Montabaur
Seite 6
Nr. 31/91
Bundeswehr
Familienbad und Schulen
Familienbad
Bundeswehr
Familienbad und Schulen Familienbad Frauenbad Bundeswehr
Familienbad und Schulen
Familienbad
Bundeswehr
Familienbad und Schulen Familienbad Vereinsbad (T\iS Montabaur)
Vereinsbad (DLRG Montabaur)
Familienbad Vereinsbad (TSG Montabaur)
Familienbad
für Reinigungsarbeiten geschlossen Familienbad Bei heißem Wetter kann ggfs, das Freibad schon ab 11.00 Uhr geöffnet werden.
Dienstag - Freitag 11.00 -19.00 Uhr Familienbad Samstag u. Sonntag 10.00 • 18.00 Uhr Familienbad
Bei entsprechendem B adebetrieb und Wetter kann die Badezeit nach Bedarf vom diensthabenden Schwimmeister verlängert oder auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit verkürzt werden. Insbesondere wird das Freibad vormittags bei heißen Sonnenwetter und gneügendem Besucherandrang früher eröffnet. Der diensthabende Schwimmeister gibt hierzu gerne telefonische Auskunft (02602/4611 oder 126.173). Eine evtl, geänderte Badezeit wird vom Schwimmeister oder durch schriftlichen Aushang am Schwimmbad bekannt gegeben.
Die Beschränkung der Badezeit ist während der Freibadesaison aufgehoben.
Das Hallen- und Freibad Montabaur bietet für alle Gäste viele verschiedene attraktive Freizeitangebote:
• Hallenbad mit Sprunganlagen
- moderne Bräunungsanlagen
- Freiluft spiele: Mühle, Dame, Schach
- Tischtennisspiele
- Freibad- und Kinderplanschbecken -10.000 qm Liegewiese
- Klettergerüste
- Sonnenschirme und Liegen zum Ausleihen.
Dienstag
07.00 - 09.00 Uhr 09.00 -14.30 Uhr 14.00 - 21.00 Uhr
Mittwoch
07.00 - 09.00 Uhr 09.00 -13.00 Uhr 13.00 -19.30 Uhr 19.30 - 21.00 Uhr
Donnerstag
07.00 - 09.00 Uhr
09.00 - 14.30 Uhr 14.30 - 21.00 Uhr
Freitag
07.00 - 09.00 Uhr 09.00 -13.00 Uhr 13.00 -16.00 Uhr 16.00 -19.00 Uhr
19.00 • 22.00 Uhr
Samstag
08.00 -17.30 Uhr 17.30 -19.00 Uhr
Sonntag
08.00 -18.00 Uhr
II. Für das beheizte Freibad
Montag vormittags
13.30 -19.00 Uhr
Offen!. Bekanntmachungen
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur an den Kirmestagen, 5 . 16 . August 1991, nachmittags geschlossen
Die Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur werden für die Kirmestage in Montabaur wie folgt fest- §6S6tzt'
Montag, 5. August 1991: 7.30 bis 11.30 Uhr Dienstag, 6. August 1991: 7.30 bis 12.46 Uhr.
Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
unterrichten und Betriebsbesichtigungen durchführen.
Die Berufsgenossenschaft wird hierfür ihre zuständigen Aufsichtsbeamten bzw. ihre Betriebsrevisoren zu den einzelnen landwirtschaftlichen Unternehmer hinschicken. Vorgesehen sind Besuche in den Ortsgemeinden:
Boden, Daubach, Eitelbom, Gackenbach, Girod mit dem Ortsteil Kleinholbach, Görgeshausen, Ruppach-Goldhausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nombom, Oberelbert, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf und die Stadt Montabaur mit ihren Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn.
Die landwirtschaftlichen Unternehmer werden gebeten, sich auf einen eventuellen Kontroll- und Beratungsbesuch einzustellen.
Manöver der Stationierungsstreitkräfte
Die zuständigen Kommandodienststellen der in der Bundesrepublik stationierten amerikanischen Streitkräfte haben unter Berufung auf Art. 45 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer ITuppe hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deuschland stationierten ausländischen Ihippen vom 3.8. 1969 (BGBl. II1961 S. 1218 ff) in Verbindung mit dem Abkommen zu Abs. 5 dieses Artikels vom 3.8.1969 (BGBl. II1961 S. 1356 ff.) die Landesregierung von Rheinland-Pfalz davon in Kenntnis gesetzt, daß folgende Manöver außerhalb spezifisch militärischen Geländes vorgesehen ist:
Manöverraum:
Landkreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwald
Zeitraum: 19. bis 24. August 1991 Truppenstärke: 650 US-Soldaten
Fahrzeuge: 262 Radfahrzeuge, 47 Kettenfahrzeuge, 3 Hubschrauber (mit Außenlandungen) (davon 31 Ketten- und 37 Räderfahrzeuge nach Klasse 24 des Standardization Agreement 2021 zweite Ausgabe und höher eingestuft.
Art der Übung: Gefechtsübung
Übende Einheit: 41st Field Artillery Brigade
Sonstiges:
Manövermunition und Darstellungsmunition werden eingesetzt. Manöverhandlungen finden auch nachts statt.
Nachentrichtung von Beiträgen
für Zeiten der Heiratserstattung lohnt sich Ab 01. Januar 1992 unter erleichterten Voraussetzungen Bis 1967 konnten Frauen sich anläßlich ihrer Heirat die Beiträge zur Rentenversicherung erstatten lassen. Nach geltendem Recht können für die durch die Beitragserstattunguntergegangenen Beitragszeiten freiwillige Beiträge nachentrichtet werden. Voraussetzung dafür ist, daß nach der Erstattung für mindestens 24 Kalendermonate Pflichtbeiträge entrichtet worden sind und bei Antragstellung eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt wird.
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, weist darauf hin, daiß durch das Rentenreformgesetz diese Voraussetzungen entfallen. Ab 01. Januar 1992 - befristet bis 31. Dezember 1995 - haben auch die Frauen ein Nachzahlungsrecht, die seit der Beitragserstattung nicht mehr bzw. nicht ausreichend Pflichtbeiträge entrichtet haben und bei Antragstellung nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind.
Ausgenommen sind lediglich Beamtinnen, Bezieherinnen einer Alters vollrente bzw. einer Altersversorgrung und Frauen, die bereits 65 Jahre alt sind.
Unterrichtung
der landwirtschaftlichen Unternehmer Uber Unfallverhtt- tungsVorschriften durch die Berufsgenossenschaft Die Hessen-Nassauische landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in Kassel möchte in der nächsten Zeit die landwirtschaftlichen Unternehmer in den nachfolgend genannten Ortsgemeinden über die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften für Maschinen, Geräte und Baulichkeiten
Sowohl bei Rentenberechnungen nach derzeitigem Recht als auch bei Berechnungen nach dem Rentenreformgesetz bringen Nachentrichtungsbeiträge eine höhere Rendite als laufend entrichtete Beiträge.
Ein Beispiel: 12 Höchstbeiträge für 1957 im Gesamtwert von 1.584,00 DM ergeben zur Zeit eine monatliche Rente von ca. 74,00 DM. Das entspricht einer Redite von über 50 Prozent. 12 freiwillige Beiträge im selben Umfang für 1991 führen zur Zeit zu einer monatlichen Rente von nur ca. 9,00 DM.

