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Montabaur

Seite 19

Nr. 26/91

Ende des Jahres 1991 probeweise einen Container auf dem Ge­lände der Kläranlage zur Aufnahme von Gartenabfällen aufzu­stellen.

Vorausleistungen für den Ausbau der Brunnenstraße sollen er­hoben werden

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, den Vorauslei­stungsbetrag auf die zu erwartenden Ausbaubeträge auf 16,00 DM pro qm beitragspflichtiger Geschoßfläche festzusetzen. Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes ver­wiesen:

Der Ortsgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 12. Mai 1991 den Anteil der Ortsgemeinde Niedererbach am beitragsfä­lligen Aufwand auf 60 v.H. festgesetzt. Der voraussichtliche um­legungsfähige Aufwand für den Ausbau beträgt ca. 38.000 DM. Die Summe der beitragspflichtigen Geschoßflächen beträgt 2.026,26 qm. Dies ergibt einen Beitrag von 18,75 DM pro qm Ge­schoßfläche. Die Vorausleistungen wurden daher auf 16,00 DM pro qm beitragspflichtiger Geschoßfläche festgesetzt.

SV 1920 Niedererbach e.V.

Die Fußballabteilung des SVN nimmt am 04. Juli 1991, um 19.30 Uhr den Trainingsbetrieb auf. Alle Seniorenspieler werden gebeten, zum Saisonauftakt Und Vorstellung unseres neuen Trainers, Günther Roth, pünktlich anwesend zu sein.

Nomborn

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Nomborn vom 4. Juni 1991 Aufstellung des Bebauungsplanes »Südstraße« beschlossen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02. Juli 1990 den Be­schluß gefaßt, für das Gebiet zwischen Wiesenstraße/Schulstra- ße/WirtschaftswegNr. 285 und K162 einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Südstraße« aufzustellen.

Der Rat hat gleichzeitig den Beschluß gefaßt,, die in den Gel­tungsbereich de3 Bebauungsplanes »Schulstraße« einbezoge­nen Grundstücke westlich der Schulstraße in den Bebauungs­plan »Südstraße« einzubeziehen und den Bebauungsplan »Schulstraße« insoweit aufzuheben. Durch diesen Bebauungs­plan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung entlang der Südstraße geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die Grundstücksteile an der Wiesen- und Schulstraße (teilweise) ebenfalls in diesen Bebauungsplan auf­genommen werden, um auch für diesen Bereich Ar t und M der baulichen Nutzung festzulegen.

Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes, der den o.g. Planungszielen Rechnung trägt, einstimmig zu. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, daß der Planentwurf auf die Dauer von zwei Wochen beim Bau­amt der Verbandsgemeindeverwaltung sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüb­lichen Dienststunden eingesehen werden kann.

Die Verbandsgemeindeverwaltungwurde beauftragt, das Betei­ligungsverfahren der Dräger öffentlicher Belange einzuleiten.

Weitere Entscheidungen des Rates

Einstimmig entsprach der Gemeinderat dem Antrag des DRK- Ortsverbandes Nentershausen, einen Kleidercontainer im Orts­gebiet aufzustellen.

Der Gemeinderat nahm ohne Abst immun g Kenntnis von dem Stand der vom Obst- und Gartenbauverein durchgeführten Blu- menplanzaktion. Die durch diese Aktion entstehenden über­planmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 3.000 DM werden durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt. Einstimmig beschloß der G emeinderat vier neue B änke für den Spielplatz anzuschaffen.

öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Südstraße« der Ortsge­meinde Nombora; Durchführung der vorgezogenen Bürgerbe- teiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Nombom hat in seiner Sitzung am 0 2. Juli 1990 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Südstraße« beschlossen.

Nach§3 Abs. IBauGB sind die Bürger über die allgemeinen Zie­le und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge­währt in der Zeit

vom 08. Juli bis 22. Juli 1991 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden.

Der Geltungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten

Skizze ersichtlich.

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Nomborn, 25. Juni 1991

Brach

Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Nombora Für die Gruppe 2 findet am Samstag, dem 29. Juni, um 16.00 Uhr eine Übung mit anschließender Grillfete statt. Bitte die Rückmeldungen für den Ausflug nach Guntersblum mitbrin­gen.

Spinnstube in Nombom: Dienstag, 2. Juli 1991 Wir treffen uns ab 19.30 Uhr im Nomborner Rathaus zum Spin­nen. Wir haben Wolle und Spinnräder zum Ausprobieren. Aus­kunft erteilen Elfriede Frink, Tbl. 06486-1614, und Elinor Kirsch, TfeL 06485-1262.

Niederelbert

ELBERTGEMEINDEN

Verkauf von Baugrundstücken in Niederelbert

Die OrtsgemeindeNiederelbert bietet zwei Baugrundstücke in Niederelbert zum Verkauf an. Der Kaufpreis beträgt je­weils 52,00 DM/qm zuzüglich Erschließungskosten. Interessenten können sich mit Ortsbürgermeister Bode, Itel. 02602/3482 oder der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur - Liegenschaftsamt - Tbl. 02602/126196, in Verbindung setzen.