Montabaur
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Nr. 36/91
»Kleinkunst im Dorf«
Mittwoch, 2. Oktober, 20.00 Uhr Hübingen bei Montabaur, Buchfinkenhalle
DOUBLE u.c. - Comedy Show
Eine neue Kulturreihe »Kleinkunst im Dorf« startet die Kleinkunstbühne Mons Tabor am Vorabend des neuen Nationalfeiertages, am 2. Oktober im Buchfinkenland. An diesem Abend wird in der Hübinger Buchfinkenhalle die bekannte Comedy-TVuppe DOUBLE u.c. gastieren. Mitveranstalter sind die Ortsgemeinden Gackenbach, Hübingen und Horbach sowie die Hübinger Thekenmannschaft. Gemeinsam hoffen die Veranstalter auf einen vollen Saal.
Dies müßte aber eigentlich bei der Show von DOUBLE u.c. sicher sein. Die Kölner T*uppe bietet ein irrwitziges und atemberaubendes Programm. Eine Satire auf die allabendlicheTV-Unterhaltung bildet den Rahmen für ein rasantes Nummemprogamm, welches mit Elementen aus Theater, Circus und Variete bissigund skuril in Szene gesetzt wird. Wer diese Show verpaßt, der hat was verpaßt! Im Anschluß wird dann noch zu einer »Oldienacht« eingeladen.
KARTEN sind ab 1. September im Vorverkauf bei folgenden Stellen für 9,00 DM zu bekommen:
- Naturkostladen, Bahnhofjstraße 20, Montabaur
-- Gasthaus Rumpelstilzchen, Bahnhof, Montabaur
- Laß leben, Wiesenstraße 2, Wirges
- Buchhandlung Adam, Römerstraße 39, Bad Ems
- Gasthaus zur Dorf schänke, Hübingen
- Gasthaus zum Wiesengrund, Gackenbach -- Gasthaus zum grünen Baum, Horbach
- Gasthaus Drehpunkt, Winden.
Tfelefonische Vorbestellung möglich im Gasthaus »Zur Dorfschänke«, TfeL 06439/7725. Karten auch an der Abendkasse für 12,00 DM.
VORSCHAU: Dienstag, 19. November: Festival of Folk and Fools, Bürgerhaus Wirges.
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Landwirte, die 1984 bei Einführung der Milchgarantiemengenregelung keine Referenzmenge erhalten konnten, weil sie zu diesem Zeitpunkt wegen ihrer Teilnahme an der von 1977 bis 1981 durchgeführten Nichtvermarkungs- oder Umstellungsprämienregelung der EG noch verpflichtet waren, keine Milch zu erzeugen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erteilung einer Referenzmenge.
Antragsberechtigt sind:
1. ehemaligen Nichtvermarkter, deren Verpflichtung zur Nichtvermarktung von Milch vor dem 31.12.1983, jedoch nach dem 31.12.1982 abgelaufen ist - dies gilt auch für Landwirte, die die Verpflichtung übernommen haben - und
2. die Landwirte, die im Wege der Erbfolge oder in erbähnlicher Weise den Betrieb nach Ablauf der Nichtvermarktungsverpflichtung, jedoch vor dem 29. Juni 1989 vom Rechtsvorgänger übernommen haben.
Die Antragsteller müssen heute noch ihren Berieb selbst bewirtschaften.
Anträge sind bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, 6430 Montabaur, Abt. Landwirtschaft und Umweltschutz, Zimmer Nr. 153, Tfelefon 02602 -124371, erhältlich.
Die Anträge sind bei der Kreisverwaltung zur Ausstellung der Bescheinigung vorzulegen udn bis zum 30. Sept. 1991 (Ausschlußfrist) bei den Molkereien zur Berechnungund Zuweisung einer Referenzmenge einzureichen.
Abt. 7 Kreisverwaltung
Az.: 760-17-4 des Westerwaldkreises in Montabaur
6430 Montabaur, 22. August 1991 Dr. Löhr
Ltd. Kreisverwaltungsdirektor
O “Die Verwaltung informiert”
Kater als Fundsache
Am 28. August 1991 wurde in Montabaur, ICirchstraße, eine junger ca. 6 Monate alter graugetigerter Kater aufgefunden.
Der rechtmäßige Besitzer kann sich unter folgender TbL-Nr. melden 02602/18842.
Verbandsgemeindeverwaltung - Einwohnermeldeamt - 643 Montabaur
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
In den letzten zwei Wochen erreichten uns zahlreiche Fragen zum AST—Verkehr. Deshalb möchten wir an dieser Stelle nochmals die wesentlichen Merkmale des AST—Verkehrs in unserer Verbandsgemeinde därs teilen.
Anruf-Sammeltaxen fahren nur zu den im Thschenfahrplan angegebenen Uhrzeiten
- Die Spalten in Ihrem Tüschenf ahrplan, die an ihrem Kopf die Bezeichnung AST tragen, geben die Abfahrtzeiten des Anruf-Sammeltaxis an.
- Anruf-Sammeltaxen verkehren nur bei telefonischer Anmeldung. Sie müssen Ihren Fahrwunsch spätestens eine halbe Stunde vor der fahrplanmäßigen Abfahrtzeit unter der Ttele- fonnummer 06485-300 anmelden.
- Anruf-Sammeltaxen fahren auch dann, wenn nur eine Person ein Anruf-Sammeltaxi bestellt
- Anruf-Sammeltaxen fahren nur von der - in Ihrem Ort - mit dem AST-Schild gekennzeichneten Bushaltestelle ab.
- Am Zielort bringt Sie das Anruf-Sammeltaxi bis vor die Haustür
-- Anruf-Sammeltaxen verkehren nur im jeweiligen Liniengebiet. Fahrten außerhalb dieses Gebietes finden nicht statt.
-- Die Fahrten kosten - je nach Entfemungszone 3,00 DM, 4,50 DM oder 6,00 DM. Schüler bis zum vollendeten 17. Lebensjahr (mit Schülerausweis) und Sbhwerbehinderte (mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke) zahlen nur die Hälfte.

