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Montabaur

Seite 17

Nr. 11/91

Sa., 12.10. Herbstkonzert MGV Hübingen

Sa., 19.10. Herbstkonzert MGV Horbach

So., 27.10. Wettstreib Nentershausen

Wir bitten alle Sänger, sich die 'Ibrmine vorzumerken.

Sportverein Grün-Weiß e.V. Görgeshausen Das erste Heimspiel in der Rückrunde, des SV Grün-Weiß e.V. Görgeshausen - gegen den SV Otzingen-Leuterod findet am Sonntag, 17. März 1991, um 15.00 Uhr in Görgeshausen statt.

In Anbetracht bevorstehender 'Ibrmine bitten wir die Sänger, künftig vollzählig an den Chorproben teilzunehmen.

Ttennisverein HUbingen e.V.

Jugendtraining

Das Jügendtraining in der Sporthalle Horbach fällt am kom­menden Samstag, 16. März, wegen anderweitiger Verpflichtung des Trainers aus.

Nächster regulärer Trainingstag ist am Samstag, 23. März 1991.

Hübinger Möhnen Jahreshauptversammlung

Am 14. März 1991 findet um 20.00 Uhr die Jahreshauptver­sammlung der Möhnen in der Buchfinkenhalle statt. Alle Möh­nen werden um pünktliches Erscheinen gebeten.

Eisbachgemeinden

Girod

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Am Sonntag, 17. März 1991, müssen wir in Heiligenroth antre- ten, Spielbeginn 15.00 Uhr. Zuschauer sind eingeladen.

Frauengemeinschaft Girod

Thema: Basteln zur Jahreszeit Frühling Tbrmin: 21. März 1991, 20.00 Uhr; Ort: Girod Pfarrheim; Leitung: ßlumenstube - Ep­penrod; Information/Anmeldung. Klara Müller, TbL: 06485/614.

_ Görgeshausen _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 27. Februar 1991

Änderung des Umlegungsgebietes im Rahmen des Umlegungs­verfahrens »Auf der Bitz«

Der Ortsgemeinderat faßte den Beschluß, daß die Flurstücke Nr. 1232/1, 1226/1, 1227/3,1229/2 und 1230/2 aus dem Umle­gungsverfahren herausgenommen werden. Alle anderen im Be­bauungsplan aufgeführten Grundstücke sollen in das Umle­gungsverfahren auf genommen werden.

Änderung des Bebauungsplanes »Im Strichen« für das Flur­stück Nr. 10/2 (Flur 3) einstimmig beschlossen Bevor der Ortsgemeinderat der Änderung des Bebauungspla­nes zustimmen und die Bebauungsplanänderung als Satzung beschließen konnte, mußte er über die Bedenken/Anregungen, dieim Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden, entscheiden. Die vorgebrachten Bedenken/Anregungen wurden vom Gemeinderat jedoch zurückgewiesen bzw. nicht berück­sichtigt. Daraufhin folgte der Zustimmungs- und Satzungsbe­schluß gern. §§ 10 BauGB, 24 GemO.

Zur Begründung dieser Entscheidung wurde auf folgendes ver­wiesen: Der Gemeinderat hat in 1989 den Beschluß gefaßt, für das Flurstück Nr. 10/2 (Flur 3) ein förmliches Änderungsverfah- ren nach §§ 2 ff BauGB durchzuführen und statt der bisherigen Festsetzung eines Spielplatzes nunmehr dieses Grundstück in ein Wöhngrundstück umzuwandeln. Für das Grundstück wird eine überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen; im übrigen gelten hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nut­zung die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Wohnbebauung.

Der Gemeinderat sah im Rahmen seiner Abwägungsentschei­dung keine Erforderlichkeit mehr, den Spielplatz an diesem Standort auszuweisen und Vollzug des Bebauungsplanes auch herzustellen. Auf die vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurde verzichtet. Die Bürgerbeteiligungin Form der öffentlichen Aus­legung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde durchgeführt.

Vergabe der Kirmes 1991 in der Löwensteinhalle

Die diesjährige Kirmes in der Löwensteinhalle wird von dem

Sportverein und dem Gesangverein ausgerichtet.

_ Großholbach _

Damen-Gymnastikgruppe Großholbach Einladung zur Versammlung am Freitag, 15. März 1991,20.00 Uhr in der Gaststätte »Holwischer Stubb«. Danoch einige wich­tige Punkte - auch wegen unseres Ausfluges zu klären sind, bit­ten wir um vollzähliges Erscheinen.

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Am Samstag, 16. März 1991, beginnt unsere Freiluftsaison mit dem Spiel um 16.00 Uhc in Unnau. Abfahrt 15.15 Uhr. Spielklei­dung blau. Wer verhindert ist, bitte rechtzeitigbis Freitagabend abmelden.

_ Heilberscheid __

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 1991 vom 7. März 1991 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreis Verwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 4. März 1991 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 570.000,- DM

in der Ausgabe auf. 670.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 583.000,- DM

in der Ausgabe auf. 583.000,-DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 244.000,- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf.. -

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund. 36,-DM

für den zweiten Hund. 54,-DM

für jeden weiteren Hund. 72,- DM.

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro m 2 Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Dienach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBl. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Tteilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1991 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von. 244.000,- DM

5430 Montabaur, 4. März 1991

(S.) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

LA. Meckel