Montabaur
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Nr. 26/91
öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur die Lieferungund den Einbau von Gasetagenheizungen öffentlich aus.
Leistungsumfang:
1. Elgendorfer Straße 2 - 3 Wohneinheiten
2. Wölfchesbitzstraße 16 - 4 Wohneinheiten
3. Wölfchesbitzstraße 8 - 4 Wohneinheiten
4. Wölfchesbitzstraße 12 • 1 Wohneinheit
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 24. Juni 1991 bei derVerbandsgememdeverwaltungMontabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, anzufor- dem.
Die Schutzgebühr in Höhe von 15,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. 'Itermin für die Abgabe des Angebotes ist
Freitag, 05. Juli 1991, 09.30 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen Sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 12. Juni 1991 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
4 RüB (KS) Bhf. Steine f renz
934
Girod
4
152
Eisen
bach
III.
5 Vor-Rü Girod
2.111
Kleinhol-bach
1
11B
namen
loser
Vorfluter
III.
6 RüB (KS) Girod/ Kleinh
2.145
slbach
Kleinholbach
3
53
Eisen
bach
III.
7 RüB Nomborn
2.419
Nomborn
5
162
namen
loser
Vorfluter
III.
emzuleiten.
Hierfür ist gemäß §§ 2,3,7 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG-) vom 30.09.1986 (BGBl. IS. 1529) und den §§ 26,27 Abs. 2 und 114 Abs. 2 des Landeswassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG-) vom 04.03.1983 (GVBl. S. 31) geändert durch das Landesgesetz vom 07.12.1990 (GVBl. S. 333) die Durchführung eines förmlichen Verfahrens erforderlich.
Die Zust ändigkeit der Bezirksregierung Koblenz ergibt sich aus den §§ 34 Abs. 2 LWG i.V.m. § 105 Abs. 2 LWG.
Das in der Abwasserbehandlungsanlage gereinigte Abwasser darf folgende Einleitungsmengen nicht überschreiten:
Rheinlandpfalz
Telefon: 0261/120-0 Telefax: 0261/14047 Telex: 862822 ko d
Bekanntmachung
1. Die Verbandsgemeindeverwaltungen Montabaur und Wallmerod beantragen gemäß den vorgelegten und geprüften Antrags- und Planunterlagen die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis
zum Zwecke der Abwasserbeseitigung
a) die in der Abwassergruppe Eisenbach anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwässer sowie das mit Abwasser vermischte Niederschlagswasser nach mechanisch-biologischer Reinigung in der Gruppenkläranlage Eisenbach, Gemarkung Kleinholbach, Flur 3, Flurstück Nr. 102, in den Eisenbach (Gewässer III. Ordnung), Flurstück-Nr. 97, Flur 3, Gemarkung Kleinholbach, einzuleiten,
b) das in den Ortsgemeinden Berod, Zehnhausen, Steine- frenz und Bahnhof Steinefrenz der Verbandsgemeindewerke Wallmerod sowie das in den Örtsgemeinden Girod, Girod-Kleinholbach und Nomborn der Verbandsgemeinde- werke Montabaur anfallende, aus Regenentlastungen abzuschlagende Mischwasser mittels
Art der Entlastung
bis zu
einer Menge v. 1/s
in der Ge
markung
Flur
Flur-
stück-
Nr.
in den
Vor- fluter
Ord.
des
Gew.
1 RüB (KS)
1.880
Berod
12
1094
Eisen- bach
III.
2 Rü Zehnhausen
570
Zehnhausen
5
454
Eisen
bach
III.
3 RüB Steine | frenz
i
2.28^
Steine+renr
4
_
5A/4
E i s e n- bac.h
III.
Bezirksregierung
Koblenz
Stresemannstraße 3-5 5400 Koblenz
ab Inbetriebnahme
1/s
cbm/2h
cbm/d
bei Trockenwetter:
Schmutzwasser: Os
21.7
156,3
625
Fremdwasser: Gf
15.3
110,0
1.320
Gesamt: Qt
37,0
266,3
1.945
bei Regenwetter Gr
183,5
Jahresschmutzwassermenae: JSM *= 439.000 cbm/a
Die beantragte GEHOBENE ERLAUBNIS soll auf die Dauer von 30 Jahren erteilt werden.
2. Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den vom Ing.-Büro Heino Kempf, Langenhahn, unter dem Datum vom 25.07.1990 und 08.08.1990 erstellten Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen) entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus
vom 01.07.1991 bis 01.08.1991 einschließlich
bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Großer Markt 10
5430 Montabaur
Dienstzeiten: montags bis mittwochs von 7.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
donnerstags 7.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr freitags 7.30 bis 13.00 Uhr.
Dienstzimmer: 38
sowie bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod Gerichtsstraße 1
5431 Wallmerod
Dienstzeiten: montags bis mittwochs: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Dienstzimmer; 115
3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben. Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 07.08.1991 einschließlich entweder bei den unter 2. genannten Behörden oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstr. 3 - 5,5400 Koblenz, erhoben werden.

