Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 37/91

m

Neuhäusel

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Neuhäusel am 05. September 1991 Dorfentwicklungskonzept vorgestellt

Nachdem in einem besonderen Besprechungstermin am 08. Au­gust 1991 der Entwurf des Dorfentwicklungskonzeptes den Vorsitzenden der Fraktionen im Ortsgemeinderat vorgestellt und mit ihnen erörtert worden war, stand nunmehr die Beratung und Verabschiedung des Konzeptes im Ortsgemeinderat an. ln längeren Ausführungen trug das mit der Erarbeitung des Dorf­entwicklungskonzeptes betraute Planungsbüro das Ergebnis seiner Untersuchungen vor. An Hand farblich gestalteter Pläne des Gemeindegebietes wurde der Bestands- und Konfliktplan erläutert. Breiten Raum nahmen sodann der Plan mit dem Maß­nahmenkonzept und ein allen Ratsmitgliedem vorliegender Maßnahmenkatalog ein, in dem die vorgeschlagenen Maßnah­men ziffernmäßig auf gelistet waren. Den Endpunkt des Vorstel­lungsvortrages bildete das vom Planungsbüro erarbeitete Ge­staltungskonzept für den Ortskem, das Vorschläge und Emp­fehlungen für Änderungen und Umgestaltungen in diesem Be­reichenthielt. In der anschließenden ausgedehnten Aussprache diskutierte der Ortsgemeinderat verschiedene Punkte des Dorf­entwicklungskonzeptes, die sich insbesondere auf die innerörtli­che Verkehrssituation und ihre Verbesserung sowie auf etliche Einzelobjekte bezogen. Der Rat stimmte am Ende der Beratung dem Dorfentwicklungskonzept in der vorgetragenen Form zu. Es wurde vereinbart, daß in nächster Zeit das Dorfentwick­lungskonzept in einer besonderen Bürgerversammlung vorge­stellt und bekanntgemacht wird. Der 'Ter min dieser Veranstal­tung wird rechtzeitig veröffentlicht.

Bebauungsplan »Eisenköppel«

Der mit der Errichtung eines Kindergartens in Neuhäusel im Zusammenhang stehende Bebauungsplan »Eisenköppel« war wiederum Gegenstand einer Beratungund Beschlußf assungim Ortsgemeinderat. In Fortsetzung des Bebauungsplanverfah­rens stimmte der Rat dem Entwurf des Bebauungsplanes ein­schließlich Begründung in der Form zu, wie er durch die Kreis­verwaltung - Kreisplanungsstelle - mit D atum vom 0 3. Juli 19 91 erstellt wurde und dem Rat in der Sitzung vorlag. Zugestimmt wurde auch dem vom Garten- und Landschaftsarchitekten er­stellten »landespflegerischen Planungsbeitrag« zum Stande Juli 1991, der dem Bebauungsplan als integrierter Bestandteil beigegeben wird. Es wurde vom Rat weiter beschlossen, daß die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Form durchgeführt wird, daß der Planentwurf auf die D auer von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung so­wie beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienst­stunden eingesehen werden kann. Der Ratsbeschluß beinhaltet ferner den Auftrag an die Verbandsgemeindeverwaltung, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach §'4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs­planes

In besonderen Tagesordnungspunkten hatte sich der Rat mit verschiedenen Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auseinanderzusetzen. Im Falle der Er­richtung eines Abstellraumes bzw. einer Voliere an der rückwär­tigen Grenze eines Grundstückes hatten die angrenzenden Grundstückseigentümer sämtlich ihr Einverständnis zu dieser Baumaßnahme schriftlich erklärt. Aufgrund der Zustimmung durch die Nachbarn sah der Rat nach dem mit Mehrheit gefaß­ten Beschluß keinen Grund, die beantragte Befreiung zu verwei­gern. Der Ortsgemeinderat stimmte mehrheitlich zu, daß das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebau­ungsplanes erteilt wird.

Ein weiterer Befreiungsantrag begehrte zuzulassen, daß die Traufe durch einen Dachaufbau unterbrochen wird. Der Vorsit­zende verwies hier darauf, daß bei bestimmten Haustypen nach dem gefaßten grundsätzlichen Ratsbeschluß die Unterbre­chung der Traufe durch Dachaufbauten gebilligt und insoweit die Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festset­zungen des Bebauungsplanes ausgesprochen wird. Der Rat er­teilte auch hier mehrheitlich seine Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

DieFrage der Befreiungvon den Fest Setzungen desBebammgs- planes stellte sich weiter im Zusammenhangmit der Errichtung eines Minigolfplatzes etc. im Bereich des Bebauungsplanes »Spiel- und Sportzentrum«.

Die Kreisverwaltungdes Westerwaldkreises hatte darauf hinge­wiesen, daß eine Befreiungnach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist, weil der geplante Standort des Minigolfplatzes in einer Grünfläche mit Pflanz gebot liegt. N ach dem vom Rat mehrheit­lich gefaßten Beschluß wurde das Einvernehmen der Gemeinde zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungspla­nes gemäß §31Abs.2BauGB insoweit mit der M aßgabe erteilt, daß nach Abschluß der Bauarbeiten eine ausreichende Begrü­nung der Anlage vorzunehmen ist.

