Montabaur
Nr. 4/92
U3
Finanzamt Montabaur zieht um
Das Finanzamt Montabaur zieht in der Woche vom 27.1. bis 31.1.1992 in das neue Dienstgebäude in der Koblenzer Straße (ehemaliges Krankenhausgelände) um. In dieser Zeit bleibt das Amt für den Publikumsverkehr geschlossen, die Mitarbeiter sind überwiegend auch nicht telefonisch erreichbar. Es wird daher gebeten, von Vorsprachen und Anrufen Abstand zu nehmen. Die Abendsprechstunden am 30. Januar 1992 fallen aus.
BL “Die Verwaltung informiert”
Förderung von Unternehmensberatungen
sowie von Informations- und Schulungsveranstaltungen - Neue Richtlinien -
Der Bundesminister für Wirtschaft hat seine Richtlinien zur Förderung des betrieblichen Beratungswesens sowie der Fort- und Weiterbildung von Unternehmern, Führungskräften und E xistenz gründem neu gefaßt. Die Richtlinien gelten yom 01.01.1992 bis zum 31.12.1996.
Zur Information veröffentlichen wir nachfolgend jeweils die Ziffern 1 der Richtlinien. Die vollständigen Richtlinien sowie weitere Informationen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8 (Abt. Wirtschaftsförderung, Tfel. 02602/126.111,6430 Montabaur angefordert werden.
Richtlinien
Uber die Förderung von Unternehmen sberatungen für kleine und mittlere Unternehmen vom 19. Dezember 1991
1 Zuwendungszweck
1.1 Die Untemehmensberatung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen sowie wirtschafts- naher Freier Berufe (im folgenden „Unternehmen" genannt) und zur Stärkung der Bereitschaft zur Existenzgründung. Das gilt auch für eine schnellere Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen im Zusammenhang mit der deutschen Vereinigung und aem EG-Binnenmaxkt. Um den Unternehmen einen Anreiz zur Inanspruchnahme von externen Beratungen zu geben, können ihnen auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe Zuwendungen zu den Beratungskosten nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Vorläufigen Verwaltungsvorscnrlften zu den §§ 44, 44a der Bundeshausnaltsordnung gewährt werden.
1.2 Gefördert werden Beratungen von Existenzgründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel, Industrie, Verkehrs-, Gast-und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und von Angehörigen wirtschaftsnaher Freier Berufe, sofern sie nicht selbst überwiegend wirtschafte- beratend tätig sind. Energieeinsparberatungen sind auch bei Betrieben des Agrarbereichs förderfähig.
1.3 Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinien zählen Anwälte, Architekten, Designer, Ingenieure, Künstler, Notare, Publizisten und sonstige freiberuflich Tätige mit überwiegendem Honoraraufkommen aus der gewerblichen Wirtschaft.
1.4 Auf die Gewährung der Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligungsbehörde (Nummer 6.5) entscheidet aufgrund Ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen dar verfügbaren Haushaltsmittel.
Richtlinien über die Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen (Fort- und Weiterbildung) ftlr kleinere und mittlere Unternehmer und Ftih- rungskräfte sowie Existenzgründer
- vom 19. Dezember 1991 -
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
■ 1.1 Die Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen dient dem Ziel, die Bereitschaft zur Existenzmündung zu stärken und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Freien Berufe (im folgenden „Unternehmen“ genannt) zu verbessern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Bedingungen zu erleichtern (Leistungssteigerung). Dabei geht es vor allem auch uni eine beschleunigte Umstellung auf veränderte wirtschaftliche Bedingungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit und dem EG-Binnenmarkt.
Gefördert werden auch Informations- und SchulungsVeranstaltungen zur sparsamen und rationellen Verwendung der Energie (Energieeinsparveranstaltungen) und zum schonenden Umgang mit der Umwelt (Umweltschutzveranstaltungen).
1.2 Zielgruppe der Maßnahmen sind Unternehmer, Führungs*
kräfte und Existenzgründer im Bereich des Handwerks, der Industrie, des Handels, aes Verkehrs-, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbes, der Handelsvertreter, Handelsmakler, des sonstigen Dienstieistungsgewerbes und dör freien Berufe sowie bei Energieeinsparveranstaltungen , auch Unternehmen des Agrarbereichs. '
1.3 • Für Informations- und Schulungsveranstaltungen können
auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 44, 44 a der Bundeshaushaltsordnung gewährt werden. .
1.4 Auf die Gewährung der Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligungsbehörde (Nummer 5.51 entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine(n) Beamtin/Beamten des gehobenen Dienstes oder
eine(n) Angestelltefn) mit erfolgreich abgelegter 2. Angestelltenprüfung.
Zu den Aufgaben gehören die Sachgebiete Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Sitzungswesen für den Verbandsgemeinderat und den Stadtrat sowie deren Ausschüsse und Organisation. Die Stelle ist im Stellenplan mit A10 BBesG bzw. Verg. Gr. IV b BAT ausgewiesen.
Bewerben können sich Beamte mit erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Kommunal Verwaltung und der staatlichen allgemeinen inneren Verwaltung oder Verwaltungsangestellte, die den Zweiten Angestelltenlehrgang an einer G emeindever- waltungsschule mit Erfolg abgeschlossen haben.
Wir erwarten gute Kenntnisse im Bereich des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, die Fähigkeit, organisatorische undrechtliche Zus ammenhänge zu erkennen und gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift. Erfahrungen im Umgang mit EDV sind erwünscht, aber nicht Bedingung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Februar 1992 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz 8 Postfach 12 62, 6430 Montabaur.
Tfelefonische Auskünfte werden unter der Nr. 02602/126.131 erteilt.
U m weltbeauftragter
Seit dem 1. August 1991 ist Helmut Meier als Umweltbeauftragter bei der VG Montabaur beschäftigt. Nach dem Studium der Landespflege und einem Semester Abfallwirtschaft arbeitete er als DipL-Ing. für Landespflege bei der Bezirksregierung in Detmold und anschließend bei der Flurbereinigungsverwaltungin Rheinland-Pfalz. Seine Tätigkeiten bei der Verbandsgemeinde erstrecken sich auf Information, Beratung sowie Unterstützung und Erarbeitung

