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Montabaur

Nr. 48/91

Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n)

Technische(n) Zeichner(in).

Zum Aufgabengebiet gehört das Anfertigen von Plänen so­wie die Mitarbeit im Aufgabengebiet »Bauleitplanung«. Gesucht wird ein(e) Bewerber(in), die/der über eine abge­schlossene Ausbildung als Zeichner (z.B. Bauzeichner, Grafi­scher Zeichner, Technischer Zeichner) verfügt und in der Lage ist, Zeichnungen und Pläne nach nur groben Angaben oder nach Unterlagen ohne Anleitung zu fertigen. Es können sich aber auch Verwaltungsfachangestellte mit technischem Ver­ständnis und zeichnerischem Talent bewerben.

Die Vergütung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT). Es werden die im öffentlichen Dienst üblichen Zulagen und Sozialleistun­gen gewährt.

Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Zeugnisse, handgeschriebener Lebenslauf, Lichtbild) wer­den bis zum 13. Dezember 1991 erbeten an

Verbandsgemeindeverwaltung - Personalamt - Konrad-Adenauer-Platz 8 5430 Montabaur.

Weitere Auskünfte können erfragt werden beim Personalamt der Verbandsgemeinde Montabaur unter der Rufnummer 02602/126.131 oder 126.132.

Q| Die Verwaltung informiert

Tips für den Fußgänger

Welche Regeln gelten nun für den Fußgänger ?

- Sie dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kin­derspiele sind überall erlaubt (Kinder bis zu 6 J ahren unter­liegen aber auch hier der Aufsichtspflicht der Eltern).

- Sie dürfen den Fährverkehr nicht unnötig behindern.

- Der »Verkehrsberuhigte Bereich« ist auf keinen Fall eine Spielstraße * im Sinne der Straßenverkehrsordnung.

* Eine Spielstraße erkennen Sie an dieser Beschilderung:

Im Gegensatz zum »Verkehrsberuhig­ten Bereich« (Zeichen 325 StVO) dür­fen in einer so beschilderten Straße we­der motorisierte Fahrzeuge noch Rad­fahrer fahren. Diese Straße ist prinzi­piell Fußgängern und spielenden Kin­dern Vorbehalten!

Das oberste Gebot für alle Benutzer eines »Verkehrsberuhigten Bereichs« heißt:

Gegenseitige Rücksichtnahme

Dieses Miteinander der Verkehrsteilnehmer ist besonders wich- tig, weil in vielen dieser Straßen nicht mehr die übliche Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg - beispielsweise durch eine Bordsteinkante - gegeben ist.

Nach § 3 Abs. 2a StVO sind Sie als Fahrzeugführer ohnehin ver­pflichtet, sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrge­schwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so zu verhalten, daßeine Gefährdungdieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(Quelle: ADAC Mittelrhein, Verkehr und Technik, Koblenz).

Zeichen 250 mit ZusatzschUd

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Tips für das Verhalten in verkehrsberuhigten Straßen

Immer mehr Wohnstraßen werden in einen »Verkehrsberuhig­ten Bereich« umgewandelt. Wenn Sie nun als Autofahrer, als Fußgänger oder auch als Zweiradfahrer eine solche Straße be­nutzen, ist es wichtig zu wissen, was die jeweils am Anfang und am Ende auf gestellten Zeichen für Sie - als Verkehrsteilnehmer - bedeuten.

So sehen die Schilder aus:

Zeichen 326

Zeichen 325

Beginn

eines verkehrsberuhigten Bereichs

Was müssen Sie mm innerhalb eines so gekennzeichneten Be­reichs beachten ?

Tips für den Autofahrer

(Gilt auch für Radfahrer, Mofa-, Mopeck und Motorradfahrer)

- Sie müssen Schrittgeschwindigkeit Sinhalten (in Gerichts­urteilen vrörden hierfür maximal' 4-7 km/h angegeben. Der Kraftfahrer muß sich demnach an Fußgängern orientieren bzw. diese Geschwindigkeit aus Erfahrung abschätzen).

- Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.

- Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen zu­lässig. Das Ein- oder Aussteigen sowie das Be- oder Entla­den sind davon ausgenommen.

Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verläßt, hat sich so zu verhalten, als fahre er aus einem Grundstück heraus, d.h., daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausge­schlossen ist (z.B. haben querende Fußgänger Vorrang).

Geld für Musikvereine und Theatergruppen

Das Land Rheinland-Pfalz stellt auch im kommenden Jahr wie­der Mittel zur Förderung zur Musik- und Theaterpflege zur Ver­fügung. Dies teilte die Kreisverwaltung Montabaur in einer Pressemitteilung mit.

Mit diesem Geld sollen Musikvereine, Gesangvereine, Spiel­manns- und Fanfarenzüge, Chorgemeinschaften, Freilicht- so­wie andere Bühnen gefördert werden.

Dabei wird schwerpunktmäßig die Beschaffung von Instru­menten und Noten, die Veranstaltung von Kohzerten oder Thea­teraufführungen, die Fortbildung des musikalischen Nach­wuchses, Wettbewerbe etc. unterstützt. Fortbildungsmaßnahmen können nur gefördert werden, wenn die Ausbildung durch Verbände (z.B. Kreismusikverbände) er­folgt und es sich um eine einmalige Maßnahme handelt.

Interessierte Vereine und Gruppen können entsprechende An­tragsformulare bei der BezirksregierungKoblenz unter der Ruf­nummer 0261/1202032 anfordern. Abgabeschluß für die Anträ­ge ist der 15. Februar.

Abfuhr grüne Wertstofftonne für Altpapier im Dezember 1991

Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseifigung wird darauf hingewiesen; daß im gesamten Kreisgebiet ab Montag, 02.12.1991 bis einschließlich Freitag, 06*12.1991 an den jeweili­gen Abfuhrtagennur die grünen Wertstofftonnen für Altpapier entleert werden.

Aufgrund der in letzter Zeit vermehrten Beanstandungen wird eindringlich um Beachtung gebeten, daß in die grünen Gefäße tatsächlich nur Altpapier, Kartonagen, Kataloge, Konzeptpa- pier, Kalenderblätter, Papierverpackungen jeder Art, wie z.B. Soßenpäckchen, Zahnpasta-, The- und Käseschachteln, Mehl-, Zucker- und Puddingpulvertüten u.ä. eingefüllt werden.

Nicht in die grüne Tanne dürfen gewachste* Lebensmittelver­packungen, wie z.B. Milch und Safttüten, Partyteller und -be- cher, Haferflockentüten, Verpackungen, die teilweise mit Silber­papier versehen sind (wie etwa bei Bonbon-, Keks-, Kaffee- und Schokoladenverpackungen), Cellophan- und Kunststoffver- packungen, Kohlepapier und stark verschmutztes Haushalts­papier.

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