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Montabaur

Seite 6

Nr. 26/91

öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur die Lieferungund den Einbau von Gas­etagenheizungen öffentlich aus.

Leistungsumfang:

1. Elgendorfer Straße 2 - 3 Wohneinheiten

2. Wölfchesbitzstraße 16 - 4 Wohneinheiten

3. Wölfchesbitzstraße 8 - 4 Wohneinheiten

4. Wölfchesbitzstraße 12 1 Wohneinheit

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 24. Juni 1991 bei derVerbandsgememdeverwaltungMontabaur, Bau­amt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, anzufor- dem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 15,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. 'Itermin für die Abgabe des Angebotes ist

Freitag, 05. Juli 1991, 09.30 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen Sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 12. Juni 1991 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

4 RüB (KS) Bhf. Steine f renz

934

Girod

4

152

Eisen­

bach

III.

5 Vor- Girod

2.111

Kleinhol-bach

1

11B

namen­

loser

Vorfluter

III.

6 RüB (KS) Girod/ Kleinh

2.145

slbach

Kleinholbach

3

53

Eisen­

bach

III.

7 RüB Nom­born

2.419

Nomborn

5

162

namen­

loser

Vorfluter

III.

emzuleiten.

Hierfür ist gemäß §§ 2,3,7 des Gesetzes zur Ordnung des Was­serhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG-) vom 30.09.1986 (BGBl. IS. 1529) und den §§ 26,27 Abs. 2 und 114 Abs. 2 des Lan­deswassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswas­sergesetz - LWG-) vom 04.03.1983 (GVBl. S. 31) geändert durch das Landesgesetz vom 07.12.1990 (GVBl. S. 333) die Durchfüh­rung eines förmlichen Verfahrens erforderlich.

Die Zust ändigkeit der Bezirksregierung Koblenz ergibt sich aus den §§ 34 Abs. 2 LWG i.V.m. § 105 Abs. 2 LWG.

Das in der Abwasserbehandlungsanlage gereinigte Abwasser darf folgende Einleitungsmengen nicht überschreiten:

Rheinlandpfalz

Telefon: 0261/120-0 Telefax: 0261/14047 Telex: 862822 ko d

Bekanntmachung

1. Die Verbandsgemeindeverwaltungen Montabaur und Wallmerod beantragen gemäß den vorgelegten und geprüf­ten Antrags- und Planunterlagen die Erteilung einer geho­benen Erlaubnis

zum Zwecke der Abwasserbeseitigung

a) die in der Abwassergruppe Eisenbach anfallenden häus­lichen und gewerblichen Abwässer sowie das mit Abwasser vermischte Niederschlagswasser nach mechanisch-biolo­gischer Reinigung in der Gruppenkläranlage Eisenbach, Gemarkung Kleinholbach, Flur 3, Flurstück Nr. 102, in den Eisenbach (Gewässer III. Ordnung), Flurstück-Nr. 97, Flur 3, Gemarkung Kleinholbach, einzuleiten,

b) das in den Ortsgemeinden Berod, Zehnhausen, Steine- frenz und Bahnhof Steinefrenz der Verbandsgemeindewer­ke Wallmerod sowie das in den Örtsgemeinden Girod, Gi­rod-Kleinholbach und Nomborn der Verbandsgemeinde- werke Montabaur anfallende, aus Regenentlastungen ab­zuschlagende Mischwasser mittels

Art der Entlast­ung

bis zu

einer Menge v. 1/s

in der Ge­

markung

Flur

Flur-

stück-

Nr.

in den

Vor- fluter

Ord.

des

Gew.

1 RüB (KS)

1.880

Berod

12

1094

Eisen- bach

III.

2 Zehn­hausen

570

Zehnhausen

5

454

Eisen­

bach

III.

3 RüB Steine | frenz

i

2.28^

Steine+renr

4

_

5A/4

E i s e n- bac.h

III.

Bezirksregierung

Koblenz

Stresemannstraße 3-5 5400 Koblenz

ab Inbetriebnahme

1/s

cbm/2h

cbm/d

bei Trockenwetter:

Schmutzwasser: Os

21.7

156,3

625

Fremdwasser: Gf

15.3

110,0

1.320

Gesamt: Qt

37,0

266,3

1.945

bei Regenwetter Gr

183,5

Jahresschmutzwassermenae: JSM *= 439.000 cbm/a

Die beantragte GEHOBENE ERLAUBNIS soll auf die Dauer von 30 Jahren erteilt werden.

2. Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den vom Ing.-Büro Heino Kempf, Langenhahn, unter dem Datum vom 25.07.1990 und 08.08.1990 erstellten Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen) ent­nommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

Die Planunterlagen liegen aus

vom 01.07.1991 bis 01.08.1991 einschließlich

bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Großer Markt 10

5430 Montabaur

Dienstzeiten: montags bis mittwochs von 7.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

donnerstags 7.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr freitags 7.30 bis 13.00 Uhr.

Dienstzimmer: 38

sowie bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod Gerichtsstraße 1

5431 Wallmerod

Dienstzeiten: montags bis mittwochs: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Dienstzimmer; 115

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schrift­lich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben. Diese Ein­wendungen müssen also bis spätestens 07.08.1991 einschließ­lich entweder bei den unter 2. genannten Behörden oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstr. 3 - 5,5400 Koblenz, erhoben werden.