Montabaur
Nr. 45/91
ED
Förderung der Musik- und Theaterpflege durch Landesmittel im Haushaltsjahr 1992
Das Land stellt auch im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Musik- und Theaterpflege zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt unmittelbar durch die Bezirksregierung in Koblenz. Es werden hauptsächlich Instrumental-, Musikvereine, Musikvereinigungen der sog. Volksmusikinstru- mente, Gesangvereine, Spielmanns- und Fanfarenzüge, Chorgemeinschaften, Freilicht- sowie andere Bühnen gefördert.
Die Haushaltsmittel sind insbesondere für unmittelbare Maßnahmen der allgemeinen Musikpflege (Beschaffung von vereinseigenen Instrumenten und Noten, musikalische und kirchenmusikalische Veranstaltungen bzw. Wettbewerbe, Fortbildungsmaßnahmen für musikalischen Nachwuchs) und Veranstaltungen von Freilicht- und sonstigen Theatergruppen bestimmt. Fortbildungsmaßnahmen können nur gefördert werden, wenn die Ausbildung durch Verbände (z. B. Kreismusikverbände) erfolgt und es sich um eine einmalige Maßnahme handelt.
Reisekosten, Aufwendungen für die Beschaffung von Kleidungsstücken, Uniformen sowie laufende Ausgaben (z. B. Saalmieten, Honorare für eigene Dirigenten, Pachten, Gebühren und Geschäftsbedarf) sind grundsätzlich nicht zuschußfähig.
Nicht zuschußfähig sind ebenfalls Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden.
Interessierte musiktreibende Vereine sowie Freilicht- und andere Bühnen können Antragsvordrucke bei der Bezirksregierung in Koblenz unter der Telefonnummer 0261/120 2032 anfordem. Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung bis spätestens 15. Februar 1992 bei der Bezirksregierung einzureichen.
Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag (z. B. eines Musikhauses) über die geplante Maßnahme beizufügen. Ohne diese Anlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Der Ttermin für die Antragstellung ist unbedingt einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Repräsentative Viehzählung zum 3. Dezember 1991
Zum 3. Dezember 1991 findet bundesweit in nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Betrieben eine repräsentative Zählung der Rinder-, Schweine- und Schafbestände statt. Auskunftspflichtig sind die Inhaber oder Leiter der viehhaltenden Betriebe und sonstige Viehhalter. Anzugeben sind alle Tiere, die sich am Z ählungs- tagin Ställen und auf Flächen des Betriebes befinden, einschließlich auf genommenes fremdes Vieh. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr auf einzelnen Betrieben beschränken, werden die Auskunftspflichtigen gebeten, darauf hinzuweisen.
Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässignicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteüt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
(Gewässerschau gemäß § 96 LWG «
hier: Schau des Ahrbaches, Gewässer III. Ordnung, im Bereich der Verbandsgemeinden Montabaur und Wallmerod, Wester- waldkreis
Das Staat! Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft Montabaur beabsichtigt in Vollzug des § 96 LWG am
Dienstag, dem 26. November 1991 eine Schau des Ahrbaches durchzuführen. Beginn: 9.30 Uhr. Treffpunkt: Gemeindehalle Ettinghausen.
Die Gewässerschau beginnt oberhalb der Ortslage Ettinghausen und endet an der Mündung in den Gelbach. Die Schaukommission wird gebildet aus:
Westerwaldkreis als untere Wasser-, Fischerei- und Landespflegebehörde
Verbandsgemeinden Montabaur und Wallmerod als Gewässerunterhaltungspflichtige und Ortspolizeibehörden (innerhalb des Gebietes der jeweiligen Verbandsgemeinde)
Staat!. Amt für Wasser- und Abfall Wirtschaft Montabaur als technische Fachbehörde.
Den Eigentümern, Anliegern und Nutzungsberechtigten des Ahrbaches, den Fischereivereinen, Ortsgemeinden und den nach § 29 B N atSchG anerkannten Verbänden ist es freigestellt, an der Schau teilzunehmen.
LA. Dapprich
“Erwachsenenbildung”
OPERN-GALA-KONZERT am Dienstag, 19. November 1991,20.30 Uhr im Haus Mons Tabor, Montabaur
Mitwirkende:
- Solisten-Ensemble und Chor der Gesangsschule Käthe Kalt- beitzer-Hirsch, Mainz/Höhr-Grenzhausen
Leitung: K. Kaltbeitzer-Hirsch
- Collegium musicum der VHS Montabaur gemeinsam mit Mitgliedern des Staatsorchesters Rheinische Philharmonie
Konzertmeister: Sedat Sen Gesamtleitung: Reinhard Hobelt
PROGRAMM
I. Teil
A. Lortzing:
"Zar und Zimmermann"
Singschule für Baß-Solo und Chor
Peter Linn
Chor beider Institute
B. Smetana:
"Die verkaufte Braut"
Duett: Kezal-Hans
Norbert Görg
Gerd Siry
A. Lortzing:
"Der Wildschütz"
Arie des Baculus
S000 Taler
Gerd Siry
F.v.Flotov:
"Martha"
Mitternachts-Quartett
Petra Wirges
Gabriele Herzberg Dieter Ruch
Michael Huth
W.A.Mozart:
"Die Zauberflöte"
Arie des Tamino
Uwe Deller
W.A.Mozart:
"Die Hochzeit des Figaro“ Briefduett
Ingeborg Ziegler Waltraud Frühling
W.A.Mozart:
"Die Hochzeit des Figaro"
Arie des Cherubin
Nadja Salameh
W.A.Mozart:
"Don Giovanni"
Duett: Reich mir die Hand, mein Leben
Eva-Maria Hering Joachim Lerchen
W.A.Mozart:
"Die Zauberflöte"
Arle der Pamina
Gabriele Bungart
W.A.Mozart:
"Die Zauberflöte"
Duett: Papagena - Papageno
Petra Wirges JürgenEschenauer
W.A.Mozart:
"Don Giovanni"
Trinklied des Don Giovanni
Marco Kilian
W.A.Mozart:
"Die Zauberflöte"
Arie des Sarastro mit Chor
Michael Ruth
Chor beider Institute
- PAUSE -
2. Teil
G. Bizet
"Carmen"
Habanera mit Chor
Nadja Salameh
Chor beider Institute
P.I.Tschalkowsky: "Eugen Onegtn"
Szene des Lenski
Uwe‘Deller
A. Dvorak
"RusdUca"
Lied an den Mond
Gabriele Bungart

