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Montabaur

Seite 26

Nr. 1/2/91

Im R ahm en des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange hat das Straßenbauamt hiergegen Bedenken erhoben. Um dem Rechnung zu tragen wurde vom Rat am 22. Dez. 1989 beschlossen, es bei der ursprünglichen Abstandsfläche von 15m zu belassen. In nachfolgenden Verhandlungen mit dem Straßen­bauamt Diez konnte erreicht werden, daß ausnahmsweise von dem nach Landesstraßengesetz vorgegebenen Mindestabstand von 15 m abgewichen und der Mindestabstand zwischen äußer­stem befestigtem Fahrbahnrand und der überbaubaren Fläche auf 10 m reduziert werden kann. Die Reduzierung des Mindest­abstandes wurde angestrebt, da die Überbaubarkeit der Grund­stücke an der K163 relativ eng bemessen ist. Zudem soll die jet­zige Änderung dem Umstand Rechnung tragen, daß ein Tteil- stück der K163 kürzlich abgestuft wurde mit Blick auf die gerin­ge Frequentierung. Aus Gründen des Lärmschutzes wird zwi­schen der K 163 und der Bebauung eine Bepflanzung angeordnet.

Weitere Entscheidungen des Rates

Für den Umbau der Straßenbeleuchtung im Ortsbereich soll nach einstimmigem Votum des Ortsgemeinderates im Haus­haltsplan 1991 ein Ansatz von 110.000 DM bereitgestellt wer­den.

Bezüglich einer möglichen Verbreiterung der Straße »Am As- berg« erhielt der Rat Kenntnis von einer mit ca. 21.150 DM ab­schließenden Kostenermittlung, die auf der Annahme basierte, zur Verbreiterung der vorg. Straße eine Stützmauer zu errich­ten. Der Rat gelangte zu der Auffassung, die Anlieger der Straße »Am Asberg« im Januar oer Februar 1991 zu einer Versamm- lungeinzuberufen. Daran anschließend soll entschieden werden ob und ggfs, wie die Straße verbreitert wird.

Hinsichtlich der Verwendung des alten Verbundsteinpflasters in der Brückenstraße entschied der Rat, dieses zu gleichen Tfei- len dem Verschönerungsverein und dem Schützen verein zu überlassen.

Für den Bau eines neuen Schützenhauses beantragte der Schüt- zenverein von der Gemeinde eine zinslose Vorfinanzierung von 10.000 DM bis zur Auszahlung der einbehaltenen Restzuschüs­se. Diesem Antrag gab der Rat einstimmig statt.

Letztlich erging noch die einstimmige Entscheidung über die Haushaltsrechnung 1989 und die Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1989. Dieser Entscheidung war eine gesonderte Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß in den Räu­men der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorausge­gangen. Die Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wurde vom Rat die Entlastung erteilt.

(Eckdaten der Jahresrechnung 1989 werden gesonderte öffentli­che Bekanntmachung im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur zur Kenntnis gegeben).

Kappensitzung

Chorgemeinschaft »Cäcilia - St. Katharina« 1991 Die diesjährigen Kappensitzungen finden am 2. und 9. Februar 1991 jeweils um 20.11 Uhr in der Dorfgemenschaftshalle Nie­dererbach statt. Hierzu laden wir alle »Narren« aus Niederer­bach und Umgebung herzlich ein. Karten zum Preis von 7,00 DM sind im Vorverkauf am 20. Januar 1991 ab 14.00 Uhr im Pfarrheim Niedererbach oder an der Abendkasse erhältlich.

Schtttzenverein Niedererbach 1978 e.V.

Am Freitag, 18. Januar 1991 findet um 20.00 Uhr im Schützen­haus unsere Jahreshauptversammlung statt.

Auf der Tagesordnung steht u.a. die Entlastung des Vorstandes sowie Neuwahlen.

DaNeuwahlen anstehen, bitten wir um pünktliches und vollzäh­liges Erscheinen.

Kreis junger Frauen

Der Kreis junger Frauen lädt ein zu einem Treffen mit gemütli­chem Beisammensein am Freitag, 11. Januar 1991, 20.00 Uhr ins Pfarrheim.

I. Stammtisch »Schluck Aus« Niedererbach AmSamstag, 12. Januar 1991 Start zur Hollandfahrt pünktlich um 13.00 Uhr Dorfmitte.

SV 1920 Niedererbach e.V.

Am 19. Januar 1991 findet in der Dorfgemeinschaftshalle die Jahresabschlußfeier des SVN statt. Beginn: 20.00 Uhr. Alle Ver­einsmitglieder mit Ehegatten, Freundin oder Freund sind herz­lich eingeladen.

Nomborn

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Jahr 1991 vom 21. Dez. 1990

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 18. Dez. 1990 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

489.000 DM 489.000 DM

im VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 185.000 DM

in der Ausgabe auf 185.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,00 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 30,00 DM

für den zweiten Hund 40,00 DM

für jeden weiteren Hund 50,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nombora für das Haushaltsjahr 1991 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemein- deordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBl. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, 18. Dez. 1990 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises (S.) im Aufträge:

Abt. 1 Az. 029/901-10 Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14. Januar 1991 bis 25. Januar 1991 während der allgemeinen Dienststun­den im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Nombora, 21. Dez. 1990

Ortsgemeindeverwaltung Nombora Brach

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Nomborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert,durch das Landesgesetz vom 22. Juli 1988 (GVBl. S. 135).