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Montabaur

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Nr. 45/91

BUCHFINKENLAND

Einladung

zum unterhaltsamen Nachmittag für Senioren aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur Nach der positiven Resonanz der vergangenen Jahre, wird auch in diesem Jahr wieder ein Seniorennachmittagin der Verbands­gemeinde Montabaur durchgeführt, und zwar am

MITTWOCH, dem 13. November 1991, ab 15.00 Uhr.

Das Programm des Nachmittags wird wieder weitgehend von

den Seniorengruppen selbst gestaltet.

Alle alteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sind zu dieser Ver­anstaltung herzlich eingeladen. Der Kostenbeitrag beträgt pro Pierson 5,00 DM.

Interessierte Senioren können sich bei den nachstehend aufge­führten und für den jeweiligen Wohnort zuständigen Ansprech­partner anmelden und dort gegen Zahlung des Kostenbeitrages eine Teilnehmerkarte in Empfang nehmen.

Die Abfahrtszeiten der Busse können beim jeweiligen Senioren- ansprechpartner erfragt werden.

Buchfinkenland:

Gackenbach - Horbach - Hübingen:

Bernhard Wilhelmi, Halfterweg 8, Tel. 06439/433.

Heimatkalender kann noch bestellt werden

Die Ausstellung der Heimatkalender 1992 mit Bildmotiven aus Gackenbach, Dies und Kirchähr sowie den 3 Buchfinkenland- Gemeinden fand sehr großen Zuspruch.

Allen interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die die Ausstellung nicht besuchen konnten, wird daher die Möglich­keit gegeben

die Heimatkalender und die 7 Weihnachtskarten kennenzulemen. Sie liegen im Gemeindehaus aus und können hier während der Dienststunden am

Freitag, 8. Nov. 1991, von 19.00 bis 20.00 Uhr angeschaut und, wenn Sie es möchten, noch bestellt werden.

Weidenfeller

Ortsbürgermeister

Gackenbach

Verloren - gefunden - nicht abgeholt

Im Verlaufe des Jahres 1991 wurden folgende Gegenstände ge­funden, von den Eigentümern aber noch nicht abgeholt:

1 grau-schwarzer Herren-Schirm (Knrps) (Fundort: Ruhebank »Hinter der Hurst«)

1 schwarzes Schlüsselmäppchen mit 3 Schlüsseln (Fundort: Im Wiesengrund)

1 weißer Damen-Strickpullover (Fundort: Friedhof)

Die Gegenstände sind gegen entsprechenden Eigentumsnach­weis bei mir abzuholen.

Weidenfeiler

Ortsbürgermeister

Martinszug

Wie bereits angekündigt, findet der Martinszugin Gackenbach am

Dienstag, dem 12. November 1991, um 17.30 Uhr statt. Wir treffen uns im Unterdorf (an der Post). Hier wird zu­nächst Pfarrer Gereon Rehberg einleitend die St.-Martin-Ge- schichte erzählen. Zusammen mit St. Martin hoch zu Roß und dem Musikverein Holler geht es dann zum Martinsfeuer.

Horbach

Spvgg. Horbach

Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende statt:

Samstag, 9. November 1991 AH Oly Nentershausen - AH Hor­bach, um 17.00 Uhr

Sonntag, 10. November 1991 Horbach - Ötzlngen/L., um 14.30 Uhr

JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach

Freitag, 8. November 1991 F I - Wirges, um 17.00 Uhr

Steinefrenz/W. I - FII, um 17.00 Uhr

Samstag, 9. November 1991 Hundsangen - D 7, um 13.45 Uhr.

