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Montabaur

Seite 13

Nr. 3/91

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Eitelborn

AUGST

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 19 . Dez. 1990 der Ortsgemeinde Eitelbom für das Haushaltsjahr 1989

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 1.968.323,23 680.234,43 2.648.667,66

./. Abgang alter Kasseneinnahme­reste 0,00 0,00 0,00

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 1.968.323,23 680.234,43

Soll-Ausgaben 1.968.323,23 664.680,87

+ Neue Haush.

ausgabereste 0,00 28.048,83

./. Abgang alter

HausLAusgabe-

reste 0,00 2.496,27

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 1.968.323,23 680.234,43

2.648.667,66

2.623.004,10

28.048,83

2.496,27

2.648.667,66

Überschuß/

Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00

Fest gesteht:

Montabaur, 28. März 1990

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch

I. Beigeordneter

II. EntlastungBbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1989 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1989 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Von der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung wurden ausgeschlossen: Ortsbürgermeister Hümmerich, Ortsbeigeord­neter Best, Ortsbeigeordneter Maurer, Ratsmitglied Isbert (II. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Montabaur).

III. öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 21. J anuar bis 31. J anuar 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zim­mer 110, öffentlich aus.

Eitelborn, den 14. Januar 1991 (S) Hümmerich

Ortsgemeindeverwaltung Eitelbom Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Wässer« der Ortsgemeinde Eitelborn; Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 19. Dez. 1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Wässer« wie folgt zu ändern:

a) Die Verkehrsflächenbreite der zwischen Willy-Amdt- Straße und Straße »Unter dem Dorf« ausgewiesenen Er 1 schließungsstraße wird von 7 m Fahrbahn = 6m und Bür­gersteig/Schrammbord von insgesamt 2 m) auf 6 m redu­ziert.

Gleichzeitig wird die differenzierte Festsetzung von Fahr­bahn und Bürgersteig aufgehoben; im Bebauungsplan wird lediglich die Verkehrsfläche als solche ausgewiesen.

b) Die Erschließungsstraße wird in Teilbereichen verschoben und der Tbpographie angepaßt.

c) Der zwischen der Unterdorf straße und der neuen Erschlie­ßungsstraße ausgewiesene Weg »Zur Wässer« wird in sei­nem TVassenverlauf verändert.

d) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im nord­östlichen Tfeil erweitert und teilweise private Grünflächen ausgewiesen.

e) Im Bereich des vorhandenen Bachlaufes zwischen den Flurstücken Nr. 309/1 und 323 wirdeine (öffentliche) Grün­fläche ausgewiesen.

f) Die vorhandenen und geplanten Kanalleitungen werden in den Bebauungsplan auf genommen.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1

BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Das Plangebiet und die Änderungen sind aus der nachstehen­den Skizze ersichtlich.

v\ -s

Eitelbom, 14. Januar 1991 Hümmerich

Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungpsplanes »Wässer« der Ortsgemeinde Eitelbom; Durchführung der vorgezogenen Bttrgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Eitelbom hat in seiner Sitzung am 19. Dez. 1990 die Änderung des Bebauungsplanes »Wässer« be­schlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Zie­le und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge­währt in der Zeit

28. Januar bis 28. Febr. 1991 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden' (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden.

Eitelbom, 14. Januar 1991 Hümmerich

Ortsbürgermeister