Montabaur
Seite 16
Nr. 1/2/91
6. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußantrag der Freiwilligen Feuerwehr 6. Verschiedenes
Heiligenroth, 08. Januar 1991 Zerfas
Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes »Vogelsang« im Bereich des Flurstückes Nr. 184 der Ortsgemeinde Heiligenroth; Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 13. Nov. 1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Vogelsang« wie folgt zu ändern;
1. Für das bisher im Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesene Flurstück Nr. 184 wird nunmehr ausgewiesen, -der nördliche Tteil des Flurstückes wird für eine Wohnbebauung vorgesehen - es wird einer überbaubare Grundstücksfläche dargestellt - im übrigen gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes;
- im südlichen Bereich des Grundstückes wird eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung »Spielplatz« dargestellt.
2. Der im Bebauungsplan ausgewiesene und für eine Erschließung des Flurstückes Nr. 184 vorgesehene Weg Nr. 181 entfällt.
3. Zur verkehrsmäßigen Erschließung des Baugrundstückes wird von der Limburger Straße aus ein 3,00 m breiter Weg ausgewiesen.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentich bekanntgemacht.
Heiligenroth, 20. Dez. 1990 LV. Herbst
1. Beigeordneter
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Vogelsang« im Bereich des Flurstückes Nr. 184 der Ortsgemeinde Heiligenroth; öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
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Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 13. Nov. 1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Vogelsang« im Bereich des Flurstückes Nr. 184 zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 13. Nov. 1990 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.
Die Änderungsplanung einschl. Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 21. Jan. 1991 bis 21. Februar 1991 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,6430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.46 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.46 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie nachrichtlich beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge- meinde Heiligenroth schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Heiligenroth, 20. Dez. 1990 i.V. Herbst
1. Beigeordneter
Brennholzversteigerung
Am Samstag, 12. Januar 1991 findet um 10.00 Uhr eine Brennholzversteigerung in den Buchen auf dem »Koppel« statt. Auch der Schlagabraum gelangt zur Versteigerung. Interessenten mögen sich bitte zu aa. Zeitpunkt an Ort und Stelle einfinden. Zerfas
Ortsbürgermeister
Hallo Jugendliche
Wir laden ein am Donnerstag, dem 10. Januar 1991, um 18.00 Uhr in den Jugendraum zu einem Treffen. Interessierte Eltern sind herzlich eingeladen. Zum neuen Jugendvorstand gehören Patrick Fries, Tunara Heibel, Daniel Kurth, Stephan Wüst und Völker Schughart. Der Jugendvorstand
Möhnenverein »Heiterkeit