Montabaur
Nr. 51/52/9;
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Untershausen
Forstrevier Gelbachtal
D as Forstrevier Gelbachtal bittet nochmals um Aufgabe der Brennholz- bzw. Schlagabraumbestellungen. Die Bestellungen werden bis zum 3. Januar 1992 (letzter Tfermin) beim Forstrevier unterster TfeL Nr. 02602/90741 entgegengenommen.
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Nachtrag
Neuhäusel
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öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Eisenköppel« der Ortsgemeinde Neuhäusel; Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili- gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ,
Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel
hat in seiner Sitzung am 20. Juni 1991 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Eisenköppel« beschlossen.
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In seiner Sitzung am 26. Sept. 1991 hat der Ortsgemeinderat den Geltungsbereich um die Wegeparzellen Nr. 103/i (tlw.), 106 (tlw.) und die Waldparzelle Nr. 1 (tlw.) erweitert.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungöffentlichzu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. *
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 02. Januar bis 16. Januar 1992 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 20$, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden.
Stockborn
VORHANDENER HOCHWALD
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Der Geltungsbereich ist aus der nebenstehend abgedruckten Skizze ersichtlich. /
Neuhäusel, 16. Dezember 1991 '; r
Hümmerich, Ortsbürgermeister

