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Montabaur

Seite 25

Nr. 10/91

,I)er Westerwaldkreis als Straßenbaulastträger der K168 beab­sichtigt, den in der Ortslage liegenden Straßenzugverkehrsge­recht auszubauen und hierbei insbesondere auch eine verkehrs­geiechte Anbindung an die L 326 zu schaffen. Die planungs­rechtlichen Voraussetzungen hierfür sollen durch einen Bebau­ungsplan geschaffen werden; der Bebauungsplan ersetzt somit einnach Landesstraßengesetz erforderliches Planfeststellungs­verfahren.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der K 168 ergibt sich für den Rat die Notwendigkeit, auch die Bürgersteigflächen ent­lang der K168 so auszubauen, daß sie den Anforderungen an die Sicherheit der Fußgänger genügen. Derzeit engen insbesondere Grundstücksmauem diesen Bürgersteig ein. Auch für die Anle­gung des Bürgersteiges soll der Bebauungsplan als planerische Grundlage geschaffen werden.

In den Geltungsbereich soll jedoch nicht nur die öffentliche Ver­kehrsfläche der K168 aufgenommen werden. Auch für den Be­reichwestlich der L 326 im Gemarkungsteil »Auf'm Acker« sol­len planerische Aussagen getroffen werden. Denn die Zulässig­keit von Bauvorhaben in diesem Bereich beurteilt sich derzeit nach § 34 BauGB. § 34 BauGB stellt jedoch kein Element zur Steuerung und Ordnung von Bauvorhaben dar. Eine solche Funktion kann nur von einem Bebauungsplan ausgehen. Inhalt des Bebauungsplanes ist somit insbesondere, planeri­sche Voraussetzungen für den Ausbau der K168 einschließlich Bürgersteige zu schaffen. Planungsinhalt ist es jedoch auch eine verkehrsgerechte Anbindung der Lindenstraße an die K 168/L 326 zu ermöglichen.

Bilderchronik über Holler

In einer liebevollen Kleinarbeit hat Josef Metternich viele alte Bilder über Jahre gesammelt und zu einer Bilderchronik über das Dorf Holler und seine Bürger zusammengestellt.

Diese Bilder sollen nun der Öffentlichkeit vorgestellt und bei ei­nem Dia-Vortrag am Sonntag, 10. März 1991, 16.00 Uhr im Pfarrheim Holler gezeigt werden. Alle Interessenten sind herz­lich eingeladen.

Kommunionkinderelternabend

Zu einem letzten Elternabend, an dem vor allem Tfermine abge­stimmt und Absprachen getroffen werden sollen, welche die noch verbleibende Vorbereitungszeit und den Erstkommunion­tagbetreffen, sind die Eltern amDonnerstag, 14. März 1991, ins Pfarrheim eingeladen.

SV »Fortuna« Holler e.V.

Nun geht es am kommenden Sonntag wieder um Meisterschaftspunkte. Die Fortuna tritt um 15.00Uhr in Möschheim an. Die Unterstützung durch die Fans wird be­stimmt helfen, an die Leistungen vor der Winterpause anzu­knüpfen.

SV Fortuna Holler, Abt. Alte Herren Im ersten Spiel der neuen Saison spielen wir am Samstag, dem 9. März 91, in Limburg 19. Anstoß 16.00 Uhr. Abfahrt Gasthof Heibel, 15.00 Uhr.

Stahlhofen

F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.

Nach langer Winterpause beginnt am Sonntag, dem 10. März 1991 die Meisterschaftsrückrunde. Die Mannschaft aus Stahl­hofen spielt daheim gegen Wirges II. Spielbeginn 16.00 Uhr in Stahlhofen.

Alte Herren, Stahlhofen

Am Samstag, dem 9. März geht die Winterpause zu Ende. Wir erwarten zum Auftakt unsere Sportfreunde aus Helferskirchen. Spielbeginn 16.00 Uhr. Zuschauer sind herzlich eingeladen. Platzdienst: Müller Peter, Meuer Bernd, Nugel Bernd.

Thekenmannschaft Stahlhofen Jahreshauptversammlung am Samstag, 16. März 1991, 20.00 Uhr in der Gastwirtschaft Ferdinand in Stahlhofen.

__ Untershausen _

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen f Ur das Jahr 1991 vom 4.3.1991.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S.

419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 26. Febr. 1991 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991

wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 431.000,-- DM

in der Ausgabe auf. 431.000,-- DM

im VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 198.000,- DM

in der Ausgabe auf. 198.000,-- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 20.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­

haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund. 30,00 DM

für den zweiten Hund. 60,00 DM

für jeden weiteren Hund. 70,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II. Genehmigung der Haushaltssatzung:

Dienach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tteilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Un­tershausen für das Haushaltsjahr 1991 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von . 20.000 DM

5430 Montabaur, 26. Febr. 1991

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11. März 1991 bis 20. März 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Untershausen, 4. März 1991

Ortsgemeindeverwaltung Untershausen (S.) Müller

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sienicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma­chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol­che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Orts­bürgermeister von Untershausen oder der Verbandsgemeinde- verwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 135).

Verloren - gefunden

In der Gaststätte Krause sind 2 Handschuhe der rechten Hand liegengeblieben. Es handelt sich offensichtlich um Herrenhand­schuhe. Ein Handschuh ist gestrickt und schwarz, der andere aus Leder und grau. Die Eigentümer können die Fundsachen bei mir abholen.

Müller

* Ortsbürgermeister