Montabaur
Seite 19
Nr. 26/91
Ende des Jahres 1991 probeweise einen Container auf dem Gelände der Kläranlage zur Aufnahme von Gartenabfällen aufzustellen.
Vorausleistungen für den Ausbau der Brunnenstraße sollen erhoben werden
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, den Vorausleistungsbetrag auf die zu erwartenden Ausbaubeträge auf 16,00 DM pro qm beitragspflichtiger Geschoßfläche festzusetzen. Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:
Der Ortsgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 12. Mai 1991 den Anteil der Ortsgemeinde Niedererbach am beitragsfälligen Aufwand auf 60 v.H. festgesetzt. Der voraussichtliche umlegungsfähige Aufwand für den Ausbau beträgt ca. 38.000 DM. Die Summe der beitragspflichtigen Geschoßflächen beträgt 2.026,26 qm. Dies ergibt einen Beitrag von 18,75 DM pro qm Geschoßfläche. Die Vorausleistungen wurden daher auf 16,00 DM pro qm beitragspflichtiger Geschoßfläche festgesetzt.
SV 1920 Niedererbach e.V.
Die Fußballabteilung des SVN nimmt am 04. Juli 1991, um 19.30 Uhr den Trainingsbetrieb auf. Alle Seniorenspieler werden gebeten, zum Saisonauftakt Und Vorstellung unseres neuen Trainers, Günther Roth, pünktlich anwesend zu sein.
Nomborn
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Nomborn vom 4. Juni 1991 Aufstellung des Bebauungsplanes »Südstraße« beschlossen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02. Juli 1990 den Beschluß gefaßt, für das Gebiet zwischen Wiesenstraße/Schulstra- ße/WirtschaftswegNr. 285 und K162 einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Südstraße« aufzustellen.
Der Rat hat gleichzeitig den Beschluß gefaßt,, die in den Geltungsbereich de3 Bebauungsplanes »Schulstraße« einbezogenen Grundstücke westlich der Schulstraße in den Bebauungsplan »Südstraße« einzubeziehen und den Bebauungsplan »Schulstraße« insoweit aufzuheben. Durch diesen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung entlang der Südstraße geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die Grundstücksteile an der Wiesen- und Schulstraße (teilweise) ebenfalls in diesen Bebauungsplan aufgenommen werden, um auch für diesen Bereich Ar t und M aß der baulichen Nutzung festzulegen.
Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes, der den o.g. Planungszielen Rechnung trägt, einstimmig zu. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, daß der Planentwurf auf die Dauer von zwei Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden kann.
Die Verbandsgemeindeverwaltungwurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Dräger öffentlicher Belange einzuleiten.
Weitere Entscheidungen des Rates
Einstimmig entsprach der Gemeinderat dem Antrag des DRK- Ortsverbandes Nentershausen, einen Kleidercontainer im Ortsgebiet aufzustellen.
Der Gemeinderat nahm ohne Abst immun g Kenntnis von dem Stand der vom Obst- und Gartenbauverein durchgeführten Blu- menplanzaktion. Die durch diese Aktion entstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 3.000 DM werden durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt. Einstimmig beschloß der G emeinderat vier neue B änke für den Spielplatz anzuschaffen.
öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Südstraße« der Ortsgemeinde Nombora; Durchführung der vorgezogenen Bürgerbe- teiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Nombom hat in seiner Sitzung am 0 2. Juli 1990 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Südstraße« beschlossen.
Nach§3 Abs. IBauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 08. Juli bis 22. Juli 1991 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden.
Der Geltungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten
Skizze ersichtlich.
, V
IK ,
' V!.’ \
i rt t
\ i
w . : \
FntahofKiptilt
Nomborn, 25. Juni 1991
Brach
Ortsbürgermeister
Freiwillige Feuerwehr Nombora Für die Gruppe 2 findet am Samstag, dem 29. Juni, um 16.00 Uhr eine Übung mit anschließender Grillfete statt. Bitte die Rückmeldungen für den Ausflug nach Guntersblum mitbringen.
Spinnstube in Nombom: Dienstag, 2. Juli 1991 Wir treffen uns ab 19.30 Uhr im Nomborner Rathaus zum Spinnen. Wir haben Wolle und Spinnräder zum Ausprobieren. Auskunft erteilen Elfriede Frink, Tbl. 06486-1614, und Elinor Kirsch, TfeL 06485-1262.
Niederelbert
ELBERTGEMEINDEN
Verkauf von Baugrundstücken in Niederelbert
Die OrtsgemeindeNiederelbert bietet zwei Baugrundstücke in Niederelbert zum Verkauf an. Der Kaufpreis beträgt jeweils 52,00 DM/qm zuzüglich Erschließungskosten. Interessenten können sich mit Ortsbürgermeister Bode, Itel. 02602/3482 oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Liegenschaftsamt - Tbl. 02602/126196, in Verbindung setzen.

