Montabaur
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Nr. 6/92
“Die Verwaltuncj informiert”
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine(n) Beamtin/Beamten des gehobenen Dienstes oder
eine(n) Angestellte(n) mit erfolgreich abgelegter 2. Angestelltenprüfung.
Zu den Aufgaben gehören die Sachgebiete Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Sitzungswesen für den Verbandsgemeinderat und den Stadtrat sowie deren Ausschüsse und Organisation. Die Stelle ist im Stellenplan mit A10 BBesG bzw. Verg.-Gr. IV b BAT ausgewiesen.
Bewerben können sich Beamte mit erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Kommunalverwaltung und der staatlichen allgemeinen inneren Verwaltung oder Verwaltungsangestellte, die den Zweiten Angestelltenlehrgang an einer Gemeindeverwaltungsschule mit Erfolg abgeschlossen haben.
Wir erwarten gute Kenntnisse im Bereich des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, die Fähigkeit, organisatorische undrechtliche Zus ammenhänge zu erkennen und gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift. Erfahrungen im Umgang mit EDV sind erwünscht, aber nicht Bedingung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Februar 1992 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz 8 Postfach 12 62, 5430 Montabaur.
Ifelefonische Auskünfte werden unter der Nr. 02602/126.131 erteilt.
Zuschuß für Jugendarbeit in Vereinen
Seit dem Ol. Februar 1980 gelten für den Bereich der Stadt Montabaur die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können für 1992 bis zum 1.
April 1992 gestellt werden.
Förderungsvoraussetzungen:
1. Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaften mit mindestens 10 jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner von Montabaur sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstellung nicht vollendet haben, gezahlt.
2. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugendgemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 01. J anuar des J ahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.
3. Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 200,00 DM je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen um 10,00 DM.
Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 205, einzureichen. Dem Antrag ist eine Auf stellungmit Angabe der Vor- und Zunamen, der Geburtsdaten und der Anschriften für die Mitglieder, für die der Zuschuß gewährt werden soll, beizufügen.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, daß der 01. April 1992 eine Ausschlußfrist darstellt. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur
Im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur sind die notwendigen Sanierungsarbeiten noch nicht ganz abgeschlossen. Daher k ann das Hallenbad erst am Montag, 10.2.1992, für den allgemeinen Badebetrieb geöffnet werden. Eine Veröffentlichung des dann gültigen B adezeitenplanes erfolgt in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes. Wir bitten unsere Badegäste um entsprechende Beachtung.
Nur noch wenige Plätze frei für die Schwimmkurse im Hallenbad Montabaur
Da die Sanierungsarbeiten früher abgeschlossen werden können als geplant, beginnen die Schwimmkurse im Hallenbad Montabaur bereits am Montag, dem 10. Februar 1992.
In den folgenden Kursen sind nur noch wenige Plätze frei: Kurs-Nr. 2: Kinderkurs ab 6 Jahre, 14 - 15 Uhr
Kurs-Nr. 5: Kinderkurs ab 7 Jahre, 16 - 17 Uhr
Kurs-Nr. 6: Kinderkurs ab 7 Jahre, 16 - 17 Uhr
Kurs-Nr. 7+8: Kinderkurs ab 7 J ahre, 17 - 18 Uhr Kurs-Nr. 10: Jugendliche und Erwachsene (Männer/Frauen)
18 -19 Uhr
Interessenten sollten sich möglichst kurzfristig anmelden. Entsprechende Meldungen nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tbl. 02602/126.110, entgegen.
Die Kurse umfassen 10 Übungsstunden undfinden jeweils montags statt (Beginn: 10.2.1992).
Die Kursgebühr für Kinder und Jugendliche beträgt 40,00 DM, für Erwachsene 60,00 DM. Zusätzlich sind bei jedem Badebesuch die Eihtrittsgebühren (Kinder/Jugendliche 1,50 DM, Erwachsene 3,00 DM) zu entrichten.
Bachpatenschaften
Bachläufe mit einer natürlichen Linienführung, ausreichend breiten Uferzonen und typischen Pflanzenbesuchs stellen prägende Bestandteile unserer Umwelt dar. Sie sind das ökologische Rückgrat der Landschaft. Intakte Gewässer bilden Lebensräume in erstaunlicher Vielfalt für teilweise bedrohte, seltene und spezialisierte Pflanzen- undTierarten. Daneben erfüllen dienatumahenFließ- gewässer noch weitere wichtige Funktionen im Naturhaushält (z.B. Wasserriickhaltung, Selbstreinigung).
Leider haben ein Großteil der Bachläufe ihren naturgegebenen Charakter eingebüßt. Veränderungen am Fließgewässer sind oft mit erheblichen Schädigungen des Gesamtwasserhaushaltes und des Ökosystems verbunden.
Um solche Entwicklungen zu verhindern und das Bewußtsein für den verantwortungsbewußten Umgang mit unseren Gewässern zu fördern, können Bürger und Bürgerinnen eine Bachpatenschaft für ein Gewässer oder einen Gewässerabschnitt übernehmen. B achpaten können sein Einzelpersonen, Vereine, Vereinigungen, Verbände oder Schulklassen. Die Bachpatenschaft stellt eine gute Möglichkeit dar, um den Unterhaltungspflichtigen (Verbandsgemeinde bei Gewässern III. Ordnung) bei der Gesaltung und Renaturierung der Gewässer zu unterstützen und damit zur Verbesserung der Umweltqualität beizutragen. Bei Rückfragen und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Monabaur, TfeL 02602/126.109.
Abfahrtzeiten
stehen nicht in den Sternen !
Taschenf ahrpläne erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Ortsbürgermeister oder direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus Montabaur, Zimmer 21.

