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Montabaur

Seite 6

Nr. 26/91

I. Der Erfolgsplan "bleibt imverändert.

Der Vermögensplan bleibt unverändert.

II. Die Kreditaufnahme bleibt unverändert

III. Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 700.000 DM festgesetzt.

IV. bleibt unverändert.

Bad Ems, 13. Juni 1991 Zweckverband

»Abwasserverband Bad Ems« (Siegel)Diel

Verbandsvorsteher

II.

Genehmigung der Bezirksregierung 1. Nachtragswirtschaftsplan des Zweckverbandes »Abwasser­verband Bad Ems« für das Wirtschaftsjahr 1991 Die unter III. der Seite 2 des 1. Nachtragswirtschaftsplanes des Zweckverbandes Abwasserverband Bad Ems für das Wirt­schaftsjahr 1991 in der Fassung des Beschlusses der Verbands­versammlung vom 15.04.1991 vorgenommene Festsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von DM 700.000 wird hiermit aufgrund der §§ 6 und 7 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476) in Verbindungmit den §§ 80 Abs. 3,97 Abs. 1 und 102 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) genehmigt.

Gleichzeitig teilen wir Ihnen aufgrund der §§ 5 und 7 Abs. 1 ZwVG in Verbindung mit § 97 Abs. 1 GemO mit, daß wir nicht beabsichtigen, gegen die Ansätze des Nachtrags wirtschafts­planes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

Koblenz, den 28.06.1991 Im Auftrag:

Nauheim-Skrobek

in.

Hinweis

Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich be­kanntgemacht. Es wild darauf hingewiesen, daß nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der GemeindeordnungeineVerletzung der Bestimmun­gen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und

2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 Gemeindeordnung) imbeachtlich sind, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntma­chung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsa­chen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, ge­genüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

öffentliche Auslegung:

Der Wirtschaftsplan hegt zur Einsicht in der Zeit vom 1. Juli 1991 bis einschließlich 9. Juli 1991 öffentlich aus

a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems, Zimmer 30

b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 38.

Bad Ems, den 13. Juni 1991 Diel

Verbandsgemeindeverwaltung Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Reinigungsarbeiten im Hochbehälter Montabaur-Reckenthal

An alle Haushaltungen im Stadtteil Reckenthal, am Mittwoch, 3. Juli 1991 wird der Wasserhochbehälter in Reckenthal gereinigt. Wir weisen darauf hin, daß in der Zeit von 08.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr durch die vorzunehmenden Arbeiten mit Trübungen und Verschmutzungen des Wassers zu rechnen ist.

Wir bitten Sie höflich, im vorgenannten Zeitraum keine Wäsche zu waschen und sich - falls erforderlich - für die Dauer der not­wendigen Arbeiten einen kleinen Wasservorrat anzulegen.

Wir sind selbstverständlich bemüht, die Arbeiten so schnell wie möglich abzuschließen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter

Nymphensittich

Am 2. Juni 1991 ist in Montabaur ein grauer Nymphensittich zugef logen. Der rechtmäßige Besitzer kann sich unter folgender TfeLNr. 02602/2683 melden.

Soziostruktureller Einkorn mensausgleich für Landwirte 1991

EG-Ausgleichszulage 1991, Anerkennung als Kleinerzeuger von Getreide

Der soziostrukturelle Einkommensausgleich, die EG-Aus­gleichszulage und die Anerkennung als Kleinerzeuger von Ge­treide (Kleinerzeugerbescheinigung) werden auch in diesem Jahr in einem gemeinsamen Antragsverfahren durchgeführt. Die Antragsteller müssen in einem »Dreifach-Antrag« die für sie zutreffenden Förderungsmaßnahmen durch Ankreuzen bean­tragen. Ab Montag, dem 10. Juni 1991 beginnt die Antragstel­lung bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Monta­baur, Tfelefon 02602/124 271 oder 124 371.

Die Antragsunterlagen (Antragsformular und Zusatzblatt zum Antrag) gehen allen Betrieben, die im Vorjahr einen Antrag ge­stellt haben, per Post zu. Wer bis Ende Juni noch keinen Antrag erhalten hat, muß diesen unter der oben angegebenen Durch­wahl-Nummer anfordern.

Einzureichen sind die Anträge bei der Kreisverwaltung. Ausschlußfrist für die Antragsabgabe ist der 31. August 91.

Die wichtigsten Antragsvoraussetzungen soziostruktureller Einkommensausgleich:

Bewirtschaftung der jeweiligen Flächenmindestgröße nach dem Gesetz über die Altershüfe in der Landwirtschaft (GAL) oder Bewirtschaftung von mindesten 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in einem selbstädigen landwirtschaftlichen Unternehmen mit dazugehörigen Wirtschaftsgebäuden. Aus­gleichszulage wird gewährt bei der Bewirtschaftung von minde­stens 3 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in den benachtei­ligten Gebieten. Die Einkommensgrenzen sind so festge­legt,daß die Summe der positiven steuerlichen Einkünfte aus nichtlandwirtschaftlichen Einkunftsarten des Antragstellers und seines Ehegatten höchstens 45.000 DM betragen dürfen, die Summe der positiven Einkünfte des Antragstellers und sei­nes Ehegatten darf insgesamt höchstens 100.000 DM betragen. Bei der Kleinerzeugerbescheinigung muß der Antragsteller im Wirtschaftsjahr 1991/92 Getreideerzeuger sein und Getreide abgeliefert haben. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche des Unternehmens darf nicht mehr als 33 ha betragen. Für die Flä­che gilt bei allen 3 Maßnahmen der Stichtag: 01. Juli 1991.

Die erforderlichen Unterlagen, insbesondere der Flächennach­weis und bei der Ausgleichszulage die Einkommensnachweise (Einkommenssteuerbescheid 1989 bzw. aktueller Nichtveranla­gungsbescheid des Finanzamtes und Nachweise über außer­landwirtschaftliche Einkünfte im Jahr 1989), müssen grund­sätzlich zusammen mit dem Antrag vorgelegt werden.

Die Geschäftsstelle des Bauernverbandes in Westerburg hat sich bereiterklärt, beim Ausfüllen der Anträge behilflich zu sein.

Landesvermessungsamt Rheinland-Pfalz

Das Landesver­messungsamt Rheinland-Pfalz in Koblenz führt Verdichtungs- und Emeuerungsarbei- ten des Höhenfest­punktfeldes (Nivel­lementnetze) im Gebiet der Ver- bandsgemeinde Montabaur durch. Die Arbeiten die­nen der Erhaltung und dem Aufbau der Nivellement­netze in Rheinland- Pfalz. Dabei wer­den zerstörte Hö­henfestpunkte (Ni­vellementpunkte) durch neue Punkte ersetzt und entlang von Bundes-,

Land-, Kreis- und Ortsstraßen erstmals Höhenfestpunkte ange­legt. Der Verlauf der neu anzulegenden bzw. zu erneuernden Ni­vellementlinien ist in dem beigegebenen Kartenausschnitt im Maßstab 1: 250 000 besonders hervorgehoben.

Die H öhe der Nivellementpunkte werden auf mm über dem Mee­resspiegel ermittelt und sind u.a. wichtige Grundlagen für die Herstellung topographischer Karten sowie bei der Planungund Durchführungbautechnischer und wasserwirtschaftlicher Pro­jekte.

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