Montabaur
Nr. 37/91
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Neuhäusel
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Neuhäusel am 05. September 1991 Dorfentwicklungskonzept vorgestellt
Nachdem in einem besonderen Besprechungstermin am 08. August 1991 der Entwurf des Dorfentwicklungskonzeptes den Vorsitzenden der Fraktionen im Ortsgemeinderat vorgestellt und mit ihnen erörtert worden war, stand nunmehr die Beratung und Verabschiedung des Konzeptes im Ortsgemeinderat an. ln längeren Ausführungen trug das mit der Erarbeitung des Dorfentwicklungskonzeptes betraute Planungsbüro das Ergebnis seiner Untersuchungen vor. An Hand farblich gestalteter Pläne des Gemeindegebietes wurde der Bestands- und Konfliktplan erläutert. Breiten Raum nahmen sodann der Plan mit dem Maßnahmenkonzept und ein allen Ratsmitgliedem vorliegender Maßnahmenkatalog ein, in dem die vorgeschlagenen Maßnahmen ziffernmäßig auf gelistet waren. Den Endpunkt des Vorstellungsvortrages bildete das vom Planungsbüro erarbeitete Gestaltungskonzept für den Ortskem, das Vorschläge und Empfehlungen für Änderungen und Umgestaltungen in diesem Bereichenthielt. In der anschließenden ausgedehnten Aussprache diskutierte der Ortsgemeinderat verschiedene Punkte des Dorfentwicklungskonzeptes, die sich insbesondere auf die innerörtliche Verkehrssituation und ihre Verbesserung sowie auf etliche Einzelobjekte bezogen. Der Rat stimmte am Ende der Beratung dem Dorfentwicklungskonzept in der vorgetragenen Form zu. Es wurde vereinbart, daß in nächster Zeit das Dorfentwicklungskonzept in einer besonderen Bürgerversammlung vorgestellt und bekanntgemacht wird. Der 'Ter min dieser Veranstaltung wird rechtzeitig veröffentlicht.
Bebauungsplan »Eisenköppel«
Der mit der Errichtung eines Kindergartens in Neuhäusel im Zusammenhang stehende Bebauungsplan »Eisenköppel« war wiederum Gegenstand einer Beratungund Beschlußf assungim Ortsgemeinderat. In Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens stimmte der Rat dem Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung in der Form zu, wie er durch die Kreisverwaltung - Kreisplanungsstelle - mit D atum vom 0 3. Juli 19 91 erstellt wurde und dem Rat in der Sitzung vorlag. Zugestimmt wurde auch dem vom Garten- und Landschaftsarchitekten erstellten »landespflegerischen Planungsbeitrag« zum Stande Juli 1991, der dem Bebauungsplan als integrierter Bestandteil beigegeben wird. Es wurde vom Rat weiter beschlossen, daß die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Form durchgeführt wird, daß der Planentwurf auf die D auer von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung sowie beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden kann. Der Ratsbeschluß beinhaltet ferner den Auftrag an die Verbandsgemeindeverwaltung, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach §'4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
In besonderen Tagesordnungspunkten hatte sich der Rat mit verschiedenen Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auseinanderzusetzen. Im Falle der Errichtung eines Abstellraumes bzw. einer Voliere an der rückwärtigen Grenze eines Grundstückes hatten die angrenzenden Grundstückseigentümer sämtlich ihr Einverständnis zu dieser Baumaßnahme schriftlich erklärt. Aufgrund der Zustimmung durch die Nachbarn sah der Rat nach dem mit Mehrheit gefaßten Beschluß keinen Grund, die beantragte Befreiung zu verweigern. Der Ortsgemeinderat stimmte mehrheitlich zu, daß das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt wird.
Ein weiterer Befreiungsantrag begehrte zuzulassen, daß die Traufe durch einen Dachaufbau unterbrochen wird. Der Vorsitzende verwies hier darauf, daß bei bestimmten Haustypen nach dem gefaßten grundsätzlichen Ratsbeschluß die Unterbrechung der Traufe durch Dachaufbauten gebilligt und insoweit die Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgesprochen wird. Der Rat erteilte auch hier mehrheitlich seine Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
DieFrage der Befreiungvon den Fest Setzungen desBebammgs- planes stellte sich weiter im Zusammenhangmit der Errichtung eines Minigolfplatzes etc. im Bereich des Bebauungsplanes »Spiel- und Sportzentrum«.
Die Kreisverwaltungdes Westerwaldkreises hatte darauf hingewiesen, daß eine Befreiungnach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist, weil der geplante Standort des Minigolfplatzes in einer Grünfläche mit Pflanz gebot liegt. N ach dem vom Rat mehrheitlich gefaßten Beschluß wurde das Einvernehmen der Gemeinde zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß §31Abs.2BauGB insoweit mit der M aßgabe erteilt, daß nach Abschluß der Bauarbeiten eine ausreichende Begrünung der Anlage vorzunehmen ist.
