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Montabaur

Seite 6

Nr. 11/91

Beruf: kfm. Angestellter

Anschrift: Koblenzer-Straße 18, 5411 Sinunem

4. Die Grünen Grüne - Wahlkreisbewerber:

Becker, Klaus Geburtsjahr. 1960

Geburtsort: Münster Beruf: Handwerker

Anschrift: Hauptstraße 11, 5419 Ötzingen

Ransbach-Baumbach, den 9. März 1991

Der Kreiswahlleiter Gottfried Dahm,

des Wahlkreises 6 Montabaur - Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

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1. Für die Bundesbahn-Neubaustrecke Köln - Rhein-Main im Abschnitt Mittelhessen führt das Regierungspräsidium Gießen derzeit ein Raumordnungsverfahren gemäß § 11 des hes­sischen Landesplanungsgesetzes und § 6a Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes durch. Eine Variante dieser Planung-mit Hal­tepunkt in Diez - berührt das Gebiet der Ver­bandsgemeinde Diez und die Gemarkungen Gückingen, Stadt Diez und Holzheim.

Gemäß einer Vereinbarung zwischen den ober­sten Landesplanungsbehörden der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz hat die Bezirks­regierung Koblenz - Obere Landesplanungs­behörde - den Auftrag, die Beteiligung der auf rheinland-pfälzischer Seite berührten Ge­bietskörperschaften und Fachplanungsträ­ger zu koordinieren. Mit Schreiben vom 20. Fe­bruar 1991 hat die Bezirksregierung Koblenz die Behörden zur Stellungnahme auf gef or­dert.

2. Gern. § 6 a Abs. 4 und 6 ROG ist die Öffent­lichkeit im Raumordnungsverfahren zu betei­ligen. Dies geschieht, indem die der Planung zugrundeliegenden Unterlagen öffentlich zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

25. März bis 25. April 1991 (einschließlich)

bei der VerbandsgemeindeverwaltungMonta- baur, Zimmer 301 (gr. Sitzungssaal), Konrad- Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) öffentlich ausliegen.

Während dieser Zeit sowie bis zum Ablauf wei­terer 2 Wochen, d.h. bis 10. Mai 1991 hat jeder­mann Gelegenheit, sich schriftlich oder zur Niederschrift zur oben erwähnten Plamung zu äußern.

3. Die Stellungnahmen, die gegenüber der Ver­bandsgemeinde Diez abgegeben werden, wer­den von der Bezirksregierung Koblenz an das Regierungspräsidium Gießen weitergeleitet.

Vom Ergebnis der Abwägung im Raumordnungsverfahren wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit unterrichtet.

Montabaur, Dr. Possel-Dölken,

den 1. März 1991 Bürgermeister

Hinweis:

Der dem Raumordnungsverfahren zugrundeliegende Planungsabschnitt berührt mit Ausn ahme einer Variante bei Diez ausschließ­lich hessisches Gebiet. Das Verfahrensgebiet beginnt erst ab der Gemarkungsgrenze Niedererbach, gleichzeitig Kreisgrenze des Westerwaldkreises und des Kreises Limburg-Weilburg. Auf die obenstehend abgedruckte Skizze wird verwiesen.

Planfeststellung für den Ausbau der L 327 zwischen Nieder- und Oberelbert

Der Planfeststellungsbeschluß der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz vom 1. Februar 1991; Az: 02.3-1061-VI/60 der das au Bau­vorhaben betrifft, liegt jeweils mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom 25. März bis einschl. 10. April 1991 in der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur Konrad-Adenauer-Platz 8 in 5430 Montabaur, Zimmer-Nr.: 203 und beim zuständi­gen Straßenbauamt Goethestraße 9, in 6252 Diez während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluß wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluß den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt. (§ 74 Abs. 4 VwVfG).

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister