Montabaur
Nr. 35/91
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Umlegungsausschuß
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Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Thg nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspurch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 26. August 1991 Der stellvertr. Vorsitzende des Umlegungsausschusses (Siegel) Hachenberg
EJ\ “Die Verwaltung informiert”
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur am 30. August 1991 geschlossen
Die Verbandsgemeindeverwaltung -einschließl. Standesamt - ist am Freitag, dem 30. August 1991 aus betriebsinternen Gründen geschlossen. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. Die am Freitag, 30. August 1991 anstehenden Beurkundungen und die Festlegung von Bestattungsterminen werden am darauffolgenden Wochentag, Montag, den 2. September 1991 beim Standesamt und der Friedhofsverwaltung vorgenommen.
Sch wim mkurse im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur
- Noch Plätze frei -
Die Verbandsgemeiride Montabaur führt ab Montag, 16. Sept. 91 wiederum Schwimmkurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch.
Die Kursdauer umfaßt 10 Übungstage. Sämtliche Kurse beginnen am Montag, 16. Sept. 1991 und werden annachfolgenden Montagen zur gleichen Zeit fortgesetzt.
Folgende Kurse werden an geboten:
Kurs Nr. 1 und 2 (14.00 -15.00 Uhr) ab 6. Lebensjahr Kurs Nr. 3 und 4 (15.00 -16.00 Uhr) ab 6. Lebensjahr Kurs Nr. 5 und 6 (16.00 -17.00 Uhr) ab 7. Lebensjahr Kurs Nr. 7 und 8 (17.00 -18.00 Uhr) ab 7. Lebensjahr Kurs Nr. 9 und 10 (18.00 -19.00 Uhr) Jugendliche und Erwachsene.
Meldungen nehmen die Schwimmeister im Hallenbad Montabaur (02602/126.173) sowie die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 206, Tfel. 02602/126.110 entgegen.
Abfuhr grüne Wertstofftonne für Altpapier im September 1991
Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, daß im gesamten Kreisgebiet ab Montag, dem 02. September 1991 bis einschließlich Freitag, dem 6. Sept. 91 an den jeweiligen Abfuhrtagen nur die grünen Wertstofftonnen für Altpapier entleert werden.
Aufgrund der in letzter Zeit vermehrten Beanstandungen wird eindringlich um Beachtung gebeten, daß in die grünen Gefäße tatsächlich nur Altpapier, Kartonagen, Kataloge, Konzeptpapier, Kalenderblätter, Papierverpackungen jeder Art, wie z.B. Soßenpäckchen, Zahnpasta-, Ttee- und Käseschachteln, Mehl-, Zucker- und Puddingpulvertüten u.ä. eingefüllt werden.
Nicht in die grüne Tbnne dürfen gewachste Lebensmittelverpackungen, wie z.B. Milch- und Safttüten, Partyteller und -be- cher, Haferflockentüten, Verpackungen, die teilweise mit Silberpapier versehen sind (wie etwa bei Bonbon-, Keks-, Kaffee- und Schokoladenverpackungen), Cellophan- und Kunststoffverpackungen, Kohlepapier und stark verschmutztes Haushaltspapier.
Widerspruchsmöglichkeiten gegen Auskunftserteilungen aus dem Melderegister
Die Meldebehörde weist darauf hin, daß nach dem rheinland- pfälzischen Meldegesetz Anträge auf Einrichtung von Auskunftssperren (Verbot der Weitergabe von Daten) für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:
1. Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Antragsberechtigt sind Familienmitglieder (Ehegatten und Kinder), die keiner oder nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören wie der Meldepflichtige
2. Für jede Melderegisterauskunft wenn hierdurch den Betroffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder schutzwürdige Belange erwachsen kann.
3. Für eine »erweiterte Melderegisterauskunft« oder eine »Gruppenauskunft« soweit der Beroffene ein berechtigtes Interesse an der Auskunftssperre nachweist.
4. Für die Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen. Das Widerspruchsrecht kann innerhalb von 2 Monaten vor dem Jubiläum nicht mehr ausgeübt werden.
5. Für die Weitergabe von Daten an Adreßbuchverlage.
Weitere Informatioen über die genannten Auskunftssperren erteilt Ihre Meldebehörde.
Verbandsgemeindeverwaltung - Einwohnermeldeamt - 5430 Montabaur
f^l “Erwachsenenbildung”
Die VHS Montabaur
sucht eine/n erfahrenen Kursleiter/in für Italienisch.
Bitte wenden Sie sich an die VHS-Geschäftsstelle Montabaur, TteL 02602/126.105 (Fr. Probst).
Semesterbeginn bei der Volkshochschule Montabaur am 2. September 1991
NEU im Programm:
Russisch für Anfänger
Beginn: Mittwoch, 4. Sept. 91,19.30 Uhr
Ort: Hauptschule Montabaur
Gebühren: 60,00 DM Dauer: 15 Abende
60. Plastisches Arbeiten mit Ton
In dem Kurs werden die Techniken des Aufbauens und der Oberflächengestaltung von Ton vermittelt, mit denen keramische Objekte und Gefäße (Vasen, Dosen, Schalen usw.) hergestellt werden.

