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Montabaur

Seite 22

Nr. 12/91

Niederelbert

ELBERTGEMEINDEN

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses vom 28. Febr. 1991 der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haus­haltsjahr 1989

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 1.613.456,72 1.081.604,56 2.696.061,28

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 1.613.466,72 1.081.604,66 2.666.061,28

Soll-Ausgaben 1.613.456,72 1.049.639,28 2.663.096,00

./. Abgang alter

Haush.Ausgaberest

0,00 31.966,28 31.966,28

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 1.613.456,72 1.081.604,56 2.696.061,28

Überschuß/Fehlbetrag

Festgestellt:

Montabaur 16. März 1991

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch

I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1989 aufge­stellte Jahresrechnung gern. § 114 GemÖ. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1989 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt.

Der I. Ortsbeigeordnete Merz hat an der Beratung und Be­schlußfassung wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.

III. öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 25. März bis 5. April 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Z imm er 110, öffentlich aus.

Niederelbert, 14. März 1991

Ortsgememdeverwaltung Niederelbert (S) Bode

Ortsbürgermeister

SG Elbert

An diesem Wochenende finden folgende Spiele statt:

Sonntag, 24. März 91:

13.00 Uhr Elbert II - Staudt II in Niederelbert 16.00 Uhr Horressen/E II - Elbert I in Horressen.

Zum Lokalderby in Horressen sind Zuschauer in großer Zahl recht herzlich eingeladen.

SV Niederelbert, Abt. »Alte Herren«

Am 23. März 91 haben wir ein Auswärtsspiel gegen die AH- Mannschaft von Ransbach.

Spielbeginn: 16.00 Uhr, Abfahrt: 15.15 Uhr.

Oberelbert

Friedhof Oberelbert

Umgestaltung des alten Friedhofsteiles Der Ortsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, den alten Friedhof steil mit Anpflanzungen und der Eingrünung vonIbilf lachen umzugestalten. DieseM aßnahme ist für den Mo­nat Mai vorgesehen,

Damit die Veränderung dieses Friedhofsteiles übersichtlicher Wird, können Angehörige lind Unterhaltungsverpflichtete von

Grabstätten, deren Ruhefrist oder Nutzungszeit bereits abge­laufen sind (Mindestruhefrist für j e d e n Verstorbenen z.Zt/30 Jahre) bis in der zweiten Aprilhälfte selbst Einebnungs arbeiten vornehmen. Lagerungsmöglichkeiten der abgeräumten Grab­steine und Grateinfassungen werden auf dem Friedhof zur Ver­fügung gestellt. Eine kurze Information an Ortsbürgermeister Jung ist deshalb erforderlich. ly

Wir weisen darauf hin, daß die Räumung der einzelnen Grab- i; Stätten eine freiwillige Entscheidung ist.

Friedhofsverwaltung

SV Oberelbert 1928, Abt. Alte Herren \

Samstag, den 23. März 1991, spielen wir um 16.00 Uhr in Holler. Abfahrt 15.30 Uhr. .

Donnerstag, den 28. MÄrz 1991 spielen wir um 18.30 Uhr in Wir­ges. Abfahrt 18.00 Uhr.

Verein der Freunde und Förderer ' :

der Freiw. Feuerwehr Oberelbert

Ausflug 1991 j

Vom 13. bis 16. September 1991 fährt die Freiwillige Feuerwehr j Oberelbert nach Altmünster am 'Lraunsee im Salzkammergut. !

Interessierte Nichtmitglieder können an dieser Fahrt teilneh- j men. Der Preis beträgt pro Person im Doppelzimmer HP 260,00 j DM. Alle Zimmer mit DU/WC.

Nähere Informationen zum Programmablauf und Anmeldung bei

Reinhold Müller, TM. 02608/271, Hans-Jürgen Theis, Ifel. 02608/611. Anmeldung bis 01. April 1991.

Welschneudorf

Satzung

der Ortsgemeinde Welschneudorf über die Änderung des Flur­bereinigungsplanes von Welschneudorf vom 14. März 1991 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord- nungfür Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) sowie des § 58 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGB. IS. 546), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes über das Baugesetzbuch vom 08. Dez. 1986 (BGBl. IS. 2191) die folgende Satzung beschlossen, die nach Zustimmung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 06. März 91 hiermit bekanntgemacht wird: