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Montabaur

Das alläfarliche Dorffest der Neubäuseler wurde kürzlich dazu benutzt, den Festplatz nach nur zweimonatiger Bauzeit offiziell an die Bürgerinnen und Bürger zu übergeben. Der Brunnen, be­stehend aus einem senkrecht stehenden schwarzen Kanalrohr, auf dem oben ein goldener Fels thront und drei kleine spru delnde Felsen am Brunnenrand, hat schon so manchen »Augstler«dazu bewogen, seine Meinung zu dieser Anlage kund zu tun. In Neu­häusel war u. ä. zu hören, der »goldene Fels« auf dem etwa drei Meter hohen Rohr symbolisiere die »Hauptstadt« Neuhäusel, goldener Mittelpunkt der Augst gemeinden. Eines ist jedenfalls sicher, und dies war angeblich auch die A bsicht der Befürworter im Gemeinderat: Neuhäusel hat einen Brunnen, der in aller Munde ist und über den man auch weit über Neuhäusel hinaus spricht.

Das rege Vereinsleben in Neuhäusel, so Ortsbürgermeister Rein­hold Hümmerich, habe den Rat dazu bewogen, den bestehenden Festplatz zu vergrößern. Ursprüngliche Absichten, auf dem et­wa 2000 qm großen Gelände ein Kaufhaus zu errichten, habe man zugunsten der Dorfgemeinschaft und der Vereine zurück- gestellt. Gleichfalls diene der neue Platz, der mit rotem Klinkor- stein und Rasenpflaster befestigt ist, als Erholungs- und Ruhe­zone, abseits des Straßenverkehrs. Deshalb habe man auf dem Platz, der im Herbst mit weiteren Bäumen und Sträuchern ein­gegrünt werden soll, die entsprechenden Sitzgelegenheiten an­gebracht. Für den Festplatz einschließlich des neuen Brunnens hat die Ortsgemeinde Neuhäusel 260.000,00 DM ausgegeben. Die technischen Voraussetzungen für Feste und Feiern auf dem

Dorfplatz sind optimal. Mehrere Schächte bieten Wasser-, Strom- und Abwasseranschlüssa

Unter Mitwirkung des Männergesangvereins »Constantia« Neuhäusel und der Musikfreunde Kadenbach wurde die Eröff­nunggefeiert. Die Einsegnung des Platzes vollzog Pfarrer Klein aus Neuhäusel.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel

am 1. August 1991 Entscheidung Uber Stadionpflege

Im ersten Beratungspunkt der Sitzung stand für den Ortsge- meinderat die Entscheidung der Frage an, ob die Pflege des neu­en Stadions und der Grünanlagen eigenem Personal übertragen oder ob mit dieser Aufgabe eine Firma beauftragt wird. Zur Ent­scheidungsfindung hatte die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Vorfeld vergleichende Kostenberechnungen an­gestellt. Nach dem Ergebnis der Prüfung durch Gegenüberstel­lung der Personal- und Unterhaltungskosten sowie der Kosten für Maschinen und Gerät bei Einsatz eigenen Personals und der sich bei Beauftragung einer Firma ergebenden Kosten fand sich kein wesentlicher Unterschied. Nach Ende der Beratung be­schloß der Ortsgemeinderat einmütig, daß die Pflege des Sta­dions und der dazu gehörenden Anlagen einem noch einzustel­lenden Gemeindearbeiter übertragen wird. Die Einstellung soll voraussichtlich zum 1. April 1992 erfolgen. Der Rat beschloß, daß die Stelle des mit der Pflege des Stadions betrauten Gemein­dearbeiters umgehend ausgeschrieben wird.

Planung f ür ein weiteres Geschäf tsgebäude in der Dorf mitte ge­nehmigt

Die Errichtung von Geschäftsgebäuden im Bereich der Dorf­mitte war wiederum ein wichtiges Thema für den Orts gemeinde­rat. Nachdem seitens der Verwaltung verschiedene Probleme ausgeräumt bz w. gelöst waren, konnte nunmehr der Rat sich mit der bauantragsreifeii Planung befassen. Sie sieht die Errich­tung eines Bürogebäudes mit Bistro auf dem Standort des frü­heren Wohnhauses Eichmann vor. In der Beratung wurden im Rat keine Einwendungen gegen die nach allgemeiner Meinung ansprechenden Gebäudeansichten erhoben. Der Ortsgemeinde­rat erteilte einhellig dem Vorhaben und der Planung seine Zu­stimmung.

