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Montabaur

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13.30 -16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis

18.30 Uhr und freitags von 7.30 -13.00 Uhr) von jedermann ein­gesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Aus­kunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben J ahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 B auGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit' und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fähigkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

IBERSICHTSPLAN .

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§24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Aus­zug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche

Rechtsverletzung begründen können, gegenüber derGemeinde- verwaltung geltend gemacht worden ist. ,,

D as Plangebiet wird - grob dargestellt - umgrenzt: im Norden: von den bebauten Grundstücken des Kaufhauses Hisgen und der Nass. Sparkasse

im Osten: von der Hospital-. Wilhelm-Mangels- und Kolping- straße (tlw.) sowie den bebauten Grundstücken Ecke Kölping- und Fröschpfortstraße

im Süden: jeweüs teilweise von den Straßen »Am Quendelbörg«, Fröschpfort- und Rheinstraße

im Osten: von de Straße »Am Gäulsbach«, »Am Wolfsturm« (tlw.) und Wilhelm-Mangels-Straße (tlw.)

Montabaur, 27. Febr. 1991 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

»700 Jahre Stadtrechte der Stadt Montabaur 1291 - 1991u

Ausstellung zur Stadtgeschichte - September 1991 Im Herbst dieses Jahres veranstaltet die Stadt Montabaur aus Anlaß des Stadtjubiläums (700 Jahre Stadtrechte), in Zusam­menarbeit mit der Akademie Deutscher Genossenschaften im Rittersaal des Schlosses in Montabaur eine umfangreiche Aus- stelung zur Stadtgeschichta

Im Rahmen dieser Ausstellung sollen vorwiegend Objekte prä­sentiert werden, anhand derer sich verschiedene Themenberei­che der Stadtgeschichte (z.B. Handel und Gewerbe, Kirchen, so­ziale Einrichtungen, Rechtswesen, Verwaltung usw.) möglichst einprägsam erklären lassen.

Es ist geplant, nach Möglichkeit alle geeigneten Objekte, die greifbar sind, auf Listen zusammenzustellen, um dann in einem zweiten Schritt eine Auswahl der Stücke zu treffen, die im Herbst ausgestellt werden können.

Aus diesem Anlaß sollen die betreffenden Exponate dann in ei­nem umfangreichen Katalog (ggf. mit Photo) beschrieben und mit Hilfe weiterer erklärender Tbxte in einen historischen Ge­samtzusammenhang gestellt werden.

Auch wenn bisher schon eine Reihe von Gegenständen zusam­mengetragen werden konnten, hat die Erfahrung bei ähnlichen Ausstellungen früherer Zeit gezeigt, daß immer noch viele »un­gehobene Schätze« im Verborgenen schlummern, die es eigent­lich verdient hätten einmal ausgestellt zu werden. In Frage kä­men z.B. alte Bilder (Photos, Ölbilder, etc.) mit Ansichten der Stadt, von Vereinen, Pfersönlichkeiten, Menschen bei der Arbeit, historischen Ereignissen, aber auch alte Dokumente oder Bü­cher aus und über Montabaur und nicht zuletzt auch Gegen­stände des alltäglichen Gebrauchs wie etwa Trachten, Unifor­men, Hausgeräte oder altes Handwerkzeug, das nachweislich aus Montabaur stammt.

Wenn Sie also jemanden kennen, der solche Objekte besitzt oder selbst über Gegenstände dieser Art verfügen und sie gerne für die Dauer der Ausstellung (6 Wochen) als Leihgabe zur Verfü­gung stellen möchten, dann setzen Sie sich bitte mit Herrn M ar- kus Wild (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Ttel. 02602/126-192) in Verbindung. Er organisiert die Ausstellung im Herbst und freut sich über jeden Anruf.

TVeff der SPD-Ortsvereine

Sitzung aller SPD-Ortsvereine der VG Montabaur am Montag, 18. März, 18.30 Uhr in der Gaststätte Ohly in Nentershausen. Alle Parteimitglieder sind willko mm en.

Wahlversammlung mit Harald Schweitzer (SPD)

Zu einem öffentlichen Diskussionsabend lädt die SPD am Mo., 18. März, um 20.00 Uhr nach Nenteshausen ins Gasthaus Ohly ein. Zum Thema »Der Schritt nach vorn« wird der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion und Wahlkreiskandidat Harald Schweitzer sprechen. Der Referent ist ansprechbar nicht nur für die Landespolitik, sondern auch für kommunale Anliegen und Probleme. Alle Mitbürger/innen sind zu der Veranstaltung herz­lich eingeladen.

Schutzengeseilschaft St.Sebastianus Montabaur Mitgliederversammlung

Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am Freitag, dem8.März 1991,20.00 Uhr im SchützenhausMontabaur statt. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Geschäfts- und Sportberich­te, Diskussion, Kassenbericht, Schützenfest-Änderungen, Ver­anstaltungen 1991, Verschiedenes. Zu vorgenannter Mitglieder­versammlung sind alle Mitglieder unserer Schützengesell­schaft recht herzlich eingeladen.