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Montabaur

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Nr. 6/92

Die Verwaltuncj informiert

Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine(n) Beamtin/Beamten des gehobenen Dienstes oder

eine(n) Angestellte(n) mit erfolgreich abgelegter 2. Angestelltenprüfung.

Zu den Aufgaben gehören die Sachgebiete Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Sitzungswesen für den Verbandsge­meinderat und den Stadtrat sowie deren Ausschüsse und Or­ganisation. Die Stelle ist im Stellenplan mit A10 BBesG bzw. Verg.-Gr. IV b BAT ausgewiesen.

Bewerben können sich Beamte mit erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Kommunalverwaltung und der staatlichen all­gemeinen inneren Verwaltung oder Verwaltungsangestellte, die den Zweiten Angestelltenlehrgang an einer Gemeindever­waltungsschule mit Erfolg abgeschlossen haben.

Wir erwarten gute Kenntnisse im Bereich des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, die Fähigkeit, organisa­torische undrechtliche Zus ammenhänge zu erkennen und gu­te Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift. Erfahrungen im Umgang mit EDV sind erwünscht, aber nicht Bedingung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte mit den übli­chen Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Februar 1992 an die

Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz 8 Postfach 12 62, 5430 Montabaur.

Ifelefonische Auskünfte werden unter der Nr. 02602/126.131 erteilt.

Zuschuß für Jugendarbeit in Vereinen

Seit dem Ol. Februar 1980 gelten für den Bereich der Stadt Mon­tabaur die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Anträ­ge auf Gewährung von Zuschüssen können für 1992 bis zum 1.

April 1992 gestellt werden.

Förderungsvoraussetzungen:

1. Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaf­ten mit mindestens 10 jugendlichen Mitgliedern, die Ein­wohner von Montabaur sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstellung nicht vollendet ha­ben, gezahlt.

2. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugend­gemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 01. J anuar des J ahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.

3. Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Hö­he von 200,00 DM je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Die­ser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen um 10,00 DM.

Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Rathaus, Zimmer 205, einzureichen. Dem Antrag ist eine Auf stellungmit Angabe der Vor- und Zunamen, der Geburtsda­ten und der Anschriften für die Mitglieder, für die der Zuschuß gewährt werden soll, beizufügen.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, daß der 01. April 1992 eine Ausschlußfrist darstellt. Anträge, die nach diesem Zeit­punkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur

Im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur sind die notwendigen Sanie­rungsarbeiten noch nicht ganz abge­schlossen. Daher k ann das Hallenbad erst am Montag, 10.2.1992, für den allge­meinen Badebetrieb geöffnet werden. Eine Veröffentlichung des dann gültigen B adezeitenplanes erfolgt in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes. Wir bitten unsere Badegäste um entsprechende Beachtung.

Nur noch wenige Plätze frei für die Schwimmkurse im Hallenbad Montabaur

Da die Sanierungsarbeiten früher abgeschlossen werden kön­nen als geplant, beginnen die Schwimmkurse im Hallenbad Montabaur bereits am Montag, dem 10. Februar 1992.

In den folgenden Kursen sind nur noch wenige Plätze frei: Kurs-Nr. 2: Kinderkurs ab 6 Jahre, 14 - 15 Uhr

Kurs-Nr. 5: Kinderkurs ab 7 Jahre, 16 - 17 Uhr

Kurs-Nr. 6: Kinderkurs ab 7 Jahre, 16 - 17 Uhr

Kurs-Nr. 7+8: Kinderkurs ab 7 J ahre, 17 - 18 Uhr Kurs-Nr. 10: Jugendliche und Erwachsene (Männer/Frauen)

18 -19 Uhr

Interessenten sollten sich möglichst kurzfristig anmelden. Ent­sprechende Meldungen nimmt die Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Tbl. 02602/126.110, entgegen.

Die Kurse umfassen 10 Übungsstunden undfinden jeweils mon­tags statt (Beginn: 10.2.1992).

Die Kursgebühr für Kinder und Jugendliche beträgt 40,00 DM, für Erwachsene 60,00 DM. Zusätzlich sind bei jedem Badebe­such die Eihtrittsgebühren (Kinder/Jugendliche 1,50 DM, Er­wachsene 3,00 DM) zu entrichten.

Bachpatenschaften

Bachläufe mit einer natürlichen Li­nienführung, ausreichend breiten Uferzonen und typischen Pflanzenbe­suchs stellen prägende Bestandteile unserer Umwelt dar. Sie sind das ökolo­gische Rückgrat der Landschaft. Intakte Gewässer bilden Lebensräume in erstaunlicher Vielfalt für teilweise bedrohte, seltene und spezialisierte Pflanzen- undTierarten. Daneben erfüllen dienatumahenFließ- gewässer noch weitere wichtige Funktionen im Naturhaushält (z.B. Wasserriickhaltung, Selbstreinigung).

Leider haben ein Großteil der Bachläufe ihren naturgegebenen Charakter eingebüßt. Veränderungen am Fließgewässer sind oft mit erheblichen Schädigungen des Gesamtwasserhaushaltes und des Ökosystems verbunden.

Um solche Entwicklungen zu verhindern und das Bewußtsein für den verantwortungsbewußten Umgang mit unseren Gewäs­sern zu fördern, können Bürger und Bürgerinnen eine Bachpa­tenschaft für ein Gewässer oder einen Gewässerabschnitt über­nehmen. B achpaten können sein Einzelpersonen, Vereine, Verei­nigungen, Verbände oder Schulklassen. Die Bachpatenschaft stellt eine gute Möglichkeit dar, um den Unterhaltungspflichti­gen (Verbandsgemeinde bei Gewässern III. Ordnung) bei der Gesaltung und Renaturierung der Gewässer zu unterstützen und damit zur Verbesserung der Umweltqualität beizutragen. Bei Rückfragen und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Monabaur, TfeL 02602/126.109.

Abfahrtzeiten

stehen nicht in den Sternen !

Taschenf ahrpläne erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Ortsbürger­meister oder direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rat­haus Montabaur, Zimmer 21.