezentral), Anwendung von wärmedämmenden Maß­nahmen (Baustoffe, Fenster etc.) und der Nutzung von Solar­energie.

Doch nicht nur Haus- und Wohnungsbesitzer werden beraten. Auch Mieter können sich z.B. mit Fragen zur Heizkostenabrech- nung, Schimmelbildung in der Wohnung, Verbesserung des Raumklimas und allgemeinen energiesparenden Maßnahmen im Haushalt an den Energieberater wenden.

Auf Wunsch und gegen ein kleines Honorar wird auch eine Vor- Ort-Analyse am Objekt mit Meßgeräten erstellt und daraus fol­gende Empfehlungen durch Herrn Hans Dieter Meyer erarbei­tet.

Die Beratungen finden jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat ab 16.00 Uhr in der Kreissparkasse Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz, statt.

Voranmeldungen sindunter der Telefonnummer 02602/126-0 er­forderlich.

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Mahnung

statt Einzelmahnung

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsge­meinde Montabaur.

öffentliche Bekanntmachung

Im Manöverraum Koblenz-Rübenach-Münstermaifeld-Wald- esch-Bad Ems-Montabaur-Koblenz findet vom 24.2. bis 27.2.1992 eine Einsatzübung statt. Truppenstärke: 50 Solda­ten, Fahrzeuge: 10 Radfahrzeuge. Die Bevölkerung wird um Be­achtung gebeten.

Aufhebung der Sperrzeit an den Fastnachtstagen

Anläßlich der Fastnachtstage wird die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstät­ten im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur in den Näch­ten von Donnerstag, dem 27. Februar 1992 bis einschL Montag, den 2. März 1992 auf Dienstag, den 3. März 1992 allgemein auf­gehoben. Die Aufhebung erfolgt nach § 4 Abs. 1 der Landesver- ordnungzur Regelung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirt­schaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Gaststät- ten-Sperrzeit-VO) vom 12.07.1972 (GVB1. S. 255) Ld.F. vom 26.09.1977 (GVBL S. 331).

Montabaur, den 03. Februar 1992 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Ordnungsamt -

Obstanbauerhebung 1992

Anfang 1992 führt das Statistische Landesamt eine totale Obstanbauerhebung durch. Gegenstand dieser durch Rechts­vorschrift alle fünf Jahre angeordneten Erhebung sind Bau­mobstflächen, die der Erzeugung von Kern- und Steinobst die­nen. Auskunftspflichtig sind Bewirtschafter von Baumobstge­samtflächen von 15 Ar und mehr, sofern das auf dieser Fläche erzeugte Obst vollständig oder überwiegend zum Verkauf be­stimmt ist.

Die Angaben der Auskunftspflichtigen unterliegen der Geheim­haltung und werden geschützt. Eine Verwendung zu steuerli­chen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

Auskunftsverweigerungen sowie nicht vollständig oder nicht rechtzeitigerteilte Auskünfte stellen nach dem Gesetz eine Ord­nungswidrigkeit dar.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz