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Montabaur

Seite 6

Nr. 31/91

Bundeswehr

Familienbad und Schulen

Familienbad

Bundeswehr

Familienbad und Schulen Familienbad Frauenbad Bundeswehr

Familienbad und Schulen

Familienbad

Bundeswehr

Familienbad und Schulen Familienbad Vereinsbad (T\iS Monta­baur)

Vereinsbad (DLRG Monta­baur)

Familienbad Vereinsbad (TSG Monta­baur)

Familienbad

für Reinigungsarbeiten ge­schlossen Familienbad Bei heißem Wetter kann ggfs, das Freibad schon ab 11.00 Uhr geöffnet wer­den.

Dienstag - Freitag 11.00 -19.00 Uhr Familienbad Samstag u. Sonntag 10.00 18.00 Uhr Familienbad

Bei entsprechendem B adebetrieb und Wetter kann die Badezeit nach Bedarf vom diensthabenden Schwimmeister verlängert oder auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit verkürzt werden. Insbesondere wird das Freibad vormittags bei heißen Sonnen­wetter und gneügendem Besucherandrang früher eröffnet. Der diensthabende Schwimmeister gibt hierzu gerne telefonische Auskunft (02602/4611 oder 126.173). Eine evtl, geänderte Bade­zeit wird vom Schwimmeister oder durch schriftlichen Aushang am Schwimmbad bekannt gegeben.

Die Beschränkung der Badezeit ist während der Freibadesaison aufgehoben.

Das Hallen- und Freibad Montabaur bietet für alle Gäste viele verschiedene attraktive Freizeitangebote:

Hallenbad mit Sprunganlagen

- moderne Bräunungsanlagen

- Freiluft spiele: Mühle, Dame, Schach

- Tischtennisspiele

- Freibad- und Kinderplanschbecken -10.000 qm Liegewiese

- Klettergerüste

- Sonnenschirme und Liegen zum Ausleihen.

Dienstag

07.00 - 09.00 Uhr 09.00 -14.30 Uhr 14.00 - 21.00 Uhr

Mittwoch

07.00 - 09.00 Uhr 09.00 -13.00 Uhr 13.00 -19.30 Uhr 19.30 - 21.00 Uhr

Donnerstag

07.00 - 09.00 Uhr

09.00 - 14.30 Uhr 14.30 - 21.00 Uhr

Freitag

07.00 - 09.00 Uhr 09.00 -13.00 Uhr 13.00 -16.00 Uhr 16.00 -19.00 Uhr

19.00 22.00 Uhr

Samstag

08.00 -17.30 Uhr 17.30 -19.00 Uhr

Sonntag

08.00 -18.00 Uhr

II. Für das beheizte Freibad

Montag vormittags

13.30 -19.00 Uhr

Offen!. Bekanntmachungen

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur an den Kirmestagen, 5 . 16 . August 1991, nachmittags geschlossen

Die Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur werden für die Kirmestage in Montabaur wie folgt fest- §6S6tzt'

Montag, 5. August 1991: 7.30 bis 11.30 Uhr Dienstag, 6. August 1991: 7.30 bis 12.46 Uhr.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.

unterrichten und Betriebsbesichtigungen durchführen.

Die Berufsgenossenschaft wird hierfür ihre zuständigen Auf­sichtsbeamten bzw. ihre Betriebsrevisoren zu den einzelnen landwirtschaftlichen Unternehmer hinschicken. Vorgesehen sind Besuche in den Ortsgemeinden:

Boden, Daubach, Eitelbom, Gackenbach, Girod mit dem Orts­teil Kleinholbach, Görgeshausen, Ruppach-Goldhausen, Groß­holbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübin­gen, Kadenbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Nie­dererbach, Nombom, Oberelbert, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf und die Stadt Montabaur mit ih­ren Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf, Eschelbach, Etters­dorf, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn.

Die landwirtschaftlichen Unternehmer werden gebeten, sich auf einen eventuellen Kontroll- und Beratungsbesuch einzustel­len.

