Montabaur
15
Nr. 45/91
“BUCHFINKENLAND”
Einladung
zum unterhaltsamen Nachmittag für Senioren aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur Nach der positiven Resonanz der vergangenen Jahre, wird auch in diesem Jahr wieder ein Seniorennachmittagin der Verbandsgemeinde Montabaur durchgeführt, und zwar am
MITTWOCH, dem 13. November 1991, ab 15.00 Uhr.
Das Programm des Nachmittags wird wieder weitgehend von
den Seniorengruppen selbst gestaltet.
Alle alteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Der Kostenbeitrag beträgt pro Pierson 5,00 DM.
Interessierte Senioren können sich bei den nachstehend aufgeführten und für den jeweiligen Wohnort zuständigen Ansprechpartner anmelden und dort gegen Zahlung des Kostenbeitrages eine Teilnehmerkarte in Empfang nehmen.
Die Abfahrtszeiten der Busse können beim jeweiligen Senioren- ansprechpartner erfragt werden.
Buchfinkenland:
Gackenbach - Horbach - Hübingen:
Bernhard Wilhelmi, Halfterweg 8, Tel. 06439/433.
Heimatkalender kann noch bestellt werden
Die Ausstellung der Heimatkalender 1992 mit Bildmotiven aus Gackenbach, Dies und Kirchähr sowie den 3 Buchfinkenland- Gemeinden fand sehr großen Zuspruch.
Allen interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die die Ausstellung nicht besuchen konnten, wird daher die Möglichkeit gegeben
die Heimatkalender und die 7 Weihnachtskarten kennenzulemen. Sie liegen im Gemeindehaus aus und können hier während der Dienststunden am
Freitag, 8. Nov. 1991, von 19.00 bis 20.00 Uhr angeschaut und, wenn Sie es möchten, noch bestellt werden.
Weidenfeller
Ortsbürgermeister
Gackenbach
Verloren - gefunden - nicht abgeholt
Im Verlaufe des Jahres 1991 wurden folgende Gegenstände gefunden, von den Eigentümern aber noch nicht abgeholt:
1 grau-schwarzer Herren-Schirm (Knrps) (Fundort: Ruhebank »Hinter der Hurst«)
1 schwarzes Schlüsselmäppchen mit 3 Schlüsseln (Fundort: Im Wiesengrund)
1 weißer Damen-Strickpullover (Fundort: Friedhof)
Die Gegenstände sind gegen entsprechenden Eigentumsnachweis bei mir abzuholen.
Weidenfeiler
Ortsbürgermeister
Martinszug
Wie bereits angekündigt, findet der Martinszugin Gackenbach am
Dienstag, dem 12. November 1991, um 17.30 Uhr statt. Wir treffen uns im Unterdorf (an der Post). Hier wird zunächst Pfarrer Gereon Rehberg einleitend die St.-Martin-Ge- schichte erzählen. Zusammen mit St. Martin hoch zu Roß und dem Musikverein Holler geht es dann zum Martinsfeuer.
Horbach
Spvgg. Horbach
Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende statt:
Samstag, 9. November 1991 AH Oly Nentershausen - AH Horbach, um 17.00 Uhr
Sonntag, 10. November 1991 Horbach - Ötzlngen/L., um 14.30 Uhr
JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach
Freitag, 8. November 1991 F I - Wirges, um 17.00 Uhr
Steinefrenz/W. I - FII, um 17.00 Uhr
Samstag, 9. November 1991 Hundsangen - D 7, um 13.45 Uhr.
_ Hübingen _
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Hübingen vom 24. Okt. 1991 In der 9 Punkte umfassenden Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen traf der Rat jeweils einstimmig folgende Entscheidungen:
a) Die Umbauarbeiten und der Einbau einer Heizungsanlage im Gemeindehaus soll ausgeschrieben werden
b) Im Bereich des Kindergartens sollen verkehrsberuhigende Maßnahmen (Aufstellung von Verkehrsschidem) durchgeführt werden.
c) Der MGV Frohsinn Hübingen erhält einen einmaligen Zuschuß in Höhe 500,00 DM.
d) Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes »Ober dem Dorf« (einschL Begründung) zu. Inhalt der Bebaungsplanänderung ist es, die überbaubare Fläche der an der K173 liegenden Grundstücke um 5 m in Richtung Kreisstraße zu erweitern und die Abstandsfläche zur Kreisstraße hin von 15 m auf 10 m zu verringern. Der Gemeinderat beschloß die Bebauungsplanänderung als Satzung gern. §§ 10 BauGB, 24 GemO.
Als Begründungfür diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen: Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 16. Mai 1991 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan dergestalt zu ändern, daß die Abstandsfläche zwischen dem äußeren Fahrbahnrand und der überbaubaren Fläche von 15 m auf 10 m verringert wird. Den Anlaß zur Planänderung sah der Rat darin, eine bessere bauliche Ausnutzbarkeit der an die K 173 angrenzenden Wohn- grundstücke zu ermöglichen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan sah nur eine B autiefe von 12m vor, so daß die Erweiterung der überbaubaren Fläche zu einer spürbar wirtschaftlicheren Bebauungführt. Auch das Straßenbauamt Diez hat als zuständiger 'Häger öffentlicher Belange gegen die Bebauungsplanänderung keine Bedenken erhoben. Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 16. Mai 1991 auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§3 Abs. 1 BauGB) verzichtet hat, wurde die öffentiche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
e) Schaffung von Kindergartenplätzen für die Ortsgemeinden Gackenbach, Horbach und Hübingen
1. Der Ortsgemeinderat nahm die Absicht der Ortsgemeinden G ackenbach und Horbach, einen Kindergarten für diese Gemeinden in Horbach zu bauen, ohne Einwendungen zur Kenntnis.
2. Der Ortsgemeinderat stimmte der Auflösung des Vertrages zwischen dem Familienferiendorf Hübingen aV. und den Ortsgemeinden Gackenbach, Horbach und Hübingen vom 30. Januar 1991 zu.
3. Die Ortsgemeinde Hübingen beabsichtigt, mit dem Familienferiendorf Hübingen e.V. zu vereinbaren, daß die Kinder aus Hübingen den dortigen Kindergarten auch in Zukunft besuchen können. Vor diesem Hintergrund erklärte sich die Orts gemeinde bereit, sich an den Kosten der Generalsanierung des Kindergartengebäudes im Familienferiendorf Hübingen auf der Basis des § 2 Abs. 2 des Vertrages vom 30. Jan. 1991 zu beteiligen. Der Ortsgemeinderat ging davon aus, daß die Generalsanierung des Kindergartengebäudes im Familienferiendorf Hübingen erst nach Fertigstellung des Kindergartens in Horbach in Angriff genommen wird.
4. Der Ortsgemeinderat begrüßte die Bereitschaft des Familienferiendorfes Hübingen e.V., vorübergehend (bis längstens zum Kindergartenjahr 1993/94) provisorisch eine 3. Gruppe im Familienferiendorf zu betreiben. Die Ortsge- meinde erklärte sich bereit, eine 3. Gruppe im Familienferiendorf zu betreiben, für diese Gruppe neben dem Anteil nach § 12 Abs. 6 Satz 2 des Kindertagesstättengesetzes (KTG) auch den Ttägeranteilnach§ 12 Abs. 3 KTG zu übernehmen.
Möhnenverein »Kleeblatt«
Am 11. November 1991 wandern die Möhnen nach Welschneudorf. Treffpunkt: 16.30 Uhr Gasthaus zur Dorfschänke.

