Montabaur
Nr. 42/91^
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VERLAGS-SONDERVERGFFENTLICFIUNG
Bauen + Wohnen
Wichtiges in Stichworten zum Thema »Bauen«
Abnahmeschein
Amtliches Protokoll über die Prüfung des Rohbaues und bestimmter Anlagen oder Gebäudeteile (elektrische Anlagen, Entlüftung oder Kamin).
Abschreibung
Abschreibungen im Rahmen des § 7 Abs. 5 spielten bisher eine große Rolle in der steuerlichen Eigen- tumsförderung. Jetzt erfolgt für Wohnungen, die nach dem 31.12.1986 fertiggestellt worden sind, die steuerliche Förderung jedoch durch Absetzungen vom zu versteuernden Einkommen wie Sonderausgaben.
Abstände
In den Landesbauordnungen und in verschiedenen anderen Gesetzen sind Mindestabstände, z.B. seitliche Grenzabstände von Gebäuden oder Abstände von Straßen, vorgeschrieben. .
Anschlußgebühren
Öffentliche Anschlüsse für Strom, Gas, Wasser, Kanal, Fernheizung, Telefon usw. müssen beantragt werden und sind gebührenpflichtig.
Annuität
Jahreszahlung an Zinsen und Tilgung.
Bauantrag
Im Regelfall ist für die Errichtung eines Gebäudes ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. Beizufügen sind die Bauzeichnungen und Lagepläne. Außerdem muß der Antrag Angaben enthalten über Bauart, Bauweise, Flächen- und -Grundstücksgrößen, Baubeschreibung, Nachweis für Wärme- und Schallschutz usw.. Bauaufsichtsbehörden Die Bauüberwachung obliegt den Bauaufsichtsbehörden. Der Bauantrag wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte) eingereicht.
Baudarlehen
Zur Finanzierung eines Bauvorhabens von Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Versicherungen usw. gewährter Kredit. Das Baudarlehen ist durch den Grundstückswert und den geschätzten Wert des Bauvorhabens abgesichert. Baudarlehen können in verschiedenen Formen gewährt werden. Ihre Höhe hängt von bestehenden Belastungen, der Belastbarkeit des Grundstücks und seinem Beleihwert ab.
Angesichts der Unfallrisiken in allen Lebensbereichen ist es äußerst riskant, nur seinem Schutzengel zu vertrauen. Vertrauen Sie besser Ihrem Verstand. Am besten im Rahmen einer p rivaten Unfallversicherun g der IDUNA/NOVA. Da können Sie und Ihre Familie sicher sein, daß alle Versicherungslücken abgedeckt sind, die die Gesetzliche offenläßt. Und haben im Falle eines Unglücks das Glück, für wenig Geld gegen hohe Risiken voll abgesichert zu sein.
Am besten rufen Sie noch heute den IDUNA/NOVA- Fachmann an und vereinbaren ein Beratungsgespräch.
Bernd Ferdinand Versicherungsagentur/ Bankkaufmann Dresdener Str. 18 5431 Heiligenroth Tel. 026 02/45 88
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Baugenehmigung
Schriftlicher Genehmigungsbescheid der zuständigen Behörde für die Durchführung eines Bauvorhabens. In den Genehmigungsbescheid, gegen den Rechtmittel eingelegt werden können, sind u.U. einengende Auflagen ein- gefügt. Die Baugenehmigung ist entsprechend den Landesbauordnungen befristet und gebührenpflichtig.
Baulast
Bauaufsichtliche Baulasten sind im Baulastenverzeichnis eingetragene Beschränkungen der Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Bauerwartungsland
Im Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesenes Gelände, dessen Nutzunbg aber noch nicht durch einen Bebauungsplan verbindlich festgesetzt ist.
Bebauungsplan
(siehe Flächennutzungsplan)
Damnum = Disagio
Unterschied zwischen Darlehenssumme und tatsächlichem Auszahlungskurs.
Eigenleistungen / Eigenmittel
Mittel, die der Bauherr selbst besitzt. Dazu gehören der Wert eines eigenen, unbelasteten Grundstücks, Bausparguthaben, eigenes Geldkapital, oder die Eigenleistung, z.B. in Form von persönlichen Arbeitsleistungen, die zu Un- temehmerpreisen bewertet wird.

