Montabaur
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Nr. 10/91
,I)er Westerwaldkreis als Straßenbaulastträger der K168 beabsichtigt, den in der Ortslage liegenden Straßenzugverkehrsgerecht auszubauen und hierbei insbesondere auch eine verkehrsgeiechte Anbindung an die L 326 zu schaffen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür sollen durch einen Bebauungsplan geschaffen werden; der Bebauungsplan ersetzt somit einnach Landesstraßengesetz erforderliches Planfeststellungsverfahren.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der K 168 ergibt sich für den Rat die Notwendigkeit, auch die Bürgersteigflächen entlang der K168 so auszubauen, daß sie den Anforderungen an die Sicherheit der Fußgänger genügen. Derzeit engen insbesondere Grundstücksmauem diesen Bürgersteig ein. Auch für die Anlegung des Bürgersteiges soll der Bebauungsplan als planerische Grundlage geschaffen werden.
In den Geltungsbereich soll jedoch nicht nur die öffentliche Verkehrsfläche der K168 aufgenommen werden. Auch für den Bereichwestlich der L 326 im Gemarkungsteil »Auf'm Acker« sollen planerische Aussagen getroffen werden. Denn die Zulässigkeit von Bauvorhaben in diesem Bereich beurteilt sich derzeit nach § 34 BauGB. § 34 BauGB stellt jedoch kein Element zur Steuerung und Ordnung von Bauvorhaben dar. Eine solche Funktion kann nur von einem Bebauungsplan ausgehen. Inhalt des Bebauungsplanes ist somit insbesondere, planerische Voraussetzungen für den Ausbau der K168 einschließlich Bürgersteige zu schaffen. Planungsinhalt ist es jedoch auch eine verkehrsgerechte Anbindung der Lindenstraße an die K 168/L 326 zu ermöglichen.
Bilderchronik über Holler
In einer liebevollen Kleinarbeit hat Josef Metternich viele alte Bilder über Jahre gesammelt und zu einer Bilderchronik über das Dorf Holler und seine Bürger zusammengestellt.
Diese Bilder sollen nun der Öffentlichkeit vorgestellt und bei einem Dia-Vortrag am Sonntag, 10. März 1991, 16.00 Uhr im Pfarrheim Holler gezeigt werden. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen.
Kommunionkinderelternabend
Zu einem letzten Elternabend, an dem vor allem Tfermine abgestimmt und Absprachen getroffen werden sollen, welche die noch verbleibende Vorbereitungszeit und den Erstkommuniontagbetreffen, sind die Eltern amDonnerstag, 14. März 1991, ins Pfarrheim eingeladen.
SV »Fortuna« Holler e.V.
Nun geht es am kommenden Sonntag wieder um Meisterschaftspunkte. Die Fortuna tritt um 15.00Uhr in Möschheim an. Die Unterstützung durch die Fans wird bestimmt helfen, an die Leistungen vor der Winterpause anzuknüpfen.
SV Fortuna Holler, Abt. Alte Herren Im ersten Spiel der neuen Saison spielen wir am Samstag, dem 9. März 91, in Limburg 19. Anstoß 16.00 Uhr. Abfahrt Gasthof Heibel, 15.00 Uhr.
Stahlhofen
F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.
Nach langer Winterpause beginnt am Sonntag, dem 10. März 1991 die Meisterschaftsrückrunde. Die Mannschaft aus Stahlhofen spielt daheim gegen Wirges II. Spielbeginn 16.00 Uhr in Stahlhofen.
Alte Herren, Stahlhofen
Am Samstag, dem 9. März geht die Winterpause zu Ende. Wir erwarten zum Auftakt unsere Sportfreunde aus Helferskirchen. Spielbeginn 16.00 Uhr. Zuschauer sind herzlich eingeladen. Platzdienst: Müller Peter, Meuer Bernd, Nugel Bernd.
Thekenmannschaft Stahlhofen Jahreshauptversammlung am Samstag, 16. März 1991, 20.00 Uhr in der Gastwirtschaft Ferdinand in Stahlhofen.
__ Untershausen _
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen f Ur das Jahr 1991 vom 4.3.1991.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S.
419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26. Febr. 1991 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991
wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 431.000,-- DM
in der Ausgabe auf. 431.000,-- DM
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 198.000,- DM
in der Ausgabe auf. 198.000,-- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 20.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. 30,00 DM
für den zweiten Hund. 60,00 DM
für jeden weiteren Hund. 70,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II. Genehmigung der Haushaltssatzung:
Dienach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tteilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Haushaltsjahr 1991 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von . 20.000 DM
5430 Montabaur, 26. Febr. 1991
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11. März 1991 bis 20. März 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Untershausen, 4. März 1991
Ortsgemeindeverwaltung Untershausen (S.) Müller
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sienicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Untershausen oder der Verbandsgemeinde- verwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 135).
Verloren - gefunden
In der Gaststätte Krause sind 2 Handschuhe der rechten Hand liegengeblieben. Es handelt sich offensichtlich um Herrenhandschuhe. Ein Handschuh ist gestrickt und schwarz, der andere aus Leder und grau. Die Eigentümer können die Fundsachen bei mir abholen.
Müller
* Ortsbürgermeister