Zwei weitere Befreiungsanträge hatten eine Verringerung des imBebauungsplan festgelegten Mindestgebäudeabstandes zur Straße zum Inhalt. Nach dem Ergebnis der Beratung und Abstimmung sah sich der Ortsgemeinderat nicht in der Lage, sein Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB insoweit zu erteilen.
UBG-Flugblatt gerügt - Fraktionsvorsitzender der UBG wird von künftigen Informationsbesprechungen ausgeschlossen Als Zündstoff erwies sich das letzte Flugblatt der im Rat mit drei Sitzen vertretenen »Unabhängigen Bürgergruppe Neuhäusel aV.«, das vor kurzem verbreitet worden war und in der Hauptsache das jetzt im Rat zur Erörterung anstehende Dorfentwicklungskonzept zum Bezug hatte. Zu Beginn des Tagesordnungspunktes über die Vorstellung dieses Konzeptes brachte der Ortsbürgermeister seinen Unmut über die Veröffentlichung der UBG zum Ausdruck und erklärte, er habe im Interesse einer gedeihlichen Zusammenarbeit aller Fraktionen im Rat einen Besprechungstermin mit den Vorsitzenden aller Ratsfraktionen anberaumt, in dem am 08. August 1991 unter Beteiligung des Planungsbüros der Entwurf des Dorfentwicklungskonzeptes vor der Sitzung des Rates vorgestellt und erörtert worden sei Diese Vorabinformationen hätten nach seinen Vorstellungen dazu dienen sollen, den Mitgliedern aller Ratsfraktionen vor der Sitzung den gleichen Wissensstand zu vermitteln. Dieses gezeigte Entgegenkommen habe die UBG mit ihrem Flugblatt schlecht gelohnt. Mit den in dieser Vorabbesprechung gewonnenen Informationen und mit Hilfe einer seiner Meinungnach unzutreffenden Darstellung versuche die UBG, sich mit dieser Flugblattaktion über die anderen Ratsfraktionen hinweg in ein günstiges Licht zu setzen. Eine solche Verhaltensweise sei unfair und mache eine gedeihliche Zusammenarbeit aller Fraktionen im Rat unmöglich. Die UBG habe schon früher mit ihren Veröffentlichungen Kritik ausgelöst, ohne daß sie die damals gegebene Zusage auf Rücknahme ihrer Behauptungen eingehalten hätte. Aus dem neuerlichen Fall werde er Konsequenzen ziehen. Die Mitglieder der UBG-Fraktion teilten nicht den Standpunkt des Ortsbürgermeisters und vertraten die Meinung, daß sie berechtigt seien, sich in der gewählten Form darzustellen. Die Erörterungen zu diesem Thema wurden in einem gesonderten Tagesordnungspunkt später fortgesetzt. In kontroversen und zum Tteil hitzigen Wortgefechten prallten die Standpunkte aufeinander. Mitglieder anderer Ratsfraktionen brachten dabei zum Ausdruck, daß es einfach nicht angehe, wenn eine Fraktion in einer informellen Vorabbesprechung gewonnene Kenntnisse dazu nutze, zur besseren eigenen Darstellung noch vor der eigentlichen Ratssitzung in einer Flugblattaktion an die Öffentlichkeit zu gehen und dies in einer Form tue, als sei alles ihr eigenes Produkt. Bisher hätten die Ratsfraktionen geroffene Entscheidungen als Entscheidungen des gesamten Rates betrachtet und hätten nicht wie die UBG versucht, vom Rat beschlossene und realisierte Vorhaben als ihre eigenen auszugeben. Wenn jede Fraktion im Rat es so wie die UBG halte, sei es mit jeglicher Zusammenarbeit im Rat vorbei Es wurde weiter darauf verwiesen, daß die maßgeblichen Sitzungsniederschriften, die von der UBG in ihrem Flugblatt auf gestellten Behauptungen über ihre angeblichen Initiativen in den angesprochenen Ratsitzungen nicht bestätigen.
Die Mitglieder der UBG beharrten auf ihrem Standpunkt, daß sie berechtigt sind, ihre Gruppe auch vor Ratssitzungen und in Kenntnis gegebener Vorweginformationen in der Form des letzten Flugblatts darzustellen. Mitglieder anderer Ratsfraktionen stellten daraufhin den Antrag, bei künftigen Informationsbesprechungen den Vorsitzenden der UBG-Fraktion auszuschließen. Gegenvorschläge, zunächst einmal abzuwarten, ob sich der zu beanstandene Vorgang wiederholt, fandeh mit dem Hinweis, dies sei ja nicht der erste Fall, keine Zustimmung.
Auch der Vorschlag, die UBG möge erklären, sie werde auf Flugblattaktionen der beanstandeten Art verzichten, wurde seitens der UBG-Fraktion abgelehnt. Der Rat beschloß sodann, bei künftigen informellen Besprechungen mit den Vorsitzenden der Ratsfraktionen den Vorsitzenden der UBG-Ratsfraktion auszuschließen.

