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Montabaur

Seite 2

Nr. 10/9

Dieses Fahrzeug konnte aus dem Fahrzeugbestand der Stützpunktfeuerwehr Nentershausen, dm]

zwischenzeitlich mit einem neuen Tanklöschfahrzeug ausgestattet ist, abgegeben werden.

Aus diesem Grunde hat es sich die Feuerwehr Nentershausen nicht nehmen lassen, »ihr Fahrzeug«! mit einer größeren Gruppe Feuerwehrleute nach Sebnitz zu begleiten, an ihrer Spitze Wehrleiter^ Hubert Klimke und der örtliche Wehrführer Wolfram Rubel.

Im Rahmen der Feierstunde überreichten sowohl Wehrführer klimke für die Verbandsgemeinde^ wehr als auch Wehrführer Wolfram Rubel für die Feuerwehr Nentershausen an die Kameraden der \ Feuerwehr Sebnitz Gastgeschenke. jiH''

Schnell schlossen beide Wehren Freundschaft, die durch gegenseitige Unterstützungund Besuchet bekräftigt werden soll. fff!

Wolfram Rubel bedankte sich nachdrücklich für die herzliche Aufnahme und Gastfreundlichkeit^-

Bekanntmachung

1. Die Verbandsgemeindewerke Montabaur, Westerwald­kreis, beantragt gemäß den vorgelegten und geprüften Antrags- und Planunterlagen die Erteilung einer gehobe­nen Erlaubnis zum Zwecke der Abwasserbeseitigung a) das aus dem Regenüberlauf Eitelborn abgeschlagene Misch- und Niederschlagswasser nach Rückhaltung in der Gemarkung Eitelbom, Flur 7, Flurstück 388 in einen namenlosen Vorfluter III. Ordnung einzuleiten.

Hierfür ist gemäß §§ 2, 3,7, des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG-) vom 30. Sept. 1986 (BGBl. I S. 1629) und den §§ 26, 27 Abs. 2 und 114 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Rheinland- Pfalz (Landeswassergesetz -LWG-) vom 04. März 1983 (GVB1. S. 31) geändert durch das Landesgesetz vom 07. Dez. 1990 (GVB1. S. -333) die Durchführung eines förmli­chen Verfahrens erforderlich.

Die Zuständigkeit der Bezirksregierung Koblenz ergibt sich aus den §§ 34 Abs. 2 LWG i.V.m. § 106 Abs. LWG. Das in der Abwasserbehandlungsanlage gereinigte Ab­wasser darf eine Einleitungsmenge von 3.2321/s nicht überschreiten.

Die beantragte GEHOBENE ERLAUBNIS soll auf 30 Jahre befristet werden.

6. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen* 1 ' oder Zustellungen y)

- können die Personen, die Einwendungen erhoben habende,

von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekannt- machung benachrichtigt werden, ,'

- kann die Zustellung der Entscheidung über die Ein wen-, J

düngen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. , E

Öffentl. Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Am Freitag, dem 8. März 1991, um 11.00 Uhr findet im Rathaus ' der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Zim-f;'; mer 102, Rheinstraße 60, Ransbach-Baumbach eine öffentlichem Sitzung des Wahlausschusses des Wahlkreises 6 - Montabaur statt.

Tagesordnung: r

1. Verflichtung der Beisitzer und Stellvertreter sowie des

Schriftführers \'

2. Prüfung der ein gegangenen Wahlkreisvorschläge.

3. Beschlußfassung über die Zulassung oder Zurückweisung '-

der Wahlkreisvorschläge. i 1

2. N äheres über Art und Umfang der beantragten M aßnahme kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Plä­ne und Erläuterungen) entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

Die Planunterlagen hegen aus

vom 18. März 1991 bis 18. April 1991 einschließlich

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10, 6430 Montabaur.

Dienstzeiten: montags, dienstags, mittwochs von 7.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.46 Uhr und von 13.30 bis 18.30 Uhr sowie frei­tags von 7.30 bis 13.00 Uhr.

Dienstzimmer: 38.

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben. Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 02. Mai 1991 einschließlich entweder bei der unter 2. genanntenBe- hörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Strese- mannstr. 3-5, 5400 Koblenz, erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahme der Be­hörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben, erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Trä­ger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erho­ben haben, werden von dem Erörterungstermin benach­richtigt.

Dahm ;

Bürgermeister/Kreiswahlleiter

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur schreiben die Er­neuerung der Kanalisation sowie der Wasserleitung in einem Tfeilstück des Promenadenweges in Montabaur öffentlich aus.

Leistungsumfang Kanalisation:

ca. 500 lfm Stahlbetonrohre DN 700 nebst Hausanschlüssen Leistungsumfang Wasserleitung:

ca. 600 lfm duktile Gußrohre DN 200 GGG nebst Hausan­schlüssen

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei den Verbands­gemeindewerken Montabaur, 5430 Montabaur, anzufordern. Die Schutzgebühr in Höhe von 40,00 DM ist unter Angabe der gewünschten Ausschreibung auf das Konto-Nr. 500 140 der Verbandsgemeindewerke Montabaur bei der Kreisspar­kasse einzuzahlen.

Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforde­rung beizulegen.

Ausschlußfrist ist der 15. März 1991.

Der Tfermin für die Abgabe des Angebotes bei den Verbänds- gemeindewerken Montabaur, Rathausaltbau, 2. Etage, Zim­mer 38, ist am

Freitag, 05. April 1991, um 10.00 Uhr.

Verbandsgemeindewerke Montabaur - Piwowarsky - Werkleiter

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Er­örterungstermin verhandelt werden.