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Montabaur

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Nr. 38/91

Auftakt bietet am Samstag, dem 28. September 1991, ab 20.00 Uhr der BauembaU im Haus Siebenbom mit interessanten Dar­bietungen und anschließendem Tanz.

Am Sonntag, dem 29. September 1991, ab 14.00 Uhr findet dann der große Emtedankumzug durch die Gemeinde statt. Hierbei werden zahlreiche Fußgruppen mit traditionellen Kostümen zu sehen sein. Die zugehörigen Motivwagen und Gerätschaften werden in historischer Anspannung d.h. nur als Pferdefuhrwer­ke vorgestellt. Höhepunkt wird das anschließende Schaudre- schen vor dem Haus Siebenbom sein.

Zu den Festlichkeiten laden wir alle Simmemer Bürger, aber auch im besonderen Gäste aus nah und fern herzlich ein.

MGV »Apollonia« Simmem

Liebe Sänger, am Samstag, dem 21. September 1991, findet die Geburtstagsfeier in der Schutzhütte statt.

Am Samstag, dem 28. September 1991 singen wir anl. des Ernte­dankfestes im Haus Siebenbom, bereits einen 1hgspäter am 29. September 1991 ist das Wertungssingen der Sängergruppe II in Eitelbon sowie Nachmittags die Beteiligung am Emtedankum­zug und es folgen noch einige Gesangsdarbietungen in den fol­genden Wochen (dem Jahresterminkalender zu entnehmen), da­zwischen aber nur noch wenige Gesangsproben.

Wenn wir gemeinsam feiern können, können wir doch auch regel­mäßig gemeinsam proben oder ? Daher unsere erneute Bitte: Kommt regelmäßig zu den Proben 1

Sportclub 1946 Simmem

Am Sonntag, dem 22. September 1991 spielt der SC Simmem in Horchheim. Anstoß ist um 11.00 Uhr.

Die Mannschaft der »Alten Herren« spielt bereits am Samstag, dem 21. September 1991 in Simmem gegen Eitelborn.

Ortsbesichtigung der SPD-Verbandsgemeinderatsfraktion Die Ortsbesichtigung der SPD-Verbandsgemeinderatsfraktion findet am

Montag, 23. September 1991, um 18.30 Uhr in der Ortsgemeinde Simmem statt. Treffpunkt: am Sportplatz. Ab 19.30 Uhr findet in der Gaststätte »Waldhof« ein öffentliches Bürgergespräch statt. Im Anschluß daran findet die nichtöf­fentliche Fraktionssitzung statt.

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BUCHFINKENLAND

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Öffentliche Bekanntmachung

Bürgerversammlung

Am Dienstag, 24. September 1991,20.00 Uhr findet eine Bürger­versammlung für die Ortsgemeinden Gackenbach, Horbach und Hübingen statt. Ort: Buchfinkenzentrum Horbach. Tagesordnung:

1. Vorstellung der Pläne für den neuen Kindergarten für die Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach

2. Information über die Wasserversorgung im Buchfinken­land

3. Bericht über das Konzept für die Abwasserbeseitigung im Buchfinkenland

4. Beantwortung von Fragen, Verschiedenes

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich einge­laden.

5430 Montabaur, 16. September 1991 i.V. Reusch

Erster Beigeordneter

Gemeinsamer Kindergarten

für die Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach soll 1992 gebaut werden

Einstimmig sprachen sich die Ortsgemeinderäte von Gacken­bach und Horbach dafür aus, einen gemeinsamen Kindergarten mit zwei Gruppen zu bauen. Als Standort wurden die Grund­stücke Flur 9, Nr. 14/1 und/oder 19/5 (in immittelbarer Nähe zur Grundschule Horbach und zum Buchfinkenzentrum) vorgese­hen. Vorbehaltlich der Bezuschussung durch den Westerwald­kreis und das Land Rheinland-Pfalz soll 1992 mit dem Bau be­gonnen werden. Auf einen Mehrzweckraum soll wegen der Ge­meinschaftseinrichtungen des Buchfinkenzentrums aus Grün­den der Kostenersparnis verzichtet werden.

. DerHägerschaftsvertrag, den die Ortsgemeinden Gackenbach, Horbach und Hübingen mit dem Familienferiendorf Hübingen aV. am 31. Januar 1991 abgeschlossen haben, wird gekündigt. Die Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach sind bereit, sich an den Kosten zur Sanierung des Kindergartens Hübingen auf

der Grundlage des in § 2 Abs. 2 des Hägerschaf tsvertrages vom 31. Januar 1991 festgelegten Schlüssel zu beteiligen. Die Orts- gemeinderäte gehen davon aus, daß die Sanierung des Kinder­gartens zurückgestellt wird bis zur Fertigstellung des Neubaus in Horbach.

