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Montabaur

Spfr. Germ. Kadenbach

Die Spfr. Germ. Kadenbach veranstalten am 23. November 1991, ihren 7. IW-Volkswandertag. Startzeit von 8.00 bis 13.00 Uhr. Start und Zieh Sportlerheim am Sportplatz.

Die Kuchen können am Freitag bei H. Schlagwein oder M. Jun­ges abgegeben werden oder samstags im Sportlerheim.

Neuhäusel

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Neuhäusel am 7. November 1991 Ratsbeschluß aufgehoben

In der Sitzung am 5. Sept. 1991 hatte der Ortsgemeinderat nach Erörterung einer von der »Unabhängigen Bürgergruppe Neu­häusel e.V.« (UBG) vor dieser Sitzung gestarteten Flugblattak­tion den Beschluß gefaßt, daß bei künftigen informellen Bespre­chungen mit den Vorsitzenden der Ratsfraktionen der Vorsit­zende der UBG-Ratsfraktion ausgeschlossen wird. Der Orts­bürgermeister trug bei Erläuterung des Sachverhaltes hierzu vor, daß gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung einzig und allen ihm die Entscheidung obliegt, Art und Umfang der Informationen zu bestimmen, die er zur Vorbereitung von Beschlüssen des Rates an die Frationsvorsitzenden erteilt. Bei entsprechenden Informationen vor Ratssitzungen sei er weiter gehalten, das Gleichbehandlungsgebot zu beachten. Der Orts­gemeinderat könne ihm hiernach in bezug auf Vorabinformatio­nen an Fraktionsvorsitzende des Rates vor Sitzungen des Orts­gemeinderates keine Weisungen geben oder Auflagen machen. Der Beschluß des Rates, den Vorsitzenden der Ratsfraktionen der UBG von künftigen informellen Besprechungen mit den Vorsitzenden der Ratsfraktionen auszuschließen, sei damit durch gesetzliche Vorschriften nicht gedeckt. Aus diesem Grun­de habe mit dem allen Ratsmitgliedem zugestellten Schreiben vom 15. Okt. 1991 die Ausführung des obigen Beschlusses ge­mäß § 42 Abs. 1 GemO ausgesetzt und den Rat gebeten, den Be­schluß in seiner nächsten Sitzung aufzuheben. In seinem Vor­tragbrachte der Ortsbürgermeister unter Hinweis auf den letz­ten Absatz seines an die Ratsmitglieder gerichteten Schreibens vom 15. Okt. 1991 unmißverständlich zum Ausdruck, daß er sich angesichts der in der Sitzung am 5. Sept. 1991 diskutierten Vorfälle allerdings vorbehält, Art und Umfang der Informatio­nen an die Fraktionsvorsitzenden vor einer Sitzung des Ortsge- meinderates im Einzelfall zu überdenken.

Ohne Aussprache traf der Rat sodann die Entscheidung, den in der Sitzung am 5. Sept. 1991 gefaßten Beschluß aufzuheben.

Sitzungsniederschriften genehmigt

Gegen die Niederschriften über die Sitzungen des Rates vom 5. Sept. 1991 und 26. Sept. 1991 waren Einwendungen erhoben worden mit dem Verlangen, die Niederschrifte in bestimmten Punkten abzuändern bzw. zu ergänzen. Nach Aussprache be­schloß der Ortsgemeinderat mit Mehrheit, die Genehmigung der Niederschriften über die Ratssitzungen am 5. Sept. 1991 und 26. Sept. 1991 in der Fassung, wie sie erstellt und den Rats­mitgliedem zugegangen waren.

Ausbau des Bereichs »Dorfmitte«

Im Zusammenhang mit dem zur Zeit laufenden Ausbau des Be­reichs »Dorfmitte« waren noch offene Punkte abzuklären bzw. zu entscheiden. Der mit der Bauleitung und Planung betraute Landschaftsplaner stellte dem Rat verschiedene Vorschläge zur Gestaltung einer Brunnenanlage inmitten, der rückwärtigen Sitzecke vor. Die Entwürfe wurden diskutiert, ohne daß sich ei­ne Entscheidung für den einen oder anderen Gestaltungsvor­schlag abzeichnete. Der Rat sprach sich schließlich dafür aus, die Brunnengestaltung alsbald in einer gesonder ten Sitzung zu beraten.

Gegenstand von Erörterungen war auch die Frage, ob bei dem im rückwärtigen Bereich vorgesehenen Biotop besondere Siche­rungsmaßnahmen getroffen werden müssen. Der Land­schaftsplaner erklärte hierzu, daß besondere Sicherungsmaß­nahmen nicht gefordert sind. Der Tfeich werde so angelegt, daß kleinere Kinder nicht an den Tfeich gelangen könnten. Der Rand­bereich werde mit größeren Basaltsteinen abgegrenzt. Außer­dem weise das Biotop in seinem Randbereich nur eine geringe Wassertiefe auf. Ein Beschluß wurde vom Rat hierzu nicht ge­faßt.

Positiv nahm der Rat den Vorschlag des Landschaftsplaners auf, an der im Grünbereich hinter den Parkplätzen verbliebenen größeren Fichte in der Advents- und Weihnachtszeit eine Weih­nachtsbaumbeleuchtung anzubringen. Er erklärte sich mit dem Ankauf der Beleuchtung einverstanden.

Nr. 47/91

Unentschieden blieben zum Thema »Ausbau der Dorfmitte« Vorschläge des Landschaftsplaners zur Gestaltung der vorgese­henen Votivsäule bzw. des Denkmals und die vorgelegten Ent­würfe eines Dorfwappens. Nach kurzer Erörterung entschied sich der Rat dahin, daß die Vorschläge mit dem Gestaltungsent­wurf für den Brunnen in der nächsten Sitzung beraten werden.

Vorstellung eines Bebauungsvorschlages Die Gemeinde hat im vergangenen Jahr ein größeres Baugrund­stück im Neubaugebiet »Auf der Haid« im Bereich Hauptstra­ße/Westerwaldstraße/Taunusstraße erworben, das der Wohnbe­bauung zugeführt werden soll. Anfang des J ahres hatte eine Ge­sellschaft für dieses Grundstück einen Bebauungsvorschlag unterbreitet, der jedoch vom Rat nicht akzeptiert wurde. Der Gesellschaft war daraufhin die gewährte Option verlängert wor­den mit der Maßgabe, daß dem Rat alternative Bebauungsvor- schläge zu unterbreiten sind.

In der Sitzung wurde dem Rat nunmehr eine abgeänderte Pla­nung für eine Wohnbebauung auf dem gemeindlichen Grund­stück durch Vertreter der Gesellschaft vorgestellt. Die Planung geht von einer geschlossenen Wohnbebauung entlang der Hauptstraße aus, die in einer Gruppe mit 4 Wohnbauten um die Ecke in die Westerwaldstraße hineinreicht. Am Ende dieser Häuserzeile folgt eine Unterbrechung in der Bebauung. In der Baulücke ist die Zuwegungfür die unter den Gebäuden geplante Tiefgarage angeordnet. Im Anschluß an die Zufahrt zur Tiefga­rage setzt sich die Wohnhausbebauungmit 3 Hauseinheiten bis zur Ecke Thunusstraße fort. Hier in der Thunusstraße wird die Bebauung wiederum unterbrochen, um sich dann entlang der Thunusstraße mit 2 Hauseinheiten fortzusetzen.

AmEnde der ausgeprägten Erörterungen, die sich insbesondere auch um die Vorhaltung zusätzlicher Parkplätze drehten, faßte der Ortsgemeinderat den Beschluß, daß der Bebauungsvor­schlag auf der Grundlage der vorgetragenen Änderungspla­nungweiterbearbeitetwerden soll, wobei die letzte Hausgruppe in der Thunusstraße an die dort in der Stichstraße vorhandene Reihenhausbebauung höhenmäßig anzupassen ist.

Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsge­meinde

Dem Rat wurde durch den Ortsbürgermeister die Niederschrift über die von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur durchgeführte Prüfung der Haushalts- und Wirt­schaftsführung der Ortsgemeinde Neuhäusel in den Jahren 1987 bis 1990 im Ergebnis bekanntgegeben. Er teilte dazu mit, daß die Prüfungsniederschrift keine ausräumungsbedürftigen Beanstandungen enthält, so daß seitens der Kreisverwaltung zugleich mit der Übersendung der Niederschrift die Prüfung als abgeschlossen erklärt wurde.

Bau eines Kindergartens in Neuhäusel

Nachdem der Antrag auf Bezuschussung der Herstellungsko­sten für den neuen Kindergarten in Neuhäusel auf den Weg ge­bracht ist und mit einer positiven Entscheidung gerechnet wer­den kann, schlug der Ortsbürgermeister dem Rat als nächsten Schritt vor, die Bauantragsunterlagen fertigzustellen und ein­reichen zu lassen, damit kein Zeitverlust eintritt und das Ziel ei­ner Fertigstellung des Kindergartens in Neuhäusel im Jahre 1993 erreichbar bleibt.

Nach kurzer Beratung beschloß der Ortsbürgermeister, dem von der Gemeinde betrauten Architekturbüro Auftrag zur Fer­tigstellung und Einreichung der Bauantragsunterlagen zu er­teilen.

SitzungsvergUtung für den Umlegungsausschuß Dem Rat lag eine Vorlage der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für eine einheitliche Festlegung der SitzungsVergü­tung der Mitglieder der Umlegungsausschüsse im Bereich der Verbandsgemeinde vor. Nach Erörterung beschloß der Gemein­derat, auf der Grundlage dieser Vorlage die Sitzungsvergütung für die Mitglieder des Umlegungsausschusses auf 15,00 DM pro stunde Sitzungsdauer festzulegen. Mit diesem Sitzungsgeld sind alle Aufwendungen, die den Ausschußmitgliedem entste­hen (einschl. Fahrtkosten), abgedeckt.

Abbruch und Neubau des Gemeindehauses Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes gab der Ortsbürger­meister dem Rat den Wortlaut einer Eingabe zur Kenntnis, die den Wunsch enthielt, dfer Rat möge insbesondere aus Gründen einer rechtzeitigen Planung in einem Beschluß den Zeitpunkt bestimmen, zu dem das jetzige Gemeindehaus abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden soll. In der Eingabe wurde Bezug genommen auf die bisherigen Entscheidungen hierzu im

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