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Montabaur

Nr. 51/52/9;

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Untershausen

Forstrevier Gelbachtal

D as Forstrevier Gelbachtal bittet nochmals um Aufgabe der Brennholz- bzw. Schlagabraumbestellungen. Die Bestellungen werden bis zum 3. Januar 1992 (letzter Tfermin) beim Forstrevier unterster TfeL Nr. 02602/90741 entgegengenommen.

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Nachtrag

Neuhäusel

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öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Eisenköppel« der Ortsgemeinde Neuhäusel; Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili- gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ,

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel

hat in seiner Sitzung am 20. Juni 1991 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Eisenköppel« beschlossen.

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In seiner Sitzung am 26. Sept. 1991 hat der Ortsgemeinderat den Geltungsbe­reich um die Wegeparzellen Nr. 103/i (tlw.), 106 (tlw.) und die Waldparzelle Nr. 1 (tlw.) erweitert.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungöffentlichzu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. *

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

vom 02. Januar bis 16. Januar 1992 (ein­schließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 20$, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Mon­tabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr und frei­tags von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie beim Ortsbürgermeister während der ort­süblichen Dienststunden.

Stockborn

VORHANDENER HOCHWALD

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Der Geltungsbereich ist aus der neben­stehend abgedruckten Skizze ersicht­lich. /

Neuhäusel, 16. Dezember 1991 '; r

Hümmerich, Ortsbürgermeister