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Montabaur

Nr. 35/91

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Umlegungsausschuß

Fortsetzung von Seite 4 !

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Thg nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird ge­mäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Um­legungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd.Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Un­anfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Ein­tragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbu­ches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zah­lungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspurch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 26. August 1991 Der stellvertr. Vorsitzende des Umlegungsausschusses (Siegel) Hachenberg

EJ\Die Verwaltung informiert

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur am 30. August 1991 geschlossen

Die Verbandsgemeindeverwaltung -einschließl. Standesamt - ist am Freitag, dem 30. August 1991 aus betriebsinternen Grün­den geschlossen. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. Die am Freitag, 30. August 1991 anstehenden Beurkundungen und die Festlegung von Bestattungsterminen werden am dar­auffolgenden Wochentag, Montag, den 2. September 1991 beim Standesamt und der Friedhofsverwaltung vorgenommen.

Sch wim mkurse im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur

- Noch Plätze frei -

Die Verbandsgemeiride Montabaur führt ab Montag, 16. Sept. 91 wieder­um Schwimmkurse für Kinder, Ju­gendliche und Erwachsene durch.

Die Kursdauer umfaßt 10 Übungstage. Sämtliche Kurse beginnen am Mon­tag, 16. Sept. 1991 und werden annach­folgenden Montagen zur gleichen Zeit fortgesetzt.

Folgende Kurse werden an geboten:

Kurs Nr. 1 und 2 (14.00 -15.00 Uhr) ab 6. Lebensjahr Kurs Nr. 3 und 4 (15.00 -16.00 Uhr) ab 6. Lebensjahr Kurs Nr. 5 und 6 (16.00 -17.00 Uhr) ab 7. Lebensjahr Kurs Nr. 7 und 8 (17.00 -18.00 Uhr) ab 7. Lebensjahr Kurs Nr. 9 und 10 (18.00 -19.00 Uhr) Jugendliche und Erwach­sene.

Meldungen nehmen die Schwimmeister im Hallenbad Monta­baur (02602/126.173) sowie die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 206, Tfel. 02602/126.110 entgegen.

Abfuhr grüne Wertstofftonne für Altpapier im September 1991

Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, daß im gesamten Kreisgebiet ab Montag, dem 02. September 1991 bis einschließlich Freitag, dem 6. Sept. 91 an den jeweiligen Abfuhrtagen nur die grünen Wertstofftonnen für Altpapier entleert werden.

Aufgrund der in letzter Zeit vermehrten Beanstandungen wird eindringlich um Beachtung gebeten, daß in die grünen Gefäße tatsächlich nur Altpapier, Kartonagen, Kataloge, Konzeptpa­pier, Kalenderblätter, Papierverpackungen jeder Art, wie z.B. Soßenpäckchen, Zahnpasta-, Ttee- und Käseschachteln, Mehl-, Zucker- und Puddingpulvertüten u.ä. eingefüllt werden.

Nicht in die grüne Tbnne dürfen gewachste Lebensmittelver­packungen, wie z.B. Milch- und Safttüten, Partyteller und -be- cher, Haferflockentüten, Verpackungen, die teilweise mit Silber­papier versehen sind (wie etwa bei Bonbon-, Keks-, Kaffee- und Schokoladenverpackungen), Cellophan- und Kunststoffver­packungen, Kohlepapier und stark verschmutztes Haushalts­papier.

Widerspruchsmöglichkeiten gegen Auskunftserteilungen aus dem Melderegister

Die Meldebehörde weist darauf hin, daß nach dem rheinland- pfälzischen Meldegesetz Anträge auf Einrichtung von Aus­kunftssperren (Verbot der Weitergabe von Daten) für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:

1. Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Reli­gionsgesellschaften. Antragsberechtigt sind Familienmit­glieder (Ehegatten und Kinder), die keiner oder nicht der­selben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ange­hören wie der Meldepflichtige

2. Für jede Melderegisterauskunft wenn hierdurch den Be­troffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder schutzwürdige Be­lange erwachsen kann.

3. Für eine »erweiterte Melderegisterauskunft« oder eine »Gruppenauskunft« soweit der Beroffene ein berechtigtes Interesse an der Auskunftssperre nachweist.

4. Für die Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen. Das Widerspruchsrecht kann innerhalb von 2 Monaten vor dem Jubiläum nicht mehr ausgeübt werden.

5. Für die Weitergabe von Daten an Adreßbuchverlage.

Weitere Informatioen über die genannten Auskunftssperren er­teilt Ihre Meldebehörde.

Verbandsgemeindeverwaltung - Einwohnermeldeamt - 5430 Montabaur

f^lErwachsenenbildung

Die VHS Montabaur

sucht eine/n erfahrenen Kursleiter/in für Italienisch.

Bitte wenden Sie sich an die VHS-Geschäftsstelle Monta­baur, TteL 02602/126.105 (Fr. Probst).

Semesterbeginn bei der Volkshochschule Montabaur am 2. September 1991

NEU im Programm:

Russisch für Anfänger

Beginn: Mittwoch, 4. Sept. 91,19.30 Uhr

Ort: Hauptschule Montabaur

Gebühren: 60,00 DM Dauer: 15 Abende

60. Plastisches Arbeiten mit Ton

In dem Kurs werden die Techniken des Aufbauens und der Oberflächengestaltung von Ton vermittelt, mit denen kera­mische Objekte und Gefäße (Vasen, Dosen, Schalen usw.) hergestellt werden.