Montabaur
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Nr. 44/91
HliÖffentl: Bekanntmachungen I
Öffentliche Bekanntmachung
der II. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1991 vom 28. Okt. 1991
I.
er Verbandsgemeinderat hat aufgrund der § 98 der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17. Okt. 1991 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamt-, betrag des Haushaltsplanes einschließlich Nachträge
erh.(+)/ verm.(-) gegenüber auf nunmehr um DM um DM bisher DM DM festges.
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen + 510.000
die Ausgaben + 610.000
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen - 1.259.750
die Ausgaben - 1.259.750
§2
Es wird neu festgesetzt: der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde von bisher auf.
24.342.500
24.852.500
24.342.500
24.852.500
5.571.100
4.311.350
6.571.100
4.311.360
. 50.000 DM
. 35.000 DM
der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeindewerke (Eigenbetrieb
Wasser) von bisher. 2.200.000 DM
auf. 1.600.000 DM.
Der Kreditbetrag für den Eigenbetrieb Abwasser wird nicht geändert.
§3
Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht geändert.
§4
Der Gesamtbptrag der Verpflichtungsermächtigungen wird neu
festgesetzt für die Verbandsgemeinde
von bisher . 1.120.000 DM
auf. 50.000 DM.
Die Verpflichtungsermächtigungen der Verbandsgemeindewer- ke werden nicht geändert.
§5
Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert.
Nachrichtlich:
Umlagegrundlagen 1990. 29.092.473 DM
Umlagesoll 1990 . 9.891.428 DM
Umlagegrundlagen 1991 bisher. 30.530.785 DM
Umlagesoll 1991 bisher. 10.380.463 DM
Umlagegrundlagen 1991 neu. 30.718.961 DM
Umlagesoll 1991 neu. 10.444.446 DM
II-
Genehmigung der Nachtrragshaushaltssatzung Die nach § 98 Abs. 1 Satz 2 in Verbindungmit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tbilen der Nach- tragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur und der Nachtragswirtschaftspläne Wasserwerk und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haus
haltsjahr 1991 wird hiermit erteilt:
1. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
a) der Verbandsgemeinde von. 35.000 DM
b) der Verbandsgemeindewerke
für den Eigenbetrieb Wasser von. 1.600.000 DM
2. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Verbandsgemeinde von. 50.000 DM
5430 Montabaur, 17. Okt. 1991
Kreisverwaltung (S.) im Aufträge:
des Westerwaldkreises Gerhardus
Abt. I Az. 029/901-10
III. Öffentliche Auslegung
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 4. bis 13. Nov. 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.
Montabaur, 28. Okt. 1991 Verbandsgemeinde Montabaur
(S.) Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die E inberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur oder der Verbands- gemeindeverwaltungMontabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.7.1988 (GVBL S. 135).
Bekanntmachung
über die Übermittlung der Lohnsteuerkarten
1992
Die Gemeindebehörden stellen den Arbeitnehmern zur Zeit die Lohnsteuerkarten 1992 zu. Auf die mit den Lohnsteuerkarten gleichzeitig zugestellte Informationsschrift »Lohnsteuer ’92« wird besonders hingewiesen. Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Gemeindebehörde die Steuerklasseneintragung auf den Lohnsteuerkarten ändern zu lassen. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Gemeindebehörden und die Finanzämter.
Arbeitnehmer, die eine Lohnsteuerermäßigungmit Wirkung ab 1. Januar 1992 nicht beantragen wollen bzw. aufgrund der Antragsgrenze von 1.200 DM nicht beantragen können oder denen die Gemeindebehörde bzw. das Finanzamt den zustehenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 1992 eingetragen hat, werden gebeten, die Lohnsteuerkarte 1992 im eigenen Interesse bald ihrem Arbeitgeber vorzulegen.
Koblenz, im Oktober 1991 Oberfinanzdirektion Koblenz
Kriegsgräber
dauernde Mahnung zum Frieden!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der Zeit vom 2. bis 18. November führt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge seine diesjährige Haus- und Straßensammlung durch. Die Schirmherrschaft im Westerwald- kreis hat Landrat Peter Paul Weinert übernommen.
Wir alle sind auf gerufen zu helfen.
Sieben Jahrzehnte hat der Volksbund gute Arbeit geleistet; 329 Friedhöfe für gefallene deutsche Soldaten sind im Ausland errichtet worden, auf denen 1,4 Millionen Gräber erhalten und gepflegt werden.
In den osteuropäischen Staaten hat die Arbeit begonnen. In Polen wird die erste Kriegsgräberstätte in Joachinow einge- weiht. In Riga - Lettland - ist bereits eine Kriegsgräberst ätte fertiggestellt. In der CSFR wird die erste Kriegsgräberstätte in Ra- covnik/Slowakei eingeweiht. In Rumänien, Ungarn und Jugoslawien gehen die Arbeiten voran.
Im Raum Wolgograd (dem ehemaligen Stalingrad) - UdSSR - steht die Planung einer Kriegsgräberstätte und die Errichtung eines Ehrenmals zum Gedenken an die nicht mehr aufzufinden- den Kriegs graber vor dem Abschluß.
Diese und weitere Vorhaben erfordern hohe finanzielle Aufwendungen, die zu einem großen Tfeil durch die Haus- und Straßensammlung aufgebracht werden müssen.
Aus Überzeugung trete ich für diese gute Sache ein und bitte auch Sie, hier einmal über das normale Maß hinaus zu helfen. Entweder mit einer Spende oder aber stellen Sie sich Ihrem Bürgermeister oder Ortsvorsteher als Sammler zur Verfügung.
Egal wie - nur helfen Sie !
Dieter Kanz Dr. Paul Josef Possel-Dölken
Beauftragter des Volksbundes Bürgermeister
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