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Der Rat hatte sich mit zwei Anträgen von Bauherren zu befas­sen, die um eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebau­ungsplanes »Auf der Haid« nachsuchten. Bei dem einen Antrag ging es um die Errichtung eines Carports auf dem nicht über­baubaren Ifeil der Grundstücksfläche an der rückwärtigen Grundstücksgrenze, der andere Antragzielte auf eine Befreiung wegen Überschreitung der zulässigen Trauf höhe und der Vollge­schosse ab. Der Rat sah sich nach dem Ergebnis der Abstim- mungnicht in der Lage, mit Rücksicht auf nachbarliche Belange sein Einvernehmen zu den Befreiungsanträgen zu erteilen.

Nr. 32/91

Sonstiges

In weiteren Tagesordnungspunkten wurde der Orts gemeinde­rat über getroffene Eilent Scheidungen unterrichtet und über den Verlauf eines Rechtsstreites informiert. Der Rat stimmte weiter der Tbilung des gemeindlichen Grundstückes in der Orts­mitte im Zusammenhang mit der Errichtung des größeren Marktgebäudes zu.

Nichtöffentliche Sitzung

Wichtigster Punkt neben verschiedenen Grundstücksangele­genheiten war im nichtöffentlichen Tteil der Sitzung das Problem einer Bausacha Der Rat sah sich zu einer abschließenden Ent­scheidungwegen verschiedener offener Fragen noch nicht in der

Lage und beschloß, zunächst einem Rechtsanwalt Auftragzu er­teilen, die Angelegenheit umfassend zu prüfen und eine gutacht­liche Stellungnahme abzugeben.

Verkehrsverein e.V. Neuhäusel

Der Verkehrsverein e.V. Neuhäusel bietet in der Zeit vom 23. bis 27. Oktober 1991 eine Fahrt nach Zwiesel (Bayerischer Wald) an. Kostenbeitrag beträgt 338,00 DM Halbpension.

Für den dortigen Aufenthalt wurde durch Zusammenarbeit mit der dortigen Kurverwaltung ein Programm erarbeitet. Auch Nichtmitglieder können sich für die Fahrt anmelden. Reisepro­gramm und Auskunft erteilt Knopp Josef, Hauptstraße 26a, Ttel. 02620/2673 - 666.

Frauenkreis Neuhäusel

Am 19. August 1991,14.00 Uhr, besuchen wir die Ausstellung

»Haushaltsträume« der KEVAG Koblenz. Anmeldungerforder­lich unter lbl.-Nr. 8342 oder 326.

Sportgemeinschaft Neuhäusel Waidfest und Dorfturnier am 10./11. August 1991 Wer gewinnt die Dorf meisterschaf t im Fußball 1991? Diese Fra­ge wird im Rahmen des Straßenturniers sicher beantwortet. Im einzelnen erwartet die Besucher folgendes Programm: Samstag, 10. August 1991:

16.30 Uhr: Fußball AH-SG Neuhäusel gegen AH ThS Immen­dorf

17.00 Uhr: Auslosung Spielpaarungen Dorftumier

17.30 Uhr: Begum der Vorrundenspiele 20.00 Uhr: Waldfest

Sonntag, 11. August 1991:

11.00 Uhr: Pokalspiel SG Eitelbom/Neuhausel II gegen SV Arz­bach II

14.00 Uhr: Jugendspiel 14.15 Uhr: Großes Kuchenbuffet 15.00 Uhr: Kmderspielfest

15.30 Uhr: Endspiele Dorftumier 17.00 Uhr: Siegerehrung

Bierbrunnen und Imbiß sorgen für das leibliche Wohl. Die SG Neuhäusel lädt ein und hofft auf zahlreichen Besuch.

Leichtathletik im neuen Stadion

Nach der bald zu erwartenden Freigabe der Leichtathletik-An­lagen im neu erbauten Stadion beabsichtigt die SG Neuhäusel, ihr Angebot in dieser Sportart zu erweitern. Um einen Überblick über die Anzahl der Leichtathletik-Interessierten zu bekom­men, bitten wir diese, sich umgehend mit Hermann Knopp, Im Windegut 36,5411 Neuhäusel, Tbl. 02620/553, in Verbindungzu setzen.

_ Simmern _

Öffentliche Bekanntmachung Satzung

zur Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (Abrundungssatzung) für einen Teilbereich an der K 113 in Richtung Urbar vom 29. Juli 1991 Aufgrund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches vom 8. Dezem­ber 1986 (BGBl. IS. 2191)in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. IS. 2253) mit Änderung vom 25. Juli 1988 (BGBl. I S. 2093) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Ge- meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1, hat der Ortsgemeinderat von Sim- mem am 7. Mai 1991 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird: