Montabaur
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Nr. 8/91
Heiligenroth
“ AHRBACHGEMEINDEN
Anmeldung der Kinder im Kindergarten Heiligenroth
Alle Kinder aus Heiligenroth, die bis zum 31. Juni 91 das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht im Kindergarten angemeldet sind, können dies ab sofort tun. Anmeldungen nimmt das Kindergartenpersonal entgegen. Anmeldeschluß: 15. März 1991.
Gemeindebücherei Heiligenroth
Die Gemeindebücherei Heiligenroth hat aus Gemeindemitteln neue Bücher angeschafft. Sie finden in den Räumen in der Schulstraße neue Bilderbücher, Kinder- und Jugendbücher, aktuelle Romane und interessante Sachbücher.
Hiermit möchten wir alle Leser und alle Interessenten recht herzlich zu einem Besuch in der Bücherei einladen. Die Ausleihe ist kostenlos, öf fnungszeiten: dienstags 16.00 bis 18.30 Uhr.
Frauentreff Heiligenroth
Der Frauentreff Heiligenroth bietet einen Bastelkurs an zum Thema: »Tischgestecke für Frühjahr- und Osterzeit«. Der Kurs findet statt am Montag, 4. März 1991,20.00 Uhr im Pfarrheim Heiligenroth und - je nach Nachfrage - am 4. und 11. März. Kursleiterin: Hannelore Nickenig, Gackenbach Kosten: 3,00 DM pro Abend
Anmeldungen: in der Zeit vom 20. bis 25. Febr. 1991 an Frau R. Fedkenhauer, Winkelgasse 9a, 5430 Heiligenroth, Tbl. 02602/5210.
Träger der Veranstaltung ist das Kath. Bildungswerk Westerwald.
_ Ruppach-Goldhausen _
öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appel- stücker« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen; Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 14. Jan. 1991 den Beschluß gefaßt, in den Gemarkungsteilen »Auf dem Flurzaun«, »In der Windling« und »In den Appelstücker« einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Flurzaun - In den Appelstücker« aufzustellen.
Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat den Beschluß gefaßt, in diesen Bebauungsplan auch einen Teilbereich des Bebauungsplanes »Auf dem Damm« aufzunehmen und insoweit diesen Bebauungsplan aufzuheben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird - grob dargestellt - wie folgt umgrenzt:
im Norden: von den Flurstücken Nr. 1868, 1887, 2379 - 2384, 2373 - 2378 (tlw.)
im Osten: vom Wirtschaftsweg Nr. 2691 im Süden: von der Nordstraße
im Westen: unter Einbeziehung des Flurstücke Nr. 1813 von der K 101.
Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Ruppach-Goldhausen, 16. Febr. 1991 Ferdinand
Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appel- stücker« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen; Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 14. Jan. 1991 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appelstücker« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
N ach § 3 Abs. 1B auGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
04. März bis 4. April 1991 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 -12.46 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden.
Ruppach-Goldhausen, 15. Febr. 1991 Fer din a n d
Ortsbürgermeister
Holzversteigerung am 23. Februar 1991
Die am 2. Februar 1991 wegen zu geringer Beteiligung abgesag- teHolzversteigerung soll nunmehr am23.Febr. 1991,11.00 Uhr stattfinden.
Im Distrikt »Burgwald«, nahe des ehemaligen Goldhäuser Sportplatzes kommen ca. 25 rm Bergahora zum Verkauf. Gleichzeitig wird der Schlagabraum mit versteigert.
Treffpunkt ist an Ort und Stella
Ferdinand
Ortsbürgermeister
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
Abteilung Handball
An diesem Wochenende findet folgendes Spiel statt:
Damen, Sonntag, 24. Febr. 1991
16.30 Uhr TbS Ahrbach - TV Engers. Spielort: Alte Kreissporthalle Montabaur. Zuschauer sind recht herzlich eingeladen.
“AUGST”
VII. KURSE IN DER AUGST Porzellan- und Fliesenmalerei Vormittagskurs
Wir wollen gemeinsam verschiedene Ttechniken der Porzellanmalerei, wie naturalistische oder stilierte Dekormalerei, Kratztechniken, Federzeichnung, Blattdruck, Naßmalerei, Ornamentik und Aquarelltechnik erlernen; Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Beginn: Donnerstag, 28. Februar 1991, 9.30 Uhr
Dauer: 7 Vormittage (3 Unterrichtsstunden)
Ort: Helfensteinstraße 69, Eitelbom (bei der Kurslei
terin)
Leitung: Regina Maurer
Gebühren: 42,00 DM
Anmeldung: VHS-Geschäftsstelle, TfeL 02602/126105.
Eitelborn
U m legungsausschuß
Bekanntmachung
Die Änderung des Umlegungsplanes für das Umlegungsgebiet »Im Buchenstück« der Ortsgemeinde Eitelbom ist am 07. Febr. 1991 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. IS. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tagnach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Thg wird gemäß § 7 2 BaugB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
DieBerichtigungdes Grundbuchesund des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Eitelbom schriftlich oder zur Niederschrift einzule- gen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 12. Febr. 1991
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (Siegel) Reichling

