Montabaur
Seite 9
Nr. 8/91
Simmern
Baum« in Horbach eingeladen. Tagesordnung: Bericht über die Vereinstätigkeit, Finanzen, Veranstaltungen 91.
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1991 vom 12. Febr. 1991
i.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pf alz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbehörde vom 06. Febr. 1991 hiermit bekanntgemacht wird.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 1.066.000,-- DM
in der Ausgabe auf. . 1.066,000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 166.000,-- DM
in der Ausgabe auf. 166.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf . 0,00 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf .. 0,00 DM
«■8 ....
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. 50,00 DM
für den zweiten Hund. 76,00 DM
für jeden weiteren Hund. 100,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Haushaltsjahr 1991 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemein- deordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
6430 Montabaur, 06. Febr. 1991 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises Im Aufträge
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.)Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25. Febr. 1991 bis 06. März 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Simmern, den 12. Febr. 1991
Ortsgemeindeverwaltung Simmern (S.) Schmidt
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die E inberuf ungund die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Örtsbür- germeister von Simmern oder der Verbandsgemeindeverwal- tungMontabaur geltend gemacht worden ist (§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 135).
“ BUCHFINKENLAND
Westerwaldverein Buchfinkenland Jahreshauptversammlung
Zur diesjährigen Hauptversammlung sind alle Mitglieder am Donnerstag, 28. Febr., 20.00 Uhr ins Gasthaus »Zum grünen
Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland Der Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland informiert: Die nächste Vorstandssitzung findet am 21. Febr. 91, um 20.00 Uhr in Gackenbach im Gasthaus Wiesengrund statt. Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Gackenbach
Dienststunde wird vorverlegt
Die Dienststunde am Freitag, dem 22. Februar 1991, wird auf 18.00 bis 19.00 Uhr vorverlegt. Ich bitte um Beachtung.
Weidenfeiler
Ortsbürgermeister
Neuer Jagdpachtvertrag
Die Jagdgenossenschaft für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Gackenbach teilt mit, daß mit Wirkung vom 1. April 1991 für die Dauer von 9 Jahren ein Jagdpachtvertrag für den o.g. Bezirk mit den Herren Karl-Heinz Eickenbergund Ulrich Beck aus Solingen abgeschlossen wurde. Die Vertragsbedingungen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur, Rathaus, Zimmer 114 (Rathausneubau) in der Zeit vom 26. Februar bis 9. März 1991 eingesehen werden. Weidenfeller
Jagdvorsteher und Bürgermeister
Reinigungsaktion »Saubere Umwelt»
Bevor in Wald und Flur die Wachstums-Periode beginnt, soll auch in diesem Jahr in der Gemarkung G ackenbach wieder eine Reinigungsaktion unter dem Motto
»Saubere Umwelt - das geht uns alle an« durchgeführt werden.
Die Aktion findet -bei entsprechend guter Witterung- am Samstag, dem 02. März 1991, ab 09.00 Uhr statt. (Treffpunkt an der Kirche im Oberdorf.
Mitglieder der Jugendgruppe und des Zweigvereins »Buchfinkenland« des Westerwaldvereins haben ihre Mithilfe bereits zugesagt. Revierförster Manfred Henkes unterstützt die Helfer mit fachmännischem Rat. Interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger sind zur Mithilfe herzlich eingeladen.
Weidenfeller
Ortsbürgermeister
Treffen der Kirmes-Jugend Die Kirmesgesellschaft Gackenbach trifft sich am
Donnerstag, dem 28. Febr. 1991, um 20.00 Uhr im Gasthof »Buchfinkenland«.
Alle Jugendlichen, die bei der Kirmes-Gesellschaft mitmachen möchten, sind hierzu herzlich eingeladen.
Die Kirmesburschen ‘90
_ Hübingen _
Kindergarten
- Familienferiendorf der Ortsgemeinden Hübingen, Gackenbach, Horbach -
In der Zeit vom 26. bis 28. Februar 1991 können von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr alle Kinder angemeldet werden, die ab 1. August 1991 unseren Kindergarten besuchen möchten und am 30. Juni dieses Jahres mindestens drei Jahre alt sind.
MGV »Frohsinn« Hübingen
AmOl. März 1991 findet um 20.00 Uhr unsere Jahreshauptversammlung in der Buchfinkenlandhalle Westerwaldstube, Hü- bingen statt. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen.
Freiwillige Feuerwehr Hübingen Außerordentliche Mitgliederversammlung Die Feuerwehr Hübingen lädt alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Vereins zu dieser Versammlung am Samstag, dem 2 3. Febr. 1991 ins Gasthaus »Dorfschänke« ein.

