Montabaur
Nr. 7/92
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ENERGIEBERATUNG VOR ORT
Wer sein Haus und die Umwelt liebt, wer seinen Geldbeutel langfristig schonen will, der denkt jetzt über Energiespar-Maßnahmen nach.
Wieviel Energie könnte in Ihrem Haus eingespart werden ?
Am 15. Februar 1992 sind Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnü- gungsteuem, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden. Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. N ach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 6 läge nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 100,00 DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Z ahlung die Steuerkonten-Nr., bzw. das Az. anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Ver- bandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Mainz (BLZ 500100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59
Montabaur, den 14. Februar 1992 Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)
Sind Wände, Decken, Dach und Fenster wirklich richtig wärmegedämmt?
Arbeiten Heizung und Warmwasserbereitung wirklich energiesparend? Welche Dämmmaßnahmen lohnen sich? Lohnt sich der Einbau einer energiesparenden und umweltschonenden Heizung?
SÜWEDA führt Kabelarbeiten in der Bahnhofstraße durch
Nach Mitteilung der Fa. SÜWEDA werden in der nächsten Woche, sofern die Witterung es zuläßt, Kabelarbeiten in der Bahnhofstraße vom Amtsgericht bis zum Kleinen Markt durchgeführt.
Durch diese Arbeiten wird es insbesondere im verkehrsberuhigten Abschnitt der Bahnhofstraße zu geringfügigen Behinderungen kommen.
Wir bitten um Verständnis.
Ab 13. Februar nun auch ENERGIEBERATUNG in der Kreissparkasse Montabaur
ENERGIEBERATUNG VOR ORT
Verbraucherzentrale mit neuem Angebot in Montabaur
Energieberatung:
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. bietet ab 13. Februar 1992 in der Kreissparkasse Montabaur kostenlose Beratungen für private Haushalte zu Energiethemen an. Der Diplom-Ingenieur Hans Dieter Meyer gibt Hilfen und Informationen zur Modernisierung von Heizungsanlagen (Systeme, Brennstoffwahl), Möglichkeiten der Warmwasseraufbereitung (zentral), dezentral), Anwendung von wärmedämmenden Maßnahmen (Baustoffe, Fenster etc.) und der Nutzung von Solarenergie.
Doch nicht nur Haus- und Wohnungsbesitzer werden beraten. Auch Mieter können sich z.B. mit Fragen zur Heizkostenabrech- nung, Schimmelbildung in der Wohnung, Verbesserung des Raumklimas und allgemeinen energiesparenden Maßnahmen im Haushalt an den Energieberater wenden.
Auf Wunsch und gegen ein kleines Honorar wird auch eine Vor- Ort-Analyse am Objekt mit Meßgeräten erstellt und daraus folgende Empfehlungen durch Herrn Hans Dieter Meyer erarbeitet.
Die Beratungen finden jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat ab 16.00 Uhr in der Kreissparkasse Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz, statt.
Voranmeldungen sindunter der Telefonnummer 02602/126-0 erforderlich.
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Mahnung
• statt Einzelmahnung •
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur.
öffentliche Bekanntmachung
Im Manöverraum Koblenz-Rübenach-Münstermaifeld-Wald- esch-Bad Ems-Montabaur-Koblenz findet vom 24.2. bis 27.2.1992 eine Einsatzübung statt. Truppenstärke: 50 Soldaten, Fahrzeuge: 10 Radfahrzeuge. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
Aufhebung der Sperrzeit an den Fastnachtstagen
Anläßlich der Fastnachtstage wird die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur in den Nächten von Donnerstag, dem 27. Februar 1992 bis einschL Montag, den 2. März 1992 auf Dienstag, den 3. März 1992 allgemein aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt nach § 4 Abs. 1 der Landesver- ordnungzur Regelung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Gaststät- ten-Sperrzeit-VO) vom 12.07.1972 (GVB1. S. 255) Ld.F. vom 26.09.1977 (GVBL S. 331).
Montabaur, den 03. Februar 1992 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Ordnungsamt -
Obstanbauerhebung 1992
Anfang 1992 führt das Statistische Landesamt eine totale Obstanbauerhebung durch. Gegenstand dieser durch Rechtsvorschrift alle fünf Jahre angeordneten Erhebung sind Baumobstflächen, die der Erzeugung von Kern- und Steinobst dienen. Auskunftspflichtig sind Bewirtschafter von Baumobstgesamtflächen von 15 Ar und mehr, sofern das auf dieser Fläche erzeugte Obst vollständig oder überwiegend zum Verkauf bestimmt ist.
Die Angaben der Auskunftspflichtigen unterliegen der Geheimhaltung und werden geschützt. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.
Auskunftsverweigerungen sowie nicht vollständig oder nicht rechtzeitigerteilte Auskünfte stellen nach dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit dar.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

