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Montabaur

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VERLAGS-SONDERVERGFFENTLICFIUNG

Bauen + Wohnen

Wichtiges in Stichworten zum Thema »Bauen«

Abnahmeschein

Amtliches Protokoll über die Prüfung des Rohbaues und bestimmter Anlagen oder Gebäudeteile (elektri­sche Anlagen, Entlüftung oder Kamin).

Abschreibung

Abschreibungen im Rah­men des § 7 Abs. 5 spielten bisher eine große Rolle in der steuerlichen Eigen- tumsförderung. Jetzt er­folgt für Wohnungen, die nach dem 31.12.1986 fer­tiggestellt worden sind, die steuerliche Förderung jedoch durch Absetzungen vom zu versteuernden Ein­kommen wie Sonderausga­ben.

Abstände

In den Landesbauordnun­gen und in verschiedenen anderen Gesetzen sind Mindestabstände, z.B. seitliche Grenzabstände von Gebäuden oder Ab­stände von Straßen, vorge­schrieben. .

Anschlußgebühren

Öffentliche Anschlüsse für Strom, Gas, Wasser, Kanal, Fernheizung, Telefon usw. müssen beantragt werden und sind gebührenpflich­tig.

Annuität

Jahreszahlung an Zinsen und Tilgung.

Bauantrag

Im Regelfall ist für die Er­richtung eines Gebäudes ein Bauantrag bei der zu­ständigen Behörde zu stel­len. Beizufügen sind die Bauzeichnungen und La­gepläne. Außerdem muß der Antrag Angaben ent­halten über Bauart, Bau­weise, Flächen- und -Grundstücksgrößen, Bau­beschreibung, Nachweis für Wärme- und Schall­schutz usw.. Bauaufsichtsbehörden Die Bauüberwachung ob­liegt den Bauaufsichtsbe­hörden. Der Bauantrag wird bei der unteren Bau­aufsichtsbehörde (in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte) einge­reicht.

Baudarlehen

Zur Finanzierung eines Bauvorhabens von Ban­ken, Sparkassen, Baus­parkassen, Versicherun­gen usw. gewährter Kre­dit. Das Baudarlehen ist durch den Grundstücks­wert und den geschätzten Wert des Bauvorhabens abgesichert. Baudarlehen können in verschiedenen Formen gewährt werden. Ihre Höhe hängt von beste­henden Belastungen, der Belastbarkeit des Grund­stücks und seinem Beleih­wert ab.

Angesichts der Unfallrisiken in allen Lebensbereichen ist es äußerst riskant, nur seinem Schutzengel zu ver­trauen. Vertrauen Sie besser Ihrem Verstand. Am besten im Rahmen einer p rivaten Unfallversicherun g der IDUNA/NOVA. Da können Sie und Ihre Familie sicher sein, daß alle Versicherungslücken abgedeckt sind, die die Gesetzliche offenläßt. Und haben im Falle eines Unglücks das Glück, für wenig Geld gegen hohe Risiken voll abgesichert zu sein.

Am besten rufen Sie noch heute den IDUNA/NOVA- Fachmann an und vereinbaren ein Beratungsgespräch.

Bernd Ferdinand Versicherungsagentur/ Bankkaufmann Dresdener Str. 18 5431 Heiligenroth Tel. 026 02/45 88

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Bauen + Wohnen

Baugenehmigung

Schriftlicher Genehmi­gungsbescheid der zustän­digen Behörde für die Durchführung eines Bau­vorhabens. In den Geneh­migungsbescheid, gegen den Rechtmittel eingelegt werden können, sind u.U. einengende Auflagen ein- gefügt. Die Baugenehmi­gung ist entsprechend den Landesbauordnungen be­fristet und gebührenpflich­tig.

Baulast

Bauaufsichtliche Baula­sten sind im Baulastenver­zeichnis eingetragene Be­schränkungen der Bebau­barkeit eines Grundstücks.

Bauerwartungsland

Im Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewie­senes Gelände, dessen Nutzunbg aber noch nicht durch einen Bebauungs­plan verbindlich festge­setzt ist.

Bebauungsplan

(siehe Flächennutzungs­plan)

Damnum = Disagio

Unterschied zwischen Dar­lehenssumme und tatsäch­lichem Auszahlungskurs.

Eigenleistungen / Eigenmittel

Mittel, die der Bauherr selbst besitzt. Dazu gehö­ren der Wert eines eige­nen, unbelasteten Grund­stücks, Bausparguthaben, eigenes Geldkapital, oder die Eigenleistung, z.B. in Form von persönlichen Ar­beitsleistungen, die zu Un- temehmerpreisen bewer­tet wird.