Manöver der Stationierungsstreitkräfte

Die zuständigen Kommandodienststellen der in der Bundesre­publik stationierten amerikanischen Streitkräfte haben unter Berufung auf Art. 45 des Zusatzabkommens zu dem Abkom­men zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer ITuppe hinsichtlich der in der Bundesrepu­blik Deuschland stationierten ausländischen Ihippen vom 3.8. 1969 (BGBl. II1961 S. 1218 ff) in Verbindung mit dem Abkom­men zu Abs. 5 dieses Artikels vom 3.8.1969 (BGBl. II1961 S. 1356 ff.) die Landesregierung von Rheinland-Pfalz davon in Kenntnis gesetzt, daß folgende Manöver außerhalb spezifisch militärischen Geländes vorgesehen ist:

Manöverraum:

Landkreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwald

Zeitraum: 19. bis 24. August 1991 Truppenstärke: 650 US-Soldaten

Fahrzeuge: 262 Radfahrzeuge, 47 Kettenfahrzeuge, 3 Hub­schrauber (mit Außenlandungen) (davon 31 Ketten- und 37 Rä­derfahrzeuge nach Klasse 24 des Standardization Agreement 2021 zweite Ausgabe und höher eingestuft.

Art der Übung: Gefechtsübung

Übende Einheit: 41st Field Artillery Brigade

Sonstiges:

Manövermunition und Darstellungsmunition werden einge­setzt. Manöverhandlungen finden auch nachts statt.

Nachentrichtung von Beiträgen

für Zeiten der Heiratserstattung lohnt sich Ab 01. Januar 1992 unter erleichterten Voraussetzungen Bis 1967 konnten Frauen sich anläßlich ihrer Heirat die Beiträ­ge zur Rentenversicherung erstatten lassen. Nach geltendem Recht können für die durch die Beitragserstattunguntergegan­genen Beitragszeiten freiwillige Beiträge nachentrichtet wer­den. Voraussetzung dafür ist, daß nach der Erstattung für min­destens 24 Kalendermonate Pflichtbeiträge entrichtet worden sind und bei Antragstellung eine versicherungspflichtige Be­schäftigung oder Tätigkeit ausgeübt wird.

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Spey­er, weist darauf hin, daiß durch das Rentenreformgesetz diese Voraussetzungen entfallen. Ab 01. Januar 1992 - befristet bis 31. Dezember 1995 - haben auch die Frauen ein Nachzahlungsrecht, die seit der Beitragserstattung nicht mehr bzw. nicht ausrei­chend Pflichtbeiträge entrichtet haben und bei Antragstellung nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind.

Ausgenommen sind lediglich Beamtinnen, Bezieherinnen einer Alters vollrente bzw. einer Altersversorgrung und Frauen, die be­reits 65 Jahre alt sind.

Unterrichtung

der landwirtschaftlichen Unternehmer Uber Unfallverhtt- tungsVorschriften durch die Berufsgenossenschaft Die Hessen-Nassauische landwirtschaftliche Berufsgenossen­schaft in Kassel möchte in der nächsten Zeit die landwirtschaft­lichen Unternehmer in den nachfolgend genannten Ortsgemein­den über die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften für Maschinen, Geräte und Baulichkeiten

Sowohl bei Rentenberechnungen nach derzeitigem Recht als auch bei Berechnungen nach dem Rentenreformgesetz bringen Nachentrichtungsbeiträge eine höhere Rendite als laufend ent­richtete Beiträge.

Ein Beispiel: 12 Höchstbeiträge für 1957 im Gesamtwert von 1.584,00 DM ergeben zur Zeit eine monatliche Rente von ca. 74,00 DM. Das entspricht einer Redite von über 50 Prozent. 12 freiwillige Beiträge im selben Umfang für 1991 führen zur Zeit zu einer monatlichen Rente von nur ca. 9,00 DM.