Einzelbild herunterladen

Montabaur

m

Nr. 44/91

HliÖffentl: Bekanntmachungen I

Öffentliche Bekanntmachung

der II. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1991 vom 28. Okt. 1991

I.

er Verbandsgemeinderat hat aufgrund der § 98 der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Ge­nehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auf­sichtsbehörde vom 17. Okt. 1991 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamt-, betrag des Haushalts­planes einschließlich Nachträge

erh.(+)/ verm.(-) gegenüber auf nunmehr um DM um DM bisher DM DM festges.

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen + 510.000

die Ausgaben + 610.000

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen - 1.259.750

die Ausgaben - 1.259.750

§2

Es wird neu festgesetzt: der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde von bisher auf.

24.342.500

24.852.500

24.342.500

24.852.500

5.571.100

4.311.350

6.571.100

4.311.360

. 50.000 DM

. 35.000 DM

der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeindewerke (Eigenbetrieb

Wasser) von bisher. 2.200.000 DM

auf. 1.600.000 DM.

Der Kreditbetrag für den Eigenbetrieb Abwasser wird nicht ge­ändert.

§3

Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht geändert.

§4

Der Gesamtbptrag der Verpflichtungsermächtigungen wird neu

festgesetzt für die Verbandsgemeinde

von bisher . 1.120.000 DM

auf. 50.000 DM.

Die Verpflichtungsermächtigungen der Verbandsgemeindewer- ke werden nicht geändert.

§5

Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert.

Nachrichtlich:

Umlagegrundlagen 1990. 29.092.473 DM

Umlagesoll 1990 . 9.891.428 DM

Umlagegrundlagen 1991 bisher. 30.530.785 DM

Umlagesoll 1991 bisher. 10.380.463 DM

Umlagegrundlagen 1991 neu. 30.718.961 DM

Umlagesoll 1991 neu. 10.444.446 DM

II-

Genehmigung der Nachtrragshaushaltssatzung Die nach § 98 Abs. 1 Satz 2 in Verbindungmit § 95 Abs. 3 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tbilen der Nach- tragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur und der Nachtragswirtschaftspläne Wasserwerk und Abwasserbe­seitigung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haus­

haltsjahr 1991 wird hiermit erteilt:

1. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

a) der Verbandsgemeinde von. 35.000 DM

b) der Verbandsgemeindewerke

für den Eigenbetrieb Wasser von. 1.600.000 DM

2. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti­gungen der Verbandsgemeinde von. 50.000 DM

5430 Montabaur, 17. Okt. 1991

Kreisverwaltung (S.) im Aufträge:

des Westerwaldkreises Gerhardus

Abt. I Az. 029/901-10

III. Öffentliche Auslegung

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 4. bis 13. Nov. 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.

Montabaur, 28. Okt. 1991 Verbandsgemeinde Montabaur

(S.) Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die E inberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürger­meister der Verbandsgemeinde Montabaur oder der Verbands- gemeindeverwaltungMontabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.7.1988 (GVBL S. 135).

Bekanntmachung

über die Übermittlung der Lohnsteuerkarten

1992

Die Gemeindebehörden stellen den Arbeitnehmern zur Zeit die Lohnsteuerkarten 1992 zu. Auf die mit den Lohnsteuerkarten gleichzeitig zugestellte Informationsschrift »Lohnsteuer92« wird besonders hingewiesen. Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, haben die Möglichkeit, bei der zustän­digen Gemeindebehörde die Steuerklasseneintragung auf den Lohnsteuerkarten ändern zu lassen. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Gemeindebehörden und die Finanzäm­ter.

Arbeitnehmer, die eine Lohnsteuerermäßigungmit Wirkung ab 1. Januar 1992 nicht beantragen wollen bzw. aufgrund der An­tragsgrenze von 1.200 DM nicht beantragen können oder denen die Gemeindebehörde bzw. das Finanzamt den zustehenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 1992 eingetragen hat, wer­den gebeten, die Lohnsteuerkarte 1992 im eigenen Interesse bald ihrem Arbeitgeber vorzulegen.

Koblenz, im Oktober 1991 Oberfinanzdirektion Koblenz

Kriegsgräber

dauernde Mahnung zum Frieden!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der Zeit vom 2. bis 18. November führt der Volksbund Deut­sche Kriegsgräberfürsorge seine diesjährige Haus- und Stra­ßensammlung durch. Die Schirmherrschaft im Westerwald- kreis hat Landrat Peter Paul Weinert übernommen.

Wir alle sind auf gerufen zu helfen.

Sieben Jahrzehnte hat der Volksbund gute Arbeit geleistet; 329 Friedhöfe für gefallene deutsche Soldaten sind im Ausland er­richtet worden, auf denen 1,4 Millionen Gräber erhalten und ge­pflegt werden.

In den osteuropäischen Staaten hat die Arbeit begonnen. In Polen wird die erste Kriegsgräberstätte in Joachinow einge- weiht. In Riga - Lettland - ist bereits eine Kriegsgräberst ätte fer­tiggestellt. In der CSFR wird die erste Kriegsgräberstätte in Ra- covnik/Slowakei eingeweiht. In Rumänien, Ungarn und Jugos­lawien gehen die Arbeiten voran.

Im Raum Wolgograd (dem ehemaligen Stalingrad) - UdSSR - steht die Planung einer Kriegsgräberstätte und die Errichtung eines Ehrenmals zum Gedenken an die nicht mehr aufzufinden- den Kriegs graber vor dem Abschluß.

Diese und weitere Vorhaben erfordern hohe finanzielle Aufwen­dungen, die zu einem großen Tfeil durch die Haus- und Straßen­sammlung aufgebracht werden müssen.

Aus Überzeugung trete ich für diese gute Sache ein und bitte auch Sie, hier einmal über das normale Maß hinaus zu helfen. Entweder mit einer Spende oder aber stellen Sie sich Ihrem Bür­germeister oder Ortsvorsteher als Sammler zur Verfügung.

Egal wie - nur helfen Sie !

Dieter Kanz Dr. Paul Josef Possel-Dölken

Beauftragter des Volksbundes Bürgermeister

Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.