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Montabaur

Seite 7

Nr. 8/91

Heiligenroth

AHRBACHGEMEINDEN

Anmeldung der Kinder im Kindergarten Heiligenroth

Alle Kinder aus Heiligenroth, die bis zum 31. Juni 91 das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht im Kindergarten an­gemeldet sind, können dies ab sofort tun. Anmeldungen nimmt das Kindergartenpersonal entgegen. Anmeldeschluß: 15. März 1991.

Gemeindebücherei Heiligenroth

Die Gemeindebücherei Heiligenroth hat aus Gemeindemitteln neue Bücher angeschafft. Sie finden in den Räumen in der Schul­straße neue Bilderbücher, Kinder- und Jugendbücher, aktuelle Romane und interessante Sachbücher.

Hiermit möchten wir alle Leser und alle Interessenten recht herzlich zu einem Besuch in der Bücherei einladen. Die Ausleihe ist kostenlos, öf fnungszeiten: dienstags 16.00 bis 18.30 Uhr.

Frauentreff Heiligenroth

Der Frauentreff Heiligenroth bietet einen Bastelkurs an zum Thema: »Tischgestecke für Frühjahr- und Osterzeit«. Der Kurs findet statt am Montag, 4. März 1991,20.00 Uhr im Pfarrheim Heiligenroth und - je nach Nachfrage - am 4. und 11. März. Kursleiterin: Hannelore Nickenig, Gackenbach Kosten: 3,00 DM pro Abend

Anmeldungen: in der Zeit vom 20. bis 25. Febr. 1991 an Frau R. Fedkenhauer, Winkelgasse 9a, 5430 Heiligenroth, Tbl. 02602/5210.

Träger der Veranstaltung ist das Kath. Bildungswerk Wester­wald.

_ Ruppach-Goldhausen _

öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appel- stücker« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen; Veröffentli­chung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Bauge­setzbuches (BauGB).

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 14. Jan. 1991 den Beschluß gefaßt, in den Gemar­kungsteilen »Auf dem Flurzaun«, »In der Windling« und »In den Appelstücker« einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Flurzaun - In den Appelstücker« aufzustellen.

Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat den Beschluß gefaßt, in diesen Bebauungsplan auch einen Teilbereich des Bebauungs­planes »Auf dem Damm« aufzunehmen und insoweit diesen Be­bauungsplan aufzuheben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird - grob darge­stellt - wie folgt umgrenzt:

im Norden: von den Flurstücken Nr. 1868, 1887, 2379 - 2384, 2373 - 2378 (tlw.)

im Osten: vom Wirtschaftsweg Nr. 2691 im Süden: von der Nordstraße

im Westen: unter Einbeziehung des Flurstücke Nr. 1813 von der K 101.

Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Ruppach-Goldhausen, 16. Febr. 1991 Ferdinand

Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appel- stücker« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen; Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 14. Jan. 1991 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appelstücker« beschlossen (siehe vorstehen­de öffentliche Bekanntmachung).

N ach § 3 Abs. 1B auGB sind die Bürger über die allgemeinen Zie­le und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge­währt in der Zeit

04. März bis 4. April 1991 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 -12.46 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden.

Ruppach-Goldhausen, 15. Febr. 1991 Fer din a n d

Ortsbürgermeister

Holzversteigerung am 23. Februar 1991

Die am 2. Februar 1991 wegen zu geringer Beteiligung abgesag- teHolzversteigerung soll nunmehr am23.Febr. 1991,11.00 Uhr stattfinden.

Im Distrikt »Burgwald«, nahe des ehemaligen Goldhäuser Sportplatzes kommen ca. 25 rm Bergahora zum Verkauf. Gleich­zeitig wird der Schlagabraum mit versteigert.

Treffpunkt ist an Ort und Stella

Ferdinand

Ortsbürgermeister

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Handball

An diesem Wochenende findet folgendes Spiel statt:

Damen, Sonntag, 24. Febr. 1991

16.30 Uhr TbS Ahrbach - TV Engers. Spielort: Alte Kreissport­halle Montabaur. Zuschauer sind recht herzlich eingeladen.

AUGST

VII. KURSE IN DER AUGST Porzellan- und Fliesenmalerei Vormittagskurs

Wir wollen gemeinsam verschiedene Ttechniken der Porzellan­malerei, wie naturalistische oder stilierte Dekormalerei, Kratz­techniken, Federzeichnung, Blattdruck, Naßmalerei, Ornamen­tik und Aquarelltechnik erlernen; Vorkenntnisse sind nicht er­forderlich.

Beginn: Donnerstag, 28. Februar 1991, 9.30 Uhr

Dauer: 7 Vormittage (3 Unterrichtsstunden)

Ort: Helfensteinstraße 69, Eitelbom (bei der Kurslei­

terin)

Leitung: Regina Maurer

Gebühren: 42,00 DM

Anmeldung: VHS-Geschäftsstelle, TfeL 02602/126105.

Eitelborn

U m legungsausschuß

Bekanntmachung

Die Änderung des Umlegungsplanes für das Umlegungsgebiet »Im Buchenstück« der Ortsgemeinde Eitelbom ist am 07. Febr. 1991 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntma­chung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. IS. 2253) wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tagnach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Thg wird ge­mäß § 7 2 BaugB der bisherige Rechtszustand durch den im Um­legungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

DieBerichtigungdes Grundbuchesund des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Eitelbom schriftlich oder zur Niederschrift einzule- gen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 12. Febr. 1991

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (Siegel) Reichling