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Montabaur

Seite 16

Nr. 1/2/91

6. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußan­trag der Freiwilligen Feuerwehr 6. Verschiedenes

Heiligenroth, 08. Januar 1991 Zerfas

Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes »Vogelsang« im Bereich des Flurstückes Nr. 184 der Ortsgemeinde Heiligenroth; Veröffent­lichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 13. Nov. 1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Vogel­sang« wie folgt zu ändern;

1. Für das bisher im Bebauungsplan als Grünfläche ausge­wiesene Flurstück Nr. 184 wird nunmehr ausgewiesen, -der nördliche Tteil des Flurstückes wird für eine Wohnbe­bauung vorgesehen - es wird einer überbaubare Grund­stücksfläche dargestellt - im übrigen gelten die Festsetzun­gen des Bebauungsplanes;

- im südlichen Bereich des Grundstückes wird eine Grünflä­che mit der Zweckbestimmung »Spielplatz« dargestellt.

2. Der im Bebauungsplan ausgewiesene und für eine Erschlie­ßung des Flurstückes Nr. 184 vorgesehene Weg Nr. 181 ent­fällt.

3. Zur verkehrsmäßigen Erschließung des Baugrundstückes wird von der Limburger Straße aus ein 3,00 m breiter Weg ausgewiesen.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentich bekanntgemacht.

Heiligenroth, 20. Dez. 1990 LV. Herbst

1. Beigeordneter

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Vogelsang« im Bereich des Flurstückes Nr. 184 der Ortsgemeinde Heiligenroth; öffentli­che Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).

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Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 13. Nov. 1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Vogel­sang« im Bereich des Flurstückes Nr. 184 zu ändern (siehe vor­stehende öffentliche Bekanntmachung).

Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 13. Nov. 1990 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbe­teiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Die Änderungsplanung einschl. Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 21. Jan. 1991 bis 21. Februar 1991 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,6430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.46 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr sowie donners­tags von 7.30 Uhr bis 12.46 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr und frei­tags von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie nachrichtlich beim Ortsbür­germeister während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge- meinde Heiligenroth schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Heiligenroth, 20. Dez. 1990 i.V. Herbst

1. Beigeordneter

Brennholzversteigerung

Am Samstag, 12. Januar 1991 findet um 10.00 Uhr eine Brenn­holzversteigerung in den Buchen auf dem »Koppel« statt. Auch der Schlagabraum gelangt zur Versteigerung. Interessenten mögen sich bitte zu aa. Zeitpunkt an Ort und Stel­le einfinden. Zerfas

Ortsbürgermeister

Hallo Jugendliche

Wir laden ein am Donnerstag, dem 10. Januar 1991, um 18.00 Uhr in den Jugendraum zu einem Treffen. Interessierte Eltern sind herzlich eingeladen. Zum neuen Jugendvorstand gehören Patrick Fries, Tunara Heibel, Daniel Kurth, Stephan Wüst und Völker Schughart. Der Jugendvorstand

Möhnenverein »Heiterkeit« Heiligenroth Wir fahren zur Trockensitzung nach Koblenz in die Rhein- Mosel-Halle am 29. Jan. 1991, Platzreservierung (60 Pers.). Ab­fahrt 19.00 Uhr ab Feuerwehrhaus, Eintritt und Busfahrt frei. Getränke für den Abend sind mitzubringen. Anmeldung bis zum 20. Jan. 1991 bei Regina Schughart, Tbl. 18260.

Besprechung zur Erstkommunion Die Eltern der diesjährigen Erstkommunikanten sind zu einer Besprechung am Montag, dem 7. Januar, um 20.00 Uhr im Pfarr- heim eingeladen.

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth Am 12. Januar 1991 feiern wir unseren traditionellen Familien­abend um 20.11 Uhr im Gasthof Neuroth. Zu diesem Ereignis sind alle Mitglieder, aber auch alle Freunde und Förderer der Feuerwehr herzlich eingeladen.

Es gibt wie imm er heiße Würstchen. Bons gibt es an der Abend­kasse

_ Ruppach-Goldhausen

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach- Goldhausen findet am

Montag, 14. Januar 1991, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

2.

öffentliche Sitzung:

Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Flurzaun/In den Appelstücken« Hinweis:

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird zum zweiten Mal ein­geladen, da der Rat in seiner Sitzung am 10. Dez. 1990 nicht beschlußfähig war. Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 GemO ist die Anzahl der mitwirkungsberechtigten Ratsmitglieder im Hinblick auf die Beschlußfähigkeit des Rates unbeacht­lich.

Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses an die kath. öffentl. Bücherei