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Montabaur

Seite 5

Nr. 30/91

In unmittelbarer Nachbarschaft der Anlage be­findet sich eine gemeindeeigene G arage, die nun durch einige Renovierungsmaßnahmen optisch wirkungsvoll in den Spielplatzbereich inte­griert werden konnte. Begrüßenswert ist hier­bei insbesondere die Schaffung einer überdach­ten und schattigen Sitzgruppe. Die Ortsge­meinde, so Ortsbürgermeister Ulrich Weidenfel- ler, habe für die Neugestaltung der Anlage ca. 25.000 DM aufgewendet. Dies stelle im Haus­haltsplan sicherlich eine erhebliche Investition dar,der entsprechende Verwendungszweck »für die Kinder« habe diese Ausgabe aber gerechtfer­tigt, ja sogar zwingend geboten.

Der Ortsbürgermeister dankte im Namen des Rates allen, die an der Neugestaltung beteiligt wa­ren. Besonders dankte er den Helfern aus Dies, die mit viel Eigeninitiative kostenlos und freiwillig die Renovierung der gemeindeeigenen Garage übernommen haben.

M

Öffentl. Bekanntmachungen

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 27. Juni 1991 der Ortsgemeinde Gör- geshausen für das Haushaltsjahr 1990

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 585.884,88 985.582,55 1.571.467,43

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 585.884,88 985.582,55 1.571.467,43

Soll-Ausgaben 586.884,88 974.959,18 1.560.844,06

+ Neue Haushalts­ausgabereste 0,00 10.623,37 10.623,37

Summe bereinigte

'Soll-Ausgaben 585.884,88 985.582,55 1.571.467,43

Überschuß/

Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00

Festgestellt:

Montabaur, 12. März 1991

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch

I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1990 aufge­stellte Jahresrechnung gern. § 104 GemO. Gleichzeitig wird be­schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1990 Entlastungzu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung nehmen Ratsmitglied Volker Schumacher und Ratsmitglied Dieter Herz wegen Son­derinteresse gemäß § 22 GemO nicht teil.

III.

öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 29. Juli 1991 bis 7. August 1991 wäh­rend der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Görgeshausen, 18. Juli 1991 (S.) Schumacher

Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen Ortsbürgermeister

öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindewer- ke) schreiben folgende Baumaßnahme öffentlich aus: Brunnenstraße (unterer Tbil) Görgeshausen Leistungsumfang:

ca. 50 lfm. Stahlbetonrohre DN 600 mmnebst Hausanschlüs­sen

ca. 50 lfm. Wasserleitung DN 100 GGG nebst Hausanschlüs­sen

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei den Verbands­gemeindewerken Montabaur, Rathausaltbau, 2. Etage, 6430 Montabaur anzufordem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20,00 DM ist unter Angabe der gewünschten Ausschreibung auf das Konto-Nr. 500 140 der Verbandsgemeindewerke Montabaur bei der Kreisspar­kasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getä­tigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Submissionstermin: 23. August 1991,10.00 Uhr.

Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky

Werkleiter

Die Verwaltung informiert

Abfuhr grüne Wertstofftonne für Altpapier im August 1991

Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, daß im gesamten Kreisgebiet ab Donnerstag, dem 1. August 1991 bis einschließl. Mittwoch, dem 7. August 1991 an den jeweiligen Abfuhrtagen nur die grünen Wertstof f tonnen für Altpapier entleert werden.

Aufgrund der in letzter Zeit vermehrten Beanstandungen wird eindringlich um Beachtung gebeten, daß in die grünen Gefäße tatsächlich nur Altpapier, Kartonagen, Kataloge, Konzeptpa­pier, Kalenderblätter, Papierverpackungen jeder Art, wie z.B. Soßenpäckchen, Zahnpasta-, The- und Käseschachteln, Mehl-, Zucker- und Puddingpulvertüten u.ä. eingefüllt werden.

Nicht in die grüne Tbnne dürfen gewachste Lebensmittelver­packungen, wie z.B. Milch- und Safttüten, Partyteller und -becher, Haferflockentüten, Verpackungen, die teilweise mit Sil­berpapier versehen sind (wie etwa bei Bonbon-, Keks-, Kaffee- und Schokoladenverpackungen), Cellophan- und Kunststoff­verpackungen, Kohlepapier und stark verschmutztes Haus­haltspapier.