Die bisher beim Westerwaldkreis und dem Land Rheinland- Pfalz eingereichten Zuschußanträge werden entsprechend ge­ändert.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, über den Abschluß eines Architekten- und Ingenieurvertrages zu verhandeln und einen entsprechenden Vertrag auf der Grundlage der HOAI abzu­schließen. Die Ortsgemeinderäte erklärten sich bereit, für die vorübergehende Einrichtung einer dritten Gruppe im Kinder­garten des Familienferiendorfes Hübingen bis zur Fertigstel­lung des Kindergartens in Horbach für diese dritte Gruppe ne­ben dem Anteil an den Personalkosten nach § 12 Abs. 6 Satz 2 Kindertagesstättengesetz auch den Anteil an den Personalko­sten nach § 12 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz zu tragen. Die Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach beabsichtigten, ei­nen Zweckverband zu gründen, der Träger des Kindergartens werden soll.

Als Begründung für die ag. Entscheidungen wurde auf folgen­des verwiesen:

1. Den Beschlüssen der drei Ortsgemeinderäte im Herbst 1990 lagen die Kinderzahlen nach der Einwohnermeldesta- tistik vöm 30. Juni 1990 zugrunde. Die aktualisierten Kin- derzahlen ergeben unter Berücksichtigung der veränder­ten Vorgaben des Kindertagesstättengesetz (Rechtsan­spruch für jedes Kind, das zu Beginn des Kindergartenjah- res das 3. Lebensjahr vollendet hat; Planung mit 3,5 Jahr­gängen), daß zumindest vorübergehend zwei Gruppen für die drei Gemeinden des Buchfinkenlandes nicht ausrei­chen.

2. Gegenüber der Ausgangssituation im Herbst 1990 haben sich auch die Regelungen über die Finanzierung von Kin­dergärten geändert. Damals haben insbesondere finanziel­le Erwägungen die drei Ortsgemeinderäte bewogen, sich für den Anbau einer Gruppe in Hübingen und nicht für den seinerzeit schon diskutierten Bau eines neuen Kindergar­tens in Horbach zu entscheiden. Nachdem mm aber das Land voraussichtlich dem Bau neuer Kindergartengrup­pen mit einem Pauschalbetrag von 125.000 DM je Gemein­de bezuschußt und der Kreis verpflichtet ist, die durch El- tembeiträge, Eigenleistungen des Hägers und Zuwendun­gen des Landes nicht gedeckten Personalkosten auszuglei-'

, chen (§ 5 Abs. 6 Satz 1 Kindertagesstättengesetz), ergibt sich, daß der Bau eines Kindergartens in Horbach nur zu geringfügig höheren Investitionskostenanteilen der Orts­gemeinden und bei Betriebskosten sogar zu einer Verbesse­rung gegenüber dem Anbau in Hübingen führt.

3. Als Standort für den zweigruppigen Kindergarten wurde das Gelände neben der Grundschule Horbach und dem Buchfinkenzentrum ausgewählt. Die erforderlichen Flä­chen stehen im Eigentum der Verbandsgemeinde Monta­baur und werdfen den Ortsgemeinden unentgeltlich zur Ver­fügung gestellt. Der Standort hat den Vorteil, daß die Ge­meinschaftseinrichtungen des Buchfinkenzentrums ge­nutzt weden können. Auf einen Mehrzweckraum kann des­wegen verzichtet werden, was zu einer Senkung der Investitionskosten führt.

Für die Ortsgemeinde Hübingen genügt eine Kindergar­tengruppe, die im Kindergarten des Familienferiendorfes betrieben werden kann.

Buchfinkengemeinden laden ein zum gemeinsamen Kulturabend

Gemeinsam starten die Ortsgemeinden Hübingen, G ackenbach und Horbach eine neue Kulturreihe: Kleinkunst im Dorf. Zu­nächst soll in Zusammenarbeit mit der Kleinkunstbühne Mons Tabor in jedes Dorf zu einer Veranstaltung eingeladen werden. Start ist am Mittwoch, 2. Okt. in der Hübinger Buchfinkenhalle.

Am Vorabend des neuen Nationalfeiertages gastiert dort die be- kannteComedy-TtuppeDOUBLEuc. Hierfür sindEintrittskar- ten für 9,00 DM im Vorverkauf zu bekommen. Eintritt an der Abendkasse 12,00 DM. Die Veranstalter laden hierzu herzlich ein und freuen sich auch auf Ihren Besuch.