Zwei weitere Befreiungsanträge hatten eine Verringerung des imBebauungsplan festgelegten Mindestgebäudeabstandes zur Straße zum Inhalt. Nach dem Ergebnis der Beratung und Ab­stimmung sah sich der Ortsgemeinderat nicht in der Lage, sein Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB insoweit zu ertei­len.

UBG-Flugblatt gerügt - Fraktionsvorsitzender der UBG wird von künftigen Informationsbesprechungen ausgeschlossen Als Zündstoff erwies sich das letzte Flugblatt der im Rat mit drei Sitzen vertretenen »Unabhängigen Bürgergruppe Neuhäu­sel aV.«, das vor kurzem verbreitet worden war und in der Haupt­sache das jetzt im Rat zur Erörterung anstehende Dorfentwick­lungskonzept zum Bezug hatte. Zu Beginn des Tagesordnungs­punktes über die Vorstellung dieses Konzeptes brachte der Orts­bürgermeister seinen Unmut über die Veröffentlichung der UBG zum Ausdruck und erklärte, er habe im Interesse einer ge­deihlichen Zusammenarbeit aller Fraktionen im Rat einen Be­sprechungstermin mit den Vorsitzenden aller Ratsfraktionen anberaumt, in dem am 08. August 1991 unter Beteiligung des Planungsbüros der Entwurf des Dorfentwicklungskonzeptes vor der Sitzung des Rates vorgestellt und erörtert worden sei Diese Vorabinformationen hätten nach seinen Vorstellungen da­zu dienen sollen, den Mitgliedern aller Ratsfraktionen vor der Sitzung den gleichen Wissensstand zu vermitteln. Dieses ge­zeigte Entgegenkommen habe die UBG mit ihrem Flugblatt schlecht gelohnt. Mit den in dieser Vorabbesprechung gewonne­nen Informationen und mit Hilfe einer seiner Meinungnach un­zutreffenden Darstellung versuche die UBG, sich mit dieser Flugblattaktion über die anderen Ratsfraktionen hinweg in ein günstiges Licht zu setzen. Eine solche Verhaltensweise sei un­fair und mache eine gedeihliche Zusammenarbeit aller Fraktio­nen im Rat unmöglich. Die UBG habe schon früher mit ihren Veröffentlichungen Kritik ausgelöst, ohne daß sie die damals ge­gebene Zusage auf Rücknahme ihrer Behauptungen eingehal­ten hätte. Aus dem neuerlichen Fall werde er Konsequenzen zie­hen. Die Mitglieder der UBG-Fraktion teilten nicht den Stand­punkt des Ortsbürgermeisters und vertraten die Meinung, daß sie berechtigt seien, sich in der gewählten Form darzustellen. Die Erörterungen zu diesem Thema wurden in einem gesonder­ten Tagesordnungspunkt später fortgesetzt. In kontroversen und zum Tteil hitzigen Wortgefechten prallten die Standpunkte aufeinander. Mitglieder anderer Ratsfraktionen brachten dabei zum Ausdruck, daß es einfach nicht angehe, wenn eine Fraktion in einer informellen Vorabbesprechung gewonnene Kenntnisse dazu nutze, zur besseren eigenen Darstellung noch vor der ei­gentlichen Ratssitzung in einer Flugblattaktion an die Öffent­lichkeit zu gehen und dies in einer Form tue, als sei alles ihr eige­nes Produkt. Bisher hätten die Ratsfraktionen geroffene Ent­scheidungen als Entscheidungen des gesamten Rates betrach­tet und hätten nicht wie die UBG versucht, vom Rat beschlosse­ne und realisierte Vorhaben als ihre eigenen auszugeben. Wenn jede Fraktion im Rat es so wie die UBG halte, sei es mit jeglicher Zusammenarbeit im Rat vorbei Es wurde weiter darauf verwie­sen, daß die maßgeblichen Sitzungsniederschriften, die von der UBG in ihrem Flugblatt auf gestellten Behauptungen über ihre angeblichen Initiativen in den angesprochenen Ratsitzungen nicht bestätigen.

Die Mitglieder der UBG beharrten auf ihrem Standpunkt, daß sie berechtigt sind, ihre Gruppe auch vor Ratssitzungen und in Kenntnis gegebener Vorweginformationen in der Form des letz­ten Flugblatts darzustellen. Mitglieder anderer Ratsfraktionen stellten daraufhin den Antrag, bei künftigen Informationsbe­sprechungen den Vorsitzenden der UBG-Fraktion auszuschlie­ßen. Gegenvorschläge, zunächst einmal abzuwarten, ob sich der zu beanstandene Vorgang wiederholt, fandeh mit dem Hinweis, dies sei ja nicht der erste Fall, keine Zustimmung.

Auch der Vorschlag, die UBG möge erklären, sie werde auf Flug­blattaktionen der beanstandeten Art verzichten, wurde seitens der UBG-Fraktion abgelehnt. Der Rat beschloß sodann, bei künftigen informellen Besprechungen mit den Vorsitzenden der Ratsfraktionen den Vorsitzenden der UBG-Ratsfraktion auszu­schließen.