Montabaur
VfR Nombom 1920 e.V.
Am Donnerstag, 15. August, um 19.00 Uhr, bestreitet der VfR Nomborn sein 1. Spiel der Saison 1991/92 gegen SV Fortuna Holler. Clubhausdienst ab 18.00 Uhr: Albrecht Noll, Klaus Müller, Holger Schulze
Am Samstag, 24. August, 20.00 Uhr, findet das Waldfest des VfR Nombom an der Grillhütte statt.
Der Wandertag beginnt am Sonntag, 26. August 1991, 10.00 Uhr, ab Grillhütte Für das leibliche Wohl ist durch die Thrner- frauen bestens gesorgt. Über zahlreiche Beteiligung durch Mitglieder, Nichtmitglieder, Freunde und Gäste würde der VfR sich freuen.
Am Freitag, 30. August, um 20.30 Uhr, findet im Gasthaus Beck die Generalversammlung des VfR Nombom statt.
Die Mitglieder werden gemäß § 27 der Satzung hierzu eingeladen.
Auf der Tagesordnung stehen u. a.: Wahl eines Protokollführers, Berichte des Vorstandes und der einzelnen Abteilungen, Rechnungslegung und Bericht der Kassenprüfer, Stellungnahme und Aussprache zu den vorgelegten Berichten, Entlastung des Vorstandes, Festsetzung von Fälligkeit und Höhe der Jahresbei- träge, Satzungsänderung, Wahl eines Wahlleiters, Wahl des Vorstandes gern. § 16 (1) c, d, e und § 17 b - g der Satzung, Genehmigung des Haushaltsplanes 1991/92, Tterminbestimmung für die nächste Generalversammung, Verschiedenes.
Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Nombom Eintrittskarten für die Veranstaltungen anläßlich der Fahnenweihe am 6. und 7. September sind ab sofort im Vorverkauf für 4,00 DM bzw. 8,00 DM im Gasthaus »Zu den Linden« und im Lebensmittelgeschäft Maria Skrozki erhältlich.
Am Sonntag, 18. August 1991, findet wegen den bevorstehenden Feierlichkeiten für die Feuerwehrmänner um 11.00 Uhr im »Florian« eine Aktivenversammlung statt. Abfahrt zum Feuerwehrfest nach Kölbingen ist um 13.00 Uhr.
Niederelbert
Elbertgemeinden
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 25. Juli 1991
In seiner jüngsten Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat, folgende Aufträge zu vergeben:
- Ein Planungsbüro wurde beauftragt, einen Planentwurf mit entsprechendem Zuschußantrag zu erstellen, um den Ausbau der Kirchstraße von der Hollerer Straße bis zum Fried- hofseingang zu ermöglichen.
- Mit dem Ausbau der B achstraße und dem Ausbau der Bürgersteige in der Hollerer Straße (K168) wurde ein Bauunternehmen beauftragt.
Die Vergabe der Aufträge wurde vom Ortsgemeinderat jeweils einstimmig beschlossen.
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Stockland« beschlossen
Bevor der Gemeinderat die Änderungund Erweiterung des Bebauungsplanes »Stockland« als Satzung gern. §§ lOBauGB, 24 GemO beschließen konnte, mußte er zunächst über die Bedenken und Anregungen, die im Rahmen der öffentlichen Ausle- gung nach § 3 Abs. 2 B auGB auf getreten waren, beraten und beschließen. Die vorgebrachten Bedenken/A.nregungen wurden vom Gemeinderat jedoch zurückgewiesen bzw. nicht berücksichtigt. Der Gemeinderat stimmte nun dem Entwurf des Bebauungsplanes (einschl. Tbxtfestsetzungen und Begründung) zur Änderung und Erweiterung des Gewerbegebietes »Stockland« in der Form zu, wie er dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat und durch die Verbandsgemeindeverwaltung mit Datum vom 14. November 1990 erstellt wurde. Zugestimmt wurde auch der vom Garten- und Landschaftsarchitekten erstellten Grünordnungsplanung (einschließlich Tbxtfestsetzungen zur Grünordnung sowie vorgesehener Bepflanzung). Der Gemeinderat beschloß die Bebauungsplanänderung und -erweiterung als Satzunggern. § lOBauGB, 24 GemO, mit 13 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme.
1 _ Nr. 33/91
Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« im Bereich des »Äußeren Weges« beschlossen
Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage«, der folgenden Inhalt hat:
1. Der im Bebauungsplan für die Straße »Äußerer Weg« ausgewiesene Verkehrs beruhigte Bereich entfällt; der »Äußere Weg« wird im Bebauungsplan (lediglich) als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt.
2. Die bisherige Ausweisungdes Flurstückes Nr. 207/1 ais private Grünfläche entfällt. Das Grundstück wird durch Festsetzung einer überbaubaren Fläche einer Wohnbebauung zugeführt; im übrigen gelten die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.
zu und beschloß die Bebauungsplanänderung als Satzung gern. §§ 10 BauGB, 24 GemO. Der Beschluß erging einstimmig.
Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gemarkungsbereich »Im Hardtfeld«
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 1990 den Beschluß gefaßt, im Gemarkungsbereich »Im Hardtfeld« einen Bebauungsplan mit der gleichen Bezeichnung aufzustellen. Den Planungsanlaß hierfür sah der Rat darin, mittelfristig eine Baulandvorsorge zu treffen, nachdem das Baugebiet »Auf der Sc hl ah« nahezu vollständig mit Wohngebäuden bebaut und mit Ausnahme einiger in der Ortslage vorhandener Baugrundstücke mittelfristig auch keine Bauplätze mehr zur Verfügung stehen. Mit der Durchführung der Planungsarbeiten wurde ein Planungsbüro beauftragt. Das Planungsbüro hat einen 1. Entwurf vorgelegt, der es erfordert, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes neu festzulegen. So sieht das Planungskonzept vor, zum einen von der Hauptstraße aus eine verkehrsmäßige Andienung zu schaffen und zum anderen eine weitere Verkebr- sanbindung über die Wiesenstraße vorzunehmen.
Der Gemeinderat beschloß nun in Abänderung des am 25. Oktober 1991 gefaßten Aufstellungsbeschusses, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« neu festzulegen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt auch einen Tteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes »Ortslage«; der Bebauungsplan »Ortslage« wird insoweit aufgehoben. Der Aufstellungsbeschluß gern. § 2 Abs. 1 BauGB und der nachfolgende Zustimmungsbeschluß wurde vom Gemeinderat mehrheitlich verabschiedet. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde mit der Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt. Das mit der Erstellungdes Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro wird das Beteiligungsverfahren der TYäger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einleiten.
öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes
»Auf der Schla« der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 21. März 1991 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Auf der Schla« wie folgt zu ändern:
Der Bebauungsplan »Auf der Schla« wird dahingehend geändert, daß die Tbxtfestsetzungen zum Bebauungsplan neu gefaßt werden.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Auf der Schla« ist aus der auf der nächsten Seite abgedruckten Skizze ersichtlich.
Niederelbert, 7. August 1991 Bode
Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Schlaff der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 21. März 1991 die Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Schla« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
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