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Montabaur

Seite 9

Nr. 8/91

Simmern

Baum« in Horbach eingeladen. Tagesordnung: Bericht über die Vereinstätigkeit, Finanzen, Veranstaltungen 91.

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1991 vom 12. Febr. 1991

i.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pf alz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 06. Febr. 1991 hiermit bekanntgemacht wird.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 1.066.000,-- DM

in der Ausgabe auf. . 1.066,000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 166.000,-- DM

in der Ausgabe auf. 166.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf . 0,00 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf .. 0,00 DM

«8 ....

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­

haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund. 50,00 DM

für den zweiten Hund. 76,00 DM

für jeden weiteren Hund. 100,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Haushaltsjahr 1991 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemein- deordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

6430 Montabaur, 06. Febr. 1991 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises Im Aufträge

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.)Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25. Febr. 1991 bis 06. März 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Simmern, den 12. Febr. 1991

Ortsgemeindeverwaltung Simmern (S.) Schmidt

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die E inberuf ungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Örtsbür- germeister von Simmern oder der Verbandsgemeindeverwal- tungMontabaur geltend gemacht worden ist (§24 Abs. 6 der Ge­meindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesge­setz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 135).

BUCHFINKENLAND

Westerwaldverein Buchfinkenland Jahreshauptversammlung

Zur diesjährigen Hauptversammlung sind alle Mitglieder am Donnerstag, 28. Febr., 20.00 Uhr ins Gasthaus »Zum grünen

Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland Der Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland informiert: Die nächste Vorstandssitzung findet am 21. Febr. 91, um 20.00 Uhr in Gackenbach im Gasthaus Wiesengrund statt. Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.

Gackenbach

Dienststunde wird vorverlegt

Die Dienststunde am Freitag, dem 22. Februar 1991, wird auf 18.00 bis 19.00 Uhr vorverlegt. Ich bitte um Beachtung.

Weidenfeiler

Ortsbürgermeister

Neuer Jagdpachtvertrag

Die Jagdgenossenschaft für den gemeinschaftlichen Jagdbe­zirk Gackenbach teilt mit, daß mit Wirkung vom 1. April 1991 für die Dauer von 9 Jahren ein Jagdpachtvertrag für den o.g. Be­zirk mit den Herren Karl-Heinz Eickenbergund Ulrich Beck aus Solingen abgeschlossen wurde. Die Vertragsbedingungen kön­nen bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur, Rat­haus, Zimmer 114 (Rathausneubau) in der Zeit vom 26. Februar bis 9. März 1991 eingesehen werden. Weidenfeller

Jagdvorsteher und Bürgermeister

Reinigungsaktion »Saubere Umwelt»

Bevor in Wald und Flur die Wachstums-Periode beginnt, soll auch in diesem Jahr in der Gemarkung G ackenbach wieder eine Reinigungsaktion unter dem Motto

»Saubere Umwelt - das geht uns alle an« durchgeführt werden.

Die Aktion findet -bei entsprechend guter Witterung- am Samstag, dem 02. März 1991, ab 09.00 Uhr statt. (Treffpunkt an der Kirche im Oberdorf.

Mitglieder der Jugendgruppe und des Zweigvereins »Buchfin­kenland« des Westerwaldvereins haben ihre Mithilfe bereits zu­gesagt. Revierförster Manfred Henkes unterstützt die Helfer mit fachmännischem Rat. Interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger sind zur Mithilfe herzlich eingeladen.

Weidenfeller

Ortsbürgermeister

Treffen der Kirmes-Jugend Die Kirmesgesellschaft Gackenbach trifft sich am

Donnerstag, dem 28. Febr. 1991, um 20.00 Uhr im Gasthof »Buchfinkenland«.

Alle Jugendlichen, die bei der Kirmes-Gesellschaft mitmachen möchten, sind hierzu herzlich eingeladen.

Die Kirmesburschen90

_ Hübingen _

Kindergarten

- Familienferiendorf der Ortsgemeinden Hübingen, Gacken­bach, Horbach -

In der Zeit vom 26. bis 28. Februar 1991 können von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr alle Kinder angemeldet werden, die ab 1. August 1991 unseren Kindergarten besuchen möchten und am 30. Juni dieses Jahres mindestens drei Jahre alt sind.

MGV »Frohsinn« Hübingen

AmOl. März 1991 findet um 20.00 Uhr unsere Jahreshauptver­sammlung in der Buchfinkenlandhalle Westerwaldstube,- bingen statt. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen.

Freiwillige Feuerwehr Hübingen Außerordentliche Mitgliederversammlung Die Feuerwehr Hübingen lädt alle aktiven und inaktiven Mit­glieder des Vereins zu dieser Versammlung am Samstag, dem 2 3. Febr. 1991 ins Gasthaus »Dorfschänke« ein.