Montabaur
Nr. 48/91
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n)
Technische(n) Zeichner(in).
Zum Aufgabengebiet gehört das Anfertigen von Plänen sowie die Mitarbeit im Aufgabengebiet »Bauleitplanung«. Gesucht wird ein(e) Bewerber(in), die/der über eine abgeschlossene Ausbildung als Zeichner (z.B. Bauzeichner, Grafischer Zeichner, Technischer Zeichner) verfügt und in der Lage ist, Zeichnungen und Pläne nach nur groben Angaben oder nach Unterlagen ohne Anleitung zu fertigen. Es können sich aber auch Verwaltungsfachangestellte mit technischem Verständnis und zeichnerischem Talent bewerben.
Die Vergütung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT). Es werden die im öffentlichen Dienst üblichen Zulagen und Sozialleistungen gewährt.
Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Zeugnisse, handgeschriebener Lebenslauf, Lichtbild) werden bis zum 13. Dezember 1991 erbeten an
Verbandsgemeindeverwaltung - Personalamt - Konrad-Adenauer-Platz 8 5430 Montabaur.
Weitere Auskünfte können erfragt werden beim Personalamt der Verbandsgemeinde Montabaur unter der Rufnummer 02602/126.131 oder 126.132.
Q| “ Die Verwaltung informiert
Tips für den Fußgänger
Welche Regeln gelten nun für den Fußgänger ?
- Sie dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt (Kinder bis zu 6 J ahren unterliegen aber auch hier der Aufsichtspflicht der Eltern).
- Sie dürfen den Fährverkehr nicht unnötig behindern.
- Der »Verkehrsberuhigte Bereich« ist auf keinen Fall eine Spielstraße * im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
* Eine Spielstraße erkennen Sie an dieser Beschilderung:
Im Gegensatz zum »Verkehrsberuhigten Bereich« (Zeichen 325 StVO) dürfen in einer so beschilderten Straße weder motorisierte Fahrzeuge noch Radfahrer fahren. Diese Straße ist prinzipiell Fußgängern und spielenden Kindern Vorbehalten!
Das oberste Gebot für alle Benutzer eines »Verkehrsberuhigten Bereichs« heißt:
Gegenseitige Rücksichtnahme
Dieses Miteinander der Verkehrsteilnehmer ist besonders wich- tig, weil in vielen dieser Straßen nicht mehr die übliche Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg - beispielsweise durch eine Bordsteinkante - gegeben ist.
Nach § 3 Abs. 2a StVO sind Sie als Fahrzeugführer ohnehin verpflichtet, sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so zu verhalten, daßeine Gefährdungdieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(Quelle: ADAC Mittelrhein, Verkehr und Technik, Koblenz).
Zeichen 250 mit ZusatzschUd
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Tips für das Verhalten in verkehrsberuhigten Straßen
Immer mehr Wohnstraßen werden in einen »Verkehrsberuhigten Bereich« umgewandelt. Wenn Sie nun als Autofahrer, als Fußgänger oder auch als Zweiradfahrer eine solche Straße benutzen, ist es wichtig zu wissen, was die jeweils am Anfang und am Ende auf gestellten Zeichen für Sie - als Verkehrsteilnehmer - bedeuten.
So sehen die Schilder aus:
Zeichen 326
Zeichen 325
Beginn
eines verkehrsberuhigten Bereichs
Was müssen Sie mm innerhalb eines so gekennzeichneten Bereichs beachten ?
Tips für den Autofahrer
(Gilt auch für Radfahrer, Mofa-, Mopeck und Motorradfahrer)
- Sie müssen Schrittgeschwindigkeit Sinhalten (in Gerichtsurteilen vrörden hierfür maximal' 4-7 km/h angegeben. Der Kraftfahrer muß sich demnach an Fußgängern orientieren bzw. diese Geschwindigkeit aus Erfahrung abschätzen).
- Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
- Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Das Ein- oder Aussteigen sowie das Be- oder Entladen sind davon ausgenommen.
Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verläßt, hat sich so zu verhalten, als fahre er aus einem Grundstück heraus, d.h., daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (z.B. haben querende Fußgänger Vorrang).
Geld für Musikvereine und Theatergruppen
Das Land Rheinland-Pfalz stellt auch im kommenden Jahr wieder Mittel zur Förderung zur Musik- und Theaterpflege zur Verfügung. Dies teilte die Kreisverwaltung Montabaur in einer Pressemitteilung mit.
Mit diesem Geld sollen Musikvereine, Gesangvereine, Spielmanns- und Fanfarenzüge, Chorgemeinschaften, Freilicht- sowie andere Bühnen gefördert werden.
Dabei wird schwerpunktmäßig die Beschaffung von Instrumenten und Noten, die Veranstaltung von Kohzerten oder Theateraufführungen, die Fortbildung des musikalischen Nachwuchses, Wettbewerbe etc. unterstützt. Fortbildungsmaßnahmen können nur gefördert werden, wenn die Ausbildung durch Verbände (z.B. Kreismusikverbände) erfolgt und es sich um eine einmalige Maßnahme handelt.
Interessierte Vereine und Gruppen können entsprechende Antragsformulare bei der BezirksregierungKoblenz unter der Rufnummer 0261/1202032 anfordern. Abgabeschluß für die Anträge ist der 15. Februar.
Abfuhr grüne Wertstofftonne für Altpapier im Dezember 1991
Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseifigung wird darauf hingewiesen; daß im gesamten Kreisgebiet ab Montag, 02.12.1991 bis einschließlich Freitag, 06*12.1991 an den jeweiligen Abfuhrtagennur die grünen Wertstofftonnen für Altpapier entleert werden.
Aufgrund der in letzter Zeit vermehrten Beanstandungen wird eindringlich um Beachtung gebeten, daß in die grünen Gefäße tatsächlich nur Altpapier, Kartonagen, Kataloge, Konzeptpa- pier, Kalenderblätter, Papierverpackungen jeder Art, wie z.B. Soßenpäckchen, Zahnpasta-, The- und Käseschachteln, Mehl-, Zucker- und Puddingpulvertüten u.ä. eingefüllt werden.
Nicht in die grüne Tanne dürfen gewachste* Lebensmittelverpackungen, wie z.B. Milch und Safttüten, Partyteller und -be- cher, Haferflockentüten, Verpackungen, die teilweise mit Silberpapier versehen sind (wie etwa bei Bonbon-, Keks-, Kaffee- und Schokoladenverpackungen), Cellophan- und Kunststoffver- packungen, Kohlepapier und stark verschmutztes Haushaltspapier.
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