Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 33/91

m

Sonntagmittag werden zusätzlich Kaffee und Kuchen, Kinder­bowle, Popcorn, Angelspiel und ein Saftladen geboten.

Der Erlös dient dem im Bau befindlichen Pfadfinderheim.

TV »Jahn« Eitelborn Gymnastik für Junggebliebene

Wir haben unsere Übungsstunden montags 15.30 Uhrnachden Ferien wieder auf genommen.

Schauen Sie doch mal bei uns rein.

Wir freuen uns über alle Neuen, die Spaß an der Bewegung ha­ben.

_ Kadenbach _

öffentliche Bekanntmachung 1. Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach

zur Änderung der Satzung Uber die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (FriedhofsgebUhrensatzung) vom 5. August 1991 Der Ortsgemeinderat Kadenbach hat in seiner Sitzung am 1. August 1991 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 8. April 1991 (GVBL S. 104), BS 2020-1, sowie der §§ 16,18 Abs. 3, 32 und 33 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 5. Mai 1986 (GVBl. S. 103) und des § 30 der Satzungüber das Friedhofs- und Bestat­tungswesen vom 5. Dezember 1988 folgende Satzung beschlos­sen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§1

Die Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Fried­hof sgebührensatzung) vom 5. Dezember 1988 wird wie folgt ge­ändert:

§ 2 III. Nutzungsgebtihren - Rechte an Grabstätten erhält folgende Fassung.

1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten 1.3 als Urnen-Reihengrabstätte

inUmenmauem. 500,00 DM

2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten 2.2 als Urnen-Wahlgrabstätte

in Umenmauera. 750,00 DM

§2

Diese Satzungtritt am läge nach ihrer öffentlichen Bekanntma­chung in Kraft.

5411 Kadenbach, 5. August 1991 (S.) Dombo

Ortsgemeinde Kadenbach Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14. Dezember 1973 (GVBl. S. 419), BS 2020-1, wird auf folgendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO)

und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres n ach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Als Begründung für die Erhöhung der Gebühren wurde auf fol­gendes verwiesen:

Die Ortsgemeinde Kadenbach hat mit erheblichem Kostenauf­wand eine Urnenmauer mit 21 Nischen errichtet. In dieser Mau­er können maximal 42 Umenbestattungen vorgenommen wer­den. Um die Auslastung der Urnenmauer zu gewährleisten, be­schloß der Gemeinderat bereits einstimmig, die Ruhefristen für Bestattungen in Umen-Reihengrabstätten für die Dauer von 20 J ahren festzulegen.

Da der bisherige Gebührensatz der Nutzungsgebühren bei Ur­nenbestattungen jedoch nicht ausreicht, wurde vom Gemeinde­rat die Erhöhung der Nutzungsgebühr mehrheitlich beschlos­sen. Die geänderten Gebühren liegen, verglichen mit anderen Gemeinden, im untersten Bereich der Gebührensätze

AH Kadenbach

Am Samstag, 17. August, führen wir unseren Familientag durch. Wir treffen uns um 13.30 Uhr am Sportplatz. Alle »AH« Mitglieder mit ihren Familien sind eingeladen.

TC Kadenbach 86 Vereinsmeisterschaften 1991

Die diesjährige Vereinsmeisterschaft startet am 6. August mit den Vorrundenspielen.

Wir bitten die Abschlußtermine der 1. Runde (20. August 1991) und der 2. Runde (1. September 91) einzuhalten. Das Endrun­denturnier wird am 7. und 8. September 1991 gespielt.

Wir erwarten ein reges Zuschauerinteresse. Auch Nichtmitglie­der sind eingeladen. Für Speisen und Getränke ist ausreichend gesorgt.

Für den Nachmittagskaffee bitten wir um Kuchenspenden. Zu­ständig dafür sind Barbara Frintrop, Tbl. 792 und Karin Hally, Tbl. 626.

Liebe Tknnisfreunde

Die Parzellenpflege läßt nach einem lobenswerten Start im neu­en Jahr zwischenzeitlich sehr zu wünschen übrig. Wir bitten dringend um mehr Aktivitäten.

Am23. August 1991findet eine Parzellenbegehungstatt. Unge­pflegte Parzellen müssen leider nach einer langfristigen Abmah­nung vor Beginn des Endrundentumiers der Vereinsmeister­schaft gegen Kostenanrechnung fremd gepflegt werden.

Neuhäusel

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Neuhäusel stellt eine(n)

Arbeiter(in)

zur Pflege des Stadions und der dazugehörenden Anlagen an der Augstschule in Neuhäusel ein (Einstellungstermin vor­aussichtlich 1. April 1992).

Gesucht wird ein(e) Arbeiter(in) mit abgeschlossener hand­werklicher Ausbildung. Gärtnerische Kenntnisse, vor allem für die Pflege von Sportrasen, sind erwünscht. Einstellungs­voraussetzung ist darüber hinaus der Besitz des Führer­scheins Klasse 3.

Im Bedarfsfälle ist vorgesehen, die/den neueinzustellende(n) Arbeiter)in) auch zu anderen Arbeiten in den Ortsgemeinden Neuhäusel und Eitelbom einzusetzen.

Die Anstellung erfolgt im Arbeiterverhältnis und richtet sich nach dem Bundesmanteltarifvertrag-Gemeinden. Dane­ben werden die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistun­gen, insbesondere eine Zusatzversorgung, gewährt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungs­schreiben, handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschrif­ten, Lichtbild) werden bis zum 14. September 1991 erbeten an die

Ortsgemeinde Neuhäusel z. H. Ortsbürgermeister Hümmerich 5411 Neuhäusel

Weitere Auskünfte können erfragt werden bei Ortsbürger­meister Hümmerich, Neuhäusel, Tbl. 02620/8442 oder 8343.

Senioren-Ausflugsfahrt

Der Pfarrgemeinderat der St. Anna Gemeinde lädt die Senioren von Neuhäusel ab 60 Jahren zur diesjährigen Ausflugsfahrt ein für Mittwoch, 4. September 1991.

Abfahrt vom St. Annahaus um 13.00 Uhr. Unkostenbeitrag 5,00 DM. Anmeldungen bitte bei Wilma M arx, Doris Kilian oder im Pfarrbüro bis Montag, 2. September 1991.