Montabaur
Seite 6
Nr. 11/91
Beruf: kfm. Angestellter
Anschrift: Koblenzer-Straße 18, 5411 Sinunem
4. Die Grünen • Grüne - Wahlkreisbewerber:
Becker, Klaus Geburtsjahr. 1960
Geburtsort: Münster Beruf: Handwerker
Anschrift: Hauptstraße 11, 5419 Ötzingen
Ransbach-Baumbach, den 9. März 1991
Der Kreiswahlleiter Gottfried Dahm,
des Wahlkreises 6 • Montabaur - Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
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1. Für die Bundesbahn-Neubaustrecke Köln - Rhein-Main im Abschnitt Mittelhessen führt das Regierungspräsidium Gießen derzeit ein Raumordnungsverfahren gemäß § 11 des hessischen Landesplanungsgesetzes und § 6a Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes durch. Eine Variante dieser Planung-mit Haltepunkt in Diez - berührt das Gebiet der Verbandsgemeinde Diez und die Gemarkungen Gückingen, Stadt Diez und Holzheim.
Gemäß einer Vereinbarung zwischen den obersten Landesplanungsbehörden der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz hat die Bezirksregierung Koblenz - Obere Landesplanungsbehörde - den Auftrag, die Beteiligung der auf rheinland-pfälzischer Seite berührten Gebietskörperschaften und Fachplanungsträger zu koordinieren. Mit Schreiben vom 20. Februar 1991 hat die Bezirksregierung Koblenz die Behörden zur Stellungnahme auf gef ordert.
2. Gern. § 6 a Abs. 4 und 6 ROG ist die Öffentlichkeit im Raumordnungsverfahren zu beteiligen. Dies geschieht, indem die der Planung zugrundeliegenden Unterlagen öffentlich zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
25. März bis 25. April 1991 (einschließlich)
bei der VerbandsgemeindeverwaltungMonta- baur, Zimmer 301 (gr. Sitzungssaal), Konrad- Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) öffentlich ausliegen.
Während dieser Zeit sowie bis zum Ablauf weiterer 2 Wochen, d.h. bis 10. Mai 1991 hat jedermann Gelegenheit, sich schriftlich oder zur Niederschrift zur oben erwähnten Plamung zu äußern.
3. Die Stellungnahmen, die gegenüber der Verbandsgemeinde Diez abgegeben werden, werden von der Bezirksregierung Koblenz an das Regierungspräsidium Gießen weitergeleitet.
Vom Ergebnis der Abwägung im Raumordnungsverfahren wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit unterrichtet.
Montabaur, Dr. Possel-Dölken,
den 1. März 1991 Bürgermeister
Hinweis:
Der dem Raumordnungsverfahren zugrundeliegende Planungsabschnitt berührt mit Ausn ahme einer Variante bei Diez ausschließlich hessisches Gebiet. Das Verfahrensgebiet beginnt erst ab der Gemarkungsgrenze Niedererbach, gleichzeitig Kreisgrenze des Westerwaldkreises und des Kreises Limburg-Weilburg. Auf die obenstehend abgedruckte Skizze wird verwiesen.
Planfeststellung für den Ausbau der L 327 zwischen Nieder- und Oberelbert
Der Planfeststellungsbeschluß der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz vom 1. Februar 1991; Az: 02.3-1061-VI/60 der das au Bauvorhaben betrifft, liegt jeweils mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom 25. März bis einschl. 10. April 1991 in der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur Konrad-Adenauer-Platz 8 in 5430 Montabaur, Zimmer-Nr.: 203 und beim zuständigen Straßenbauamt Goethestraße 9, in 6252 Diez während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluß wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluß den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt. (§ 74 Abs. 4 VwVfG).
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

