Montabaur
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Nr. 41/91
Oberelbert
Einladung zur Informationsveranstaltung
»Verkehrsberuhigung in Oberelbert« AmDienstag, 15. Oktober 1991, findet um 20.00 Uhr im Saal der Gaststätte »Dorfschänke« in der Hauptstraße eine Informationsveranstaltung mit Diskussion zu dem Thema:
»Verkehrsberuhigung in Oberelbert« statt, zu der ich alle interessierten Bürger aus unserer Ortsgemeinde sehr herzlich einlade.
Teilnehmer an dieser Informationsveranstaltung sind:
Prof. Dipl.-Ing. Mensebach, Verkehrsplaner, Mainz
Herr Sauerbom, Abteilungsleiter Tbchnik und Verkehr, ADAC
Koblenz
1. Polizeihauptkommissar Esselmann, Leiter der Schutzpolizeiinspektion Montabaur,
Polizeihauptkommissar Schmidt, stellv. Leiter der Schutzpolizeiinspektion Montabaur.
Die Veranstaltung soll alle interessierten Bürger über Verkehrsberuhigung im allgemeinen und die Oberelberter Verhältnisse im besonderen informieren sowie Möglichkeiten zur Verbesserung der derzeitigen Verhältnisse aufzeigen, sie soll auch den Mitgliedern des Ortsgemeinderates Informationen vermitteln, um in Zukunft Entscheidungen über weitere Maßnahmen der innerörtlichen Verkehrsberuhigung treffen zu können.
Ich lade alle interessierten Bürger zu der Veranstaltung ein, denn sie eröffnet die Möglichkeit, im Kreise von Verkehrsexperten zu der heiß diskutierten Frage - Oberelbert: »Hüppeihausen« oder »freie Fahrt für freie Bürger« - Stellung zu nehmen.
Jung
Ort sbürger meister Wanderfreunde Oberelbert
Die nächste Wanderung findet am kommenden Sonntag, dem 13. Oktober 1991 statt. Die Tbur verläuft rund um Alpenrod. Teffpunkt und Abfahrt ist um 9.30 Uhr vom Dorfplatz in Oberelbert. Wanderführer ist Egon Spitzhom, Tfel. 02608/244. Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Obst- und Gartenbauverein Oberelbert Wir bitten, die Bestellungen von Obstbäumen und Beerensträuchern bei Herrn Balmert bis zum Samstag, 19. Oktober, abzugeben.
MGV Liederkranz
Familienabend
Hiermit lädt der MGV Liederkranz Oberelbert alle aktiven und inaktiven Mitglieder zum diesjährigen Familienabend mit ihren Ehefrauen ein.
Unser gemütliches Beisammensein findet am Samstag, dem 12. Oktober 1991, in unserem Vereinslokal ab 20.00 Uhr statt.
Der Unkostenbeitrag beträgt diesmal 10,00 DM pro Person. Anmeldungen bei allen Vorstandsmitgliedern. Wir freuen uns auf Euer Kommen.
Welschneudorf
SV 1920 Welschneudorf e.V.
Abteilung Fußball
Am Samstag, dem 12. Oktober 1991, erwartet unsere Damenelf die Damenelf aus Ruppach-Goldhausen, TUS Ahrbach II. Anstoß: 16.00 Uhr Sportplatz Welschneudorf.
Die 1. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 13. Oktober, gegen Baris Montabaur. Anstoß: 15.00 Uhr dortselbst.
Zuschauer sind uns wie immer herzlich willko mm en.
Voranzeige Weihnachtsfeiern:
Bei seiner letzten Vörstandssitzung beschloß der Vorstand unsere diesjährige Gesamt-Weihnachtsfeier für alle Vereinsmitglieder am Samstag, dem 7. Dezember 1991, und die Nikolausfeier für die Kinder des SVW am Samstag, dem 14. Dezember, durchzuführen. Alles Nähere wird rechtzeitig bekanntgegeben. Wir bitten alle Vorsitzenden der Ortsvereine, sich diese 'Itermine vorzumerken, damit keine Überschneidungen stattfinden.
