Montabaur
Nr. 46/91
s
“Öffentl. Bekanntmachungen”
öffentliche Bekanntmachung Wassergeld und laufende Abwasserentgelte für das IV. Quartal sind fällig
Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am 16. November 1991 die Abschläge für Wassergeld und die laufenden Abwasserentgelte zu zahlen sind.
Wir bitten höflich, die Abnehmer, die sich noch nicht für das Bankeinzugsverfahren entscheiden konnten, die fälligen Abschläge zu überweisen.
Bei Bankabbuchem wird die 4. Rate in den nächsten lägen durch Lastschriftverfahren eingezogen.
5430 Montabaur, 4. November 1991 Piwowarsky
Verbandsgemeindewerke Montabaur Werkleiter
Wasserzähler im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur werden ausgetauscht
Wir weisen unsere Abnehmer hiermit darauf hin, daß in der Zeit vom 18. bis 30. November 1991 in folgenden Ortsgemeinden aufgrund der Eichgültigkeitsverordnung tumusgemäß die Wasseruhren ausgewechselt werden:
Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen, Girod, Montabaur mit den Stadtteilen Bladerheim, Ettersdorf, Reckenthal, Wirzenborn sowie den Augstgemeinden.
Die Arbeiten werden im Aufträge der Verbandsgemeindewerke Montabaur ■ Wasserversorgung - durch die Firma Werner Schenk, 5249 Bitzen, durchgeführt.
Den Monteuren dieser Firma bitten wir ungehinderten Zutritt zu den Meßeinrichtungen zu gewähren. Des weiteren bitten wir die Abnehmer dafür Sorge zu tragen, daß die Wasserzähler leicht zugänglich sind.
Der Austausch der Zähler erfolgt für den Abnehmer kostenlos.
5430 Montabaur, 4. November 1991 Piwowasky
Verbandsgemeindewerke Montabaur Werkleiter
öffentliche Bekanntmachung
der Auslegung von Unterlagen Uber die beabsichtigte Neuausweisung bzw. den Widerruf von Straßen und Wegen für das Reiten im Waldbereich des Naturparks Nassau (Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Wirges, Nassau und Bad Ems) gemäß § 14 der Landesverordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes (LFGDVO) vom 17. Mai 1983 (GVB1. Nr. 12 vom 22. Juni 1983, S. 107 ff.).
In der Zeit vom 18. November 1991 bis einschließlich 16. Dezember 1991 wirdimDienstgebäude der Bezirksregierung als Obere
Forstbehörde in 5400Koblenz, Südallee 15-19, Zimmer 108, von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr eine Karte im Maßstab 1: 25.000 ausgelegt, in der die zur Neuausweisung bzw. zum Widerruf vorgegebenen Straßen und Wege für das Reiten im Waldbereich des Naturparks Nassau ein- gezeichnet sind.
Gleichzeitig werden Kopien der Karte bei folgenden Forstäm-
tem als Unteren Forstbehörden ausgelegt:
Forstamt Neuhäusel, Industriestraße, 5411 Neuhäusel Forstamt Montabaur, Eifelstraße 16, 5430 Montabaur Forstamt Nassau, Neuzebachweg 1, 5408 Nassau.
Außerdem können bei folgenden Verbandsgemeinden Karten eingesehen werden:
Verbandsgemende Höhr-Grenzhausen, Rathaussr. 48, 6410 Höhr-Grenzhausen,
Verbandsgemeinde Bad Ems, Römerstr. 97, 5427 Bad Ems, Verbandsgemeinde Montabaur, Großer Markt 10,5430 Montabaur,
Verbandsgemeinde Nassau, Am Adelsheimerhof 1, 5408 Nassau
Verbandsgemeinde Wirges, Bahnhofstr. 10, 5432 Wirges Es wird darauf hingewiesen, daß Anregungen und Einwendungen mit Begründung während der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll bei der Bezirksregierung Koblenz - Forstdirektion - vorgebracht werden können.
Bezirksregierung Koblenz, Forstdirektion I.A. Kessler
Polio-Impfaktion 1991/92
Impfplan:
Freitag, 8. November 1991 08.30 Uhr GS Ruppach-Goldhausen 09.00 Uhr GS Girod 10.30 Uhr GS Niedererbach 11.00 Uhr GS Heilberscheid Freitag, 15. November 1991 08.30 Uhr GS Neuhäusel 09.30 Uhr GS Niederelbert 10.00 Uhr GS Welschneudorf 10.30 Uhr GS Horbach
Die weiteren Impftermine für die Grundschulen, in denen noch keine Impfaktion hat, werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Ql “Die Verwaltung informiert”
Bekanntmachung des Fundamtes
Folgende Fundgegenstände sind beim Fundamt Montabaur abgegeben worden:
1 silberner Ring mit Stein, Fd.-Nr. 34 a/91 1 Damenarmbanduhr Fd.-Nr. 34/91 1 rotbraune Geldbörse mit Inhalt, Fd.-Nr. 36/91 1 bunte Armbanduhr, Fd.-Nr. 37/91 1 Herrenarmbahduhr, Fd.-Nr. 38/91 1 schwarze Geldbörse, Fd.-Nr. 39/91 1 hellgrünes Jugendfahrrad, Fd.-Nr. 40/91 1 schwarzes Geldtäschchen, Fd.-Nr. 41/91 1 Geldschein, Fd.-Nr. 35/91 1 grüner Hut, ohne Nr.
1 Regenschirm, ohne Nr.
Die rechtmäßigen Verlierer können sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung-Fundamt- Zimmer-Nr. 120, Tbl 02602/126124, 5430 Montabaur melden.
i.A. Unterschrift
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag -1- Druck Linus Wittich KG, 54X0 Höhr-Grenzhausen, Kheinstr. 41, Postfach 1451, Tfelefon 02624/106-0. Ttelefax 02624/6170. Verantwortlich für den Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil.
Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung.
Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,90 + Versandkosten. BÜRGEBZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen
Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungen u. Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreis liste Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

