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Montabaur

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Nr. 36/91

»Kleinkunst im Dorf«

Mittwoch, 2. Oktober, 20.00 Uhr Hübingen bei Montabaur, Buchfinkenhalle

DOUBLE u.c. - Comedy Show

Eine neue Kulturreihe »Kleinkunst im Dorf« startet die Kleinkunstbühne Mons Tabor am Vorabend des neuen Nationalfeiertages, am 2. Oktober im Buchfinkenland. An diesem Abend wird in der Hübinger Buchfinkenhalle die bekannte Comedy-TVuppe DOUBLE u.c. gastieren. Mitveranstalter sind die Ortsgemeinden Gackenbach, Hübingen und Horbach sowie die Hübinger Thekenmann­schaft. Gemeinsam hoffen die Veranstalter auf einen vollen Saal.

Dies müßte aber eigentlich bei der Show von DOUBLE u.c. sicher sein. Die Kölner T*uppe bietet ein irrwitziges und atemberauben­des Programm. Eine Satire auf die allabendlicheTV-Unterhaltung bildet den Rahmen für ein rasantes Nummemprogamm, welches mit Elementen aus Theater, Circus und Variete bissigund skuril in Szene gesetzt wird. Wer diese Show verpaßt, der hat was verpaßt! Im Anschluß wird dann noch zu einer »Oldienacht« eingeladen.

KARTEN sind ab 1. September im Vorverkauf bei folgenden Stellen für 9,00 DM zu bekommen:

- Naturkostladen, Bahnhofjstraße 20, Montabaur

-- Gasthaus Rumpelstilzchen, Bahnhof, Montabaur

- Laß leben, Wiesenstraße 2, Wirges

- Buchhandlung Adam, Römerstraße 39, Bad Ems

- Gasthaus zur Dorf schänke, Hübingen

- Gasthaus zum Wiesengrund, Gackenbach -- Gasthaus zum grünen Baum, Horbach

- Gasthaus Drehpunkt, Winden.

Tfelefonische Vorbestellung möglich im Gasthaus »Zur Dorfschänke«, TfeL 06439/7725. Karten auch an der Abendkasse für 12,00 DM.

VORSCHAU: Dienstag, 19. November: Festival of Folk and Fools, Bürgerhaus Wirges.

Öffentl. Bekanntmachungen

Landwirte, die 1984 bei Einführung der Milchgarantiemengen­regelung keine Referenzmenge erhalten konnten, weil sie zu die­sem Zeitpunkt wegen ihrer Teilnahme an der von 1977 bis 1981 durchgeführten Nichtvermarkungs- oder Umstellungsprä­mienregelung der EG noch verpflichtet waren, keine Milch zu er­zeugen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erteilung einer Referenzmenge.

Antragsberechtigt sind:

1. ehemaligen Nichtvermarkter, deren Verpflichtung zur Nichtvermarktung von Milch vor dem 31.12.1983, jedoch nach dem 31.12.1982 abgelaufen ist - dies gilt auch für Landwirte, die die Verpflichtung übernommen haben - und

2. die Landwirte, die im Wege der Erbfolge oder in erbähnli­cher Weise den Betrieb nach Ablauf der Nichtvermark­tungsverpflichtung, jedoch vor dem 29. Juni 1989 vom Rechtsvorgänger übernommen haben.

Die Antragsteller müssen heute noch ihren Berieb selbst bewirt­schaften.

Anträge sind bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, 6430 Montabaur, Abt. Landwirtschaft und Umweltschutz, Zimmer Nr. 153, Tfelefon 02602 -124371, erhältlich.

Die Anträge sind bei der Kreisverwaltung zur Ausstellung der Bescheinigung vorzulegen udn bis zum 30. Sept. 1991 (Aus­schlußfrist) bei den Molkereien zur Berechnungund Zuweisung einer Referenzmenge einzureichen.

Abt. 7 Kreisverwaltung

Az.: 760-17-4 des Westerwaldkreises in Montabaur

6430 Montabaur, 22. August 1991 Dr. Löhr

Ltd. Kreisverwaltungsdirektor

ODie Verwaltung informiert

Kater als Fundsache

Am 28. August 1991 wurde in Montabaur, ICirchstraße, eine jun­ger ca. 6 Monate alter graugetigerter Kater aufgefunden.

Der rechtmäßige Besitzer kann sich unter folgender TbL-Nr. mel­den 02602/18842.

Verbandsgemeindeverwaltung - Einwohnermeldeamt - 643 Montabaur

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

In den letzten zwei Wochen er­reichten uns zahlreiche Fragen zum ASTVerkehr. Deshalb möchten wir an dieser Stelle nochmals die wesentlichen Merkmale des ASTVerkehrs in unserer Verbandsgemeinde därs teilen.

Anruf-Sammeltaxen fahren nur zu den im Thschenfahrplan angegebenen Uhrzeiten

- Die Spalten in Ihrem Tüschenf ahrplan, die an ihrem Kopf die Bezeichnung AST tragen, geben die Abfahrtzeiten des An­ruf-Sammeltaxis an.

- Anruf-Sammeltaxen verkehren nur bei telefonischer Anmel­dung. Sie müssen Ihren Fahrwunsch spätestens eine halbe Stunde vor der fahrplanmäßigen Abfahrtzeit unter der Ttele- fonnummer 06485-300 anmelden.

- Anruf-Sammeltaxen fahren auch dann, wenn nur eine Person ein Anruf-Sammeltaxi bestellt

- Anruf-Sammeltaxen fahren nur von der - in Ihrem Ort - mit dem AST-Schild gekennzeichneten Bushaltestelle ab.

- Am Zielort bringt Sie das Anruf-Sammeltaxi bis vor die Haustür

-- Anruf-Sammeltaxen verkehren nur im jeweiligen Linienge­biet. Fahrten außerhalb dieses Gebietes finden nicht statt.

-- Die Fahrten kosten - je nach Entfemungszone 3,00 DM, 4,50 DM oder 6,00 DM. Schüler bis zum vollendeten 17. Lebens­jahr (mit Schülerausweis) und Sbhwerbehinderte (mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke) zahlen nur die Hälfte.