_ Hübingen _

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Hübingen vom 24. Okt. 1991 In der 9 Punkte umfassenden Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen traf der Rat jeweils einstimmig folgende Entscheidungen:

a) Die Umbauarbeiten und der Einbau einer Heizungsanlage im Gemeindehaus soll ausgeschrieben werden

b) Im Bereich des Kindergartens sollen verkehrsberuhigende Maßnahmen (Aufstellung von Verkehrsschidem) durchge­führt werden.

c) Der MGV Frohsinn Hübingen erhält einen einmaligen Zu­schuß in Höhe 500,00 DM.

d) Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes »Ober dem Dorf« (einschL Begründung) zu. Inhalt der Bebaungsplanänderung ist es, die überbau­bare Fläche der an der K173 liegenden Grundstücke um 5 m in Richtung Kreisstraße zu erweitern und die Abstands­fläche zur Kreisstraße hin von 15 m auf 10 m zu verringern. Der Gemeinderat beschloß die Bebauungsplanänderung als Satzung gern. §§ 10 BauGB, 24 GemO.

Als Begründungfür diese Entscheidung wurde auf folgen­des verwiesen: Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sit­zung am 16. Mai 1991 den Beschluß gefaßt, den Bebau­ungsplan dergestalt zu ändern, daß die Abstandsfläche zwischen dem äußeren Fahrbahnrand und der überbauba­ren Fläche von 15 m auf 10 m verringert wird. Den Anlaß zur Planänderung sah der Rat darin, eine bessere bauliche Ausnutzbarkeit der an die K 173 angrenzenden Wohn- grundstücke zu ermöglichen. Der rechtsverbindliche Be­bauungsplan sah nur eine B autiefe von 12m vor, so daß die Erweiterung der überbaubaren Fläche zu einer spürbar wirtschaftlicheren Bebauungführt. Auch das Straßenbau­amt Diez hat als zuständiger 'Häger öffentlicher Belange gegen die Bebauungsplanänderung keine Bedenken erho­ben. Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 16. Mai 1991 auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§3 Abs. 1 BauGB) verzichtet hat, wurde die öffentiche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

e) Schaffung von Kindergartenplätzen für die Ortsgemein­den Gackenbach, Horbach und Hübingen

1. Der Ortsgemeinderat nahm die Absicht der Ortsgemein­den G ackenbach und Horbach, einen Kindergarten für die­se Gemeinden in Horbach zu bauen, ohne Einwendungen zur Kenntnis.

2. Der Ortsgemeinderat stimmte der Auflösung des Vertra­ges zwischen dem Familienferiendorf Hübingen aV. und den Ortsgemeinden Gackenbach, Horbach und Hübingen vom 30. Januar 1991 zu.

3. Die Ortsgemeinde Hübingen beabsichtigt, mit dem Fa­milienferiendorf Hübingen e.V. zu vereinbaren, daß die Kin­der aus Hübingen den dortigen Kindergarten auch in Zu­kunft besuchen können. Vor diesem Hintergrund erklärte sich die Orts gemeinde bereit, sich an den Kosten der Gene­ralsanierung des Kindergartengebäudes im Familienfe­riendorf Hübingen auf der Basis des § 2 Abs. 2 des Vertra­ges vom 30. Jan. 1991 zu beteiligen. Der Ortsgemeinderat ging davon aus, daß die Generalsanierung des Kindergar­tengebäudes im Familienferiendorf Hübingen erst nach Fertigstellung des Kindergartens in Horbach in Angriff genommen wird.

4. Der Ortsgemeinderat begrüßte die Bereitschaft des Fa­milienferiendorfes Hübingen e.V., vorübergehend (bis läng­stens zum Kindergartenjahr 1993/94) provisorisch eine 3. Gruppe im Familienferiendorf zu betreiben. Die Ortsge- meinde erklärte sich bereit, eine 3. Gruppe im Familienfe­riendorf zu betreiben, für diese Gruppe neben dem Anteil nach § 12 Abs. 6 Satz 2 des Kindertagesstättengesetzes (KTG) auch den Ttägeranteilnach§ 12 Abs. 3 KTG zu über­nehmen.

Möhnenverein »Kleeblatt«

Am 11. November 1991 wandern die Möhnen nach Welschneu­dorf. Treffpunkt: 16.30 Uhr Gasthaus zur Dorfschänke.