Montabaur
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Nr. 30/91
In unmittelbarer Nachbarschaft der Anlage befindet sich eine gemeindeeigene G arage, die nun durch einige Renovierungsmaßnahmen optisch wirkungsvoll in den Spielplatzbereich integriert werden konnte. Begrüßenswert ist hierbei insbesondere die Schaffung einer überdachten und schattigen Sitzgruppe. Die Ortsgemeinde, so Ortsbürgermeister Ulrich Weidenfel- ler, habe für die Neugestaltung der Anlage ca. 25.000 DM aufgewendet. Dies stelle im Haushaltsplan sicherlich eine erhebliche Investition dar,der entsprechende Verwendungszweck »für die Kinder« habe diese Ausgabe aber gerechtfertigt, ja sogar zwingend geboten.
Der Ortsbürgermeister dankte im Namen des Rates allen, die an der Neugestaltung beteiligt waren. Besonders dankte er den Helfern aus Dies, die mit viel Eigeninitiative kostenlos und freiwillig die Renovierung der gemeindeeigenen Garage übernommen haben.
M
“ Öffentl. Bekanntmachungen ”
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 27. Juni 1991 der Ortsgemeinde Gör- geshausen für das Haushaltsjahr 1990
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 585.884,88 985.582,55 1.571.467,43
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 585.884,88 985.582,55 1.571.467,43
Soll-Ausgaben 586.884,88 974.959,18 1.560.844,06
+ Neue Haushaltsausgabereste 0,00 10.623,37 10.623,37
Summe bereinigte
'Soll-Ausgaben 585.884,88 985.582,55 1.571.467,43
Überschuß/
Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00
Festgestellt:
Montabaur, 12. März 1991
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch
I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1990 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 104 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1990 Entlastungzu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung nehmen Ratsmitglied Volker Schumacher und Ratsmitglied Dieter Herz wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht teil.
III.
öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 29. Juli 1991 bis 7. August 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Görgeshausen, 18. Juli 1991 (S.) Schumacher
Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen Ortsbürgermeister
öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindewer- ke) schreiben folgende Baumaßnahme öffentlich aus: Brunnenstraße (unterer Tbil) Görgeshausen Leistungsumfang:
ca. 50 lfm. Stahlbetonrohre DN 600 mmnebst Hausanschlüssen
ca. 50 lfm. Wasserleitung DN 100 GGG nebst Hausanschlüssen
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Rathausaltbau, 2. Etage, 6430 Montabaur anzufordem.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,00 DM ist unter Angabe der gewünschten Ausschreibung auf das Konto-Nr. 500 140 der Verbandsgemeindewerke Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Submissionstermin: 23. August 1991,10.00 Uhr.
Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky
Werkleiter
“Die Verwaltung informiert”
Abfuhr grüne Wertstofftonne für Altpapier im August 1991
Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, daß im gesamten Kreisgebiet ab Donnerstag, dem 1. August 1991 bis einschließl. Mittwoch, dem 7. August 1991 an den jeweiligen Abfuhrtagen nur die grünen Wertstof f tonnen für Altpapier entleert werden.
Aufgrund der in letzter Zeit vermehrten Beanstandungen wird eindringlich um Beachtung gebeten, daß in die grünen Gefäße tatsächlich nur Altpapier, Kartonagen, Kataloge, Konzeptpapier, Kalenderblätter, Papierverpackungen jeder Art, wie z.B. Soßenpäckchen, Zahnpasta-, The- und Käseschachteln, Mehl-, Zucker- und Puddingpulvertüten u.ä. eingefüllt werden.
Nicht in die grüne Tbnne dürfen gewachste Lebensmittelverpackungen, wie z.B. Milch- und Safttüten, Partyteller und -becher, Haferflockentüten, Verpackungen, die teilweise mit Silberpapier versehen sind (wie etwa bei Bonbon-, Keks-, Kaffee- und Schokoladenverpackungen), Cellophan- und Kunststoffverpackungen, Kohlepapier und stark verschmutztes Haushaltspapier.

