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Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs, von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 -13.00 Uhr von jedermann eingesehen werden.
Jedermann kann über den Inhalt der Bebauvingsplanänderung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daßdieVerletzungderin §214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften H ann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 B auGB über die Entschädigung von durch den B ebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach- teileeingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Der Änderungsbereich umfaßt ein Teilgebiet südlich der Lahnstraße innerhalb des als Gemeindedarfsfläche ausgewiesenen Gebietes.
Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:
1. Für das Gebiet innerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche wird die Grund- und Geschoßflächenzahl festgelegt
- für den Bereich des Schulgebäudes:
Grundflächenzahl = 0,4 Geschoßflächenzahl = 0,8
- für den Bereich der Schulsportanlagen:
Grundflächenzahl = 0,3 Geschoßflächenzahl = 0,3. t
2. a) Die im Plan festgesetzte überbaubare Fläche für das Schulgebäude wird aus dem Plan herausgenommen; es wird lediglich im Bereich der Flurstücke Nr. 2861 ff. das Planzeichen »Schule« dargestellt.
b) Die differenzierte Festsetzung der Sportanlagen entfällt. Der Bereich der Grundstücke 2874 ff. wird für Außensportanlagen (Kleinspielfelder, Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßanlage) ausgewiesen.
Der Änderungsbereich ist zudem aus der obenstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Nentershausen, 05.12.1991 Perne, Ortsbürgermeister
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Termine der Eisbachtaler Mannschaften Samstag, 14.12., 14.30 Uhr Viktoria Herxheim - Eisbachtaler SF. Spiel der Oberliga Südwest in Herxheim. Im abschließenden Spiel vor der Winterpause will unsere Mannschaft ihre glänzende Position untermauern.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach
14.00 Uhr JSG Holzbachtal - Eisbachtaler SF C-Jgd. Spiel der Play-Off-Runde in Urbach.
Sonntag, 15.12., 11.00 Uhr A-Jgd. Eisbachtaler SF-TiSMayen. Spitzenspiel der A-Jugend-Verbandsliga in Nentershausen.
14.00 Uhr SG Daufenbach - Eisbachtaler SF II. Spiel der Landesliga Nord in Daufenbach.