Westerwald-Verein Welschneudorf Der Zweigverein Welschneudorf des Westerwald-Vereins nimmt am Herbst-Sterntreffen in Helmeroth (Kroppacher Schweiz) teil und lädt Mitglieder und Gäste zur Mitfahrt ein.
Abfahrt am 13. Oktober 1991, um 8.00 Uhr vom Rathaus Welschneudorf, Rückkehr ca. 17.00 / 18.00 Uhr. Nach einer Rundwanderung von ungefähr 11 Kilometern trägt nach Stärkung mit Eintopf oder Kaffee und Kuchen ein buntes Nachmit- tagsprogramm zur Unterhaltung bei. Zur Bildung von Fahrgemeinschaften melden sich Teilnehmer bitte bei Willi Gilles, Tbl. 270 oder Engelbert Lehmler, Tfel. 497.
Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf
Wandertag
Am Samstag, 12. Oktober 1991, findet der diesjährige Wandertag der Freiwilligen Feuerwehr statt. Hierzu laden wir alle Freunde und Gönner der Feuerwehr herzlich ein. Die jeweiligen Partner sind natürlich ebenfalls herzlich eingeladen. Unsere Wanderung führt uns dieses Jahr an Oberelbert vorbei, Richtung Niederelbert. Dort machen wir eine Kaffeepause. Anschließend über den Jagdhausweg, Richtung »Wolkskirch- hof« zurück zu unserem Feuerwehrgerätehaus. In den neuen Räumen unseres Mannschaftsheimes findet dann der gemütliche Ibil dieses Tages statt. Unter dem Motto »Oktoberfest« lassen wir den Thg ausklingen. Auch Nicht-Mitglieder oder solche, die noch Mitglieder werden wollen, sind bei uns herzlich willkommen.
Treffpunkt: 14.00 Uhr am Gerätehaus.
MGV »Eintracht« Welschneudorf Der bei der letzten Gesangprobe bekanntgegebene Termin für eine Gruppenaufnahme muß wegen Tterminschwierigkeiten beim Fotografen ausfallen. E in neuer Tfer min wird rechtzeitig bekanntgegeben.
“Gelbachhöhen”
Daubach
DRK-Blasorchester Daubach DRK-Kreisversammlung
Anstatt der regulären Probefindet amDonnerstag, 10. Oktober, um 19.00 Uhr die DRK-Kreisversammlungin Montabaur (Eichwiese) statt. Alle Musikerinnen und Musiker sind gebeten, sich dort rechtzeitig einzufinden (bitte in Uniform).
Probe am Sonntag, 13. Oktober
Am Sonntag, 13. Oktober 1991, findet um 10.00 Uhr eine Probe statt, an der auch die Mitglieder des Nachwuchsorchesters teilnehmen. Da wir die Aufnahme der 15 neuen Musikerinnen und Musiker ein wenig feiern wollen, sind auch die zur Zeit inaktiven Mitglieder des DRK-Blasorchesters herzlich eingeladen, an dieser ersten gemeinsamen Probe teilzunehmen.
WWV fährt nach Helmeroth
Am Sonntag, dem 13. Oktober, ist das traditionelle Herbst- stemtreffen des Westerwald-Vereins, zu dem diesmal der Zweigverein Helmeroth in der westlichen Kroppacher Schweiz eingeladen hat.
Die Daubacherfahren um 8.30 Uhr mit Pkw’s ab und treffen sich um 9.30 Uhr in Helmeroth, wo man an einer 11 km langen Wanderung und am Mittagsprogramm teilnimmt. Mitfahrgelegen- heit ist gegeben: Auskünfte: Tfel. 5541 (Gaebler) oder 3965 (Hucke).
Holler
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 27. August 1991
Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf’m Acker« und »Neuengarten« beschlossen *
Im Bebauungsplanverfahren wurden die Verfahrensstufen
- vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB,
- Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
und
- die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Bedenken/Anregungen wurden im Rahmen der Offenlage nicht vorgebracht)
durchgeführt.

