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Montabaur

Nr. 45/91

ED

Förderung der Musik- und Theaterpflege durch Landesmittel im Haushaltsjahr 1992

Das Land stellt auch im kommenden Jahr wieder Haushalts­mittel zur Förderung der Musik- und Theaterpflege zur Verfü­gung. Die Verteilung erfolgt unmittelbar durch die Bezirksre­gierung in Koblenz. Es werden hauptsächlich Instrumental-, Musikvereine, Musikvereinigungen der sog. Volksmusikinstru- mente, Gesangvereine, Spielmanns- und Fanfarenzüge, Chorge­meinschaften, Freilicht- sowie andere Bühnen gefördert.

Die Haushaltsmittel sind insbesondere für unmittelbare Maß­nahmen der allgemeinen Musikpflege (Beschaffung von vereins­eigenen Instrumenten und Noten, musikalische und kirchenmu­sikalische Veranstaltungen bzw. Wettbewerbe, Fortbildungs­maßnahmen für musikalischen Nachwuchs) und Veranstal­tungen von Freilicht- und sonstigen Theatergruppen bestimmt. Fortbildungsmaßnahmen können nur gefördert werden, wenn die Ausbildung durch Verbände (z. B. Kreismusikverbände) erfolgt und es sich um eine einmalige Maßnahme handelt.

Reisekosten, Aufwendungen für die Beschaffung von Kleidungs­stücken, Uniformen sowie laufende Ausgaben (z. B. Saalmieten, Honorare für eigene Dirigenten, Pachten, Gebühren und Ge­schäftsbedarf) sind grundsätzlich nicht zuschußfähig.

Nicht zuschußfähig sind ebenfalls Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden.

Interessierte musiktreibende Vereine sowie Freilicht- und andere Bühnen können Antragsvordrucke bei der Bezirksregierung in Koblenz unter der Telefonnummer 0261/120 2032 anfordem. Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung bis spätestens 15. Fe­bruar 1992 bei der Bezirksregierung einzureichen.

Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag (z. B. eines Musikhauses) über die geplante Maßnahme beizufügen. Ohne diese Anlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Der Ttermin für die Antragstellung ist unbedingt einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Repräsentative Viehzählung zum 3. Dezember 1991

Zum 3. Dezember 1991 findet bundesweit in nach dem Zufalls­prinzip ausgewählten Betrieben eine repräsentative Zählung der Rinder-, Schweine- und Schafbestände statt. Auskunftspflichtig sind die Inhaber oder Leiter der viehhaltenden Betriebe und son­stige Viehhalter. Anzugeben sind alle Tiere, die sich am Z ählungs- tagin Ställen und auf Flächen des Betriebes befinden, einschließ­lich auf genommenes fremdes Vieh. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr auf einzelnen Be­trieben beschränken, werden die Auskunftspflichtigen gebeten, darauf hinzuweisen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässignicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteüt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

(Gewässerschau gemäß § 96 LWG «

hier: Schau des Ahrbaches, Gewässer III. Ordnung, im Bereich der Verbandsgemeinden Montabaur und Wallmerod, Wester- waldkreis

Das Staat! Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft Montabaur beabsichtigt in Vollzug des § 96 LWG am

Dienstag, dem 26. November 1991 eine Schau des Ahrbaches durchzuführen. Beginn: 9.30 Uhr. Treffpunkt: Gemeindehalle Ettinghausen.

Die Gewässerschau beginnt oberhalb der Ortslage Ettinghausen und endet an der Mündung in den Gelbach. Die Schaukommis­sion wird gebildet aus:

Westerwaldkreis als untere Wasser-, Fischerei- und Landespflege­behörde

Verbandsgemeinden Montabaur und Wallmerod als Gewässer­unterhaltungspflichtige und Ortspolizeibehörden (innerhalb des Gebietes der jeweiligen Verbandsgemeinde)

Staat!. Amt für Wasser- und Abfall Wirtschaft Montabaur als technische Fachbehörde.

Den Eigentümern, Anliegern und Nutzungsberechtigten des Ahrbaches, den Fischereivereinen, Ortsgemeinden und den nach § 29 B N atSchG anerkannten Verbänden ist es freigestellt, an der Schau teilzunehmen.

LA. Dapprich

Erwachsenenbildung

OPERN-GALA-KONZERT am Dienstag, 19. November 1991,20.30 Uhr im Haus Mons Tabor, Montabaur

Mitwirkende:

- Solisten-Ensemble und Chor der Gesangsschule Käthe Kalt- beitzer-Hirsch, Mainz/Höhr-Grenzhausen

Leitung: K. Kaltbeitzer-Hirsch

- Collegium musicum der VHS Montabaur gemeinsam mit Mitgliedern des Staatsorchesters Rheinische Philharmonie

Konzertmeister: Sedat Sen Gesamtleitung: Reinhard Hobelt

PROGRAMM

I. Teil

A. Lortzing:

"Zar und Zimmermann"

Singschule für Baß-Solo und Chor

Peter Linn

Chor beider Institute

B. Smetana:

"Die verkaufte Braut"

Duett: Kezal-Hans

Norbert Görg

Gerd Siry

A. Lortzing:

"Der Wildschütz"

Arie des Baculus

S000 Taler

Gerd Siry

F.v.Flotov:

"Martha"

Mitternachts-Quartett

Petra Wirges

Gabriele Herzberg Dieter Ruch

Michael Huth

W.A.Mozart:

"Die Zauberflöte"

Arie des Tamino

Uwe Deller

W.A.Mozart:

"Die Hochzeit des Figaro Briefduett

Ingeborg Ziegler Waltraud Frühling

W.A.Mozart:

"Die Hochzeit des Figaro"

Arie des Cherubin

Nadja Salameh

W.A.Mozart:

"Don Giovanni"

Duett: Reich mir die Hand, mein Leben

Eva-Maria Hering Joachim Lerchen

W.A.Mozart:

"Die Zauberflöte"

Arle der Pamina

Gabriele Bungart

W.A.Mozart:

"Die Zauberflöte"

Duett: Papagena - Papageno

Petra Wirges JürgenEschenauer

W.A.Mozart:

"Don Giovanni"

Trinklied des Don Giovanni

Marco Kilian

W.A.Mozart:

"Die Zauberflöte"

Arie des Sarastro mit Chor

Michael Ruth

Chor beider Institute

- PAUSE -

2. Teil

G. Bizet

"Carmen"

Habanera mit Chor

Nadja Salameh

Chor beider Institute

P.I.Tschalkowsky: "Eugen Onegtn"

Szene des Lenski

UweDeller

A. Dvorak

"RusdUca"

Lied an den Mond

Gabriele Bungart