Einzelbild herunterladen

Montabaur

13

Nr. 38/91

Die Trasse wird sodann auf einem Damm in einer Höhe von 11 m geführt. Die K103 (Ruppach-Goldhausen - Heiligenroth) wird mit einem Brückenbauwerk in 11 m Höhe überquert.

Die Trasse führt dann unmittelbar nördlich an der BAB A 3 ent­lang Richtung Osten und zwar ca. 8 m höher als die BAB A 3. Der Trassenverlauf erfolgt dann wieder in den Gemarkungsteil Hei­ligenroth (= Waldfläche im Distrikt 3) auf einem Damm in Höhe von etwa 2 m, um dann die K101 (Ruppach-Goldhausen - Groß­holbach) mit einer Brücke in einer Höhe von 10 m zu überqueren. Die 'Brasse verläuft dann kurzzeitig auf einem Damm in einer Höhe von ca. 12 m, um dann in Höhe des Gebietes »Eselsbitz« in etwa höhengleich bis zur Gemarkung Girod zu führen.

Die Trassenführung »Nord« wird somit für Ruppach-Goldhau­sen entscheidend durch die Höhenlage sowie durch die Brücken­bauwerke über die K 103 und die K101 geprägt. Das bedeutet, daß hier ganz entscheidend in das Landschaftsbild eingegriffen wird (wird noch fortgeführt).

Die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen wird bereits jetzt nicht nur in ihrer baulichen Weiterentwicklung, sondern insbe­sondere auch im Ländschaftsbild in einschneidender Weise vom Tbntagebau östlich und nördlich der bebauten Ortslage be­stimmt. Das bedeutet, daß allein bereits durch den Tbnabbau in ganz erheblicher Weise in das Landschaftsbild eingegriffen wird. Dieser Eingriff wird nunmehr noch in überaus hohem Ma- ße verstärkt durch die zerschneidende und landschaftszerstö­rende Wirkung der NBS eben durch diese Brückenbauwerke und Dämme.

Für Ruppach-Goldhausen führt dies zu einer unvertretbaren Landschaftszerstörung. Die für den Ort und seine Entwicklung hinnehmbare Zumutbarkeitsschwelle wird durch die Trassen­führung und seine landespflegerische Zerschneidung über­schritten.

Hinzu kommt, daß mit der Trassenführung weitere landespfle­gerische Beeinträchtigungen zu erwarten sind, so

- die Zerschneidung von Waldbeständen südöstlich des

»Jagdhauses«

- Beeinträchtigung des Feucht gebietes im Bereich des »J agd- hauses« mit seinen nachteiligen Auswirkungen auf Fauna und Flora

- der durch die Veränderung der Landschaft infolge D amman- schüttungen hochwertige Verlust biotisch aktiver Boden­substanz.

Von besonderer Bedeutung ist die Dhmmüberquerung des Ahr­baches. Hier ist eine wesentliche Beeinträchtigung der Gewäs­serbiozönose zu erwarten.

Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, daß aus die­sen für Ruppach-Goldhausen nicht mehr hinnehmbaren Beein­trächtigungen von N atur und Landschaft diese Trassenführung abgelehnt und auch rechtliche Möglicheiten erwogen werden, um die Trassenführung zu verhindern. Die gerade für Ruppach- Goldhausen wichtigen Kriterien der Landschaf tserhaltüngund der Rücksichtnahme auf die Lebensinteressen der Gemeinde und der Bürger blieben bei der Trassenführung »Nord« völligun- berücksichtigt.

Bestritten wurde auch die in den Planunterlagen äufgezeigte Schallsituation für die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhäusen .Die Schallprognose zeigt nämlich auf, daß lediglich im Bereich K 101/Bahnlinie ein Schallpegel von 45 dB (A) erreicht wird. Die ! Bundesbahn stellt somit die Schallsituation so dar,daß für den

Ort Ruppach-Goldhausen keine Schallschutzmaßnahmen er­forderlich seien. .

Bedenkt man, daß die Trassenführung auf einem Damm erfolgt in einer Höhe, welche die Autobahn deutlich übersteigt, so drängt sich allein deshalb die Konsequenz für Schallschutzmaß­nahmen auf, da aufgrund der ansteigenden Ortslage auch ein hö­herer Schallpegel "als die angegebenen 45 cffi (A) zu erwarten ist. Letztlich wurde noch darauf huigewiesen, daßbeiderTTassenfü- rung »Nord« die Berührungmit grundwasserführenden Schich­ten zu erwarten sei.

Inhalt der Planunterlagen ist auch eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung(UVU). Die UVUkommt in ihrer Gegenüberstellung der Abschnittsvariante zu dem Er­gebnis, daß die Trassenvariante »Nord« insbesondere aufgrund größerer Zerschneidungslängen und Flächeninanspruchnahme v aus der Sicht

- Arten- und Biotopschutz

- Bodenschutz

- Gewässerschutz (Oberflächengewässer)

- Erholungsvorsorge

- Landschaftsbild

gegenüber der Variante »Süd« höhere Beeinträchtigungen ver­ursacht.

Durch Bevorzugung der Variante »Süd« könnten somit insge­samt die Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Land­schaft vermindert werden.

Daher ist im Ergebnis die Trasse »Süd« allein bereits aus dem Gesichtspunkt der Umweltverträglicheit die einzig vertretbare Untersuchungsgrundlage.

II. Bahnstromleitung

Wie kaum eine andere Gemeinde, so wird das Landschaftsbild der Gemarkungen Goldhausen und Ruppach durch die vorhan­denen Freileitungen negativ beeinflußt.

a) 110-kV-Freileitung - kommend aus Richtung Boden nörd­lich des Waldgebietes »Brinken«, die Eisenbahnstrecke überquerendundzumUmspannwerkGoldhausen führend, um dann in Richtung Gewerbegebiet südlich der Ortslage zu verlaufen

b) Vom Umspannwerk Goldhausen aus führt eine weitere 110-kV-Freileitung Richtung Norden am Baugebiet »Bit­zen« vorbei zum Umspannwerk Höhn.

c) Ebenfalls vom Umspannwerk Goldhausen führen in süd­westlicher Richtung mehrere 20-kV-Freileitungen nach Montabaur bzw. zum Industriegebiet Heiligenroth.

d) Weiterhin führt parallel zu der unter Nr. 1 aufgeführten Freileitung eine 20-kV-Freileitung Richtung Osten.

Diese Ausführungen machen mehr als deutlich, daß der Ort auch von Freileitungen eingeschnürt wird mit der Folge, daß auch hierdurch die Weiterentwicklung des Ortes in maßgebli­cher Weise eingeengt wird.

Die Ortsgemeinde wendet sich daher mit Nachdruck gegen eine weitere Freileitung mit ihrer landschaftszersiedelnden und -be­einträchtigenden Wirkung.

Zwar sprechen auch die Planungsunterlagen davon, daß es Pla­nungsabsicht ist, die Bahn Stromleitung mit der NBS bzw. der BAB A 3 zu bündeln. Ein eklatanter Verstoß gegen diesen Bün- deivmgsgrundsatz und somit die mangelnde Rücksichtnahme auf das Landschaftsbild ist jedoch durch die Trassenführung in der Gemarkung Goldhausen festzustellen. So wird die Bahn­stromleitung vom vorgesehenen B ahnhof Standort beikm 94 bis in die Nähe der Ortslage Goldhausen herangeführt, um sie dann bei km 96 ist der A 3 zu bündeln.

Der Bundesbahn ist daheraufzugeben, vorrangig zu prüfen, ob die M öglichkeit einer Erdverkabelung besteht. Die von der B un- desbahn angesprochene Bündelung kann jedoch gerade für Ruppach-Goldhausen nicht dazu führen, daß eine weitere Trasse (mit entsprechenden Strommasten und einem separaten Schutzstreifen) parallel zur vorhandenen Stromleitung der RWE verläuft.~

Dadurch würde die Ortsgemeinde noch mehr eingeschnürt und bestehende Planungen der Ortsgemeide in der gewerblichen Weiterentwicklung zunichte gemacht.

Stattdessen ist die Trasse - auch bei der Sudvariante - so zu verla­ngen, daß sie ausschließlich in Bündelung mit der BAB A 3 er­folgt, und zwar sonahe wie möglich am die A 3 herangeführt wird. Die Berichterstattung über die Sitzung vom 09. September 1991 wird in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes fort­gesetzt.

AUGST

Kindergarten Simmem/Neuhäusel -Flohmarkt- Am Freitag, 27. September 1991,15.00 bis 18.00 UhrundSams- tag, 28. September 1991,10.00 bis 13.00 Uhr veranstalten Wir im Kindergarten Simmem/Neuhäusel einen Flohmarkt, Zum Ver­kauf kommen Kinderkleidung bis Gr. 164, Spielsachen, Kinder­wagen etc. Wer entsprechende Artikel anbieten möchte, k ann sich noch bis zum 24. September 1991 unter der TbL-Nr. 8448 im Kindergarten melden.

Alle Interessenten sind herzlich eingeladen.

_ Eitelborn _

Aus der Arbeit des Rates der Ortsgemeinde Eitelborn

Investitionsplan der Gemeinde für die Jahre 1992 bis 1995 ver­abschiedet

Richtunggebend ist das Investitionsprogramm der Gemeinde für die kommenden vier J ahre, das der Ortsbürgermeister dem Rat zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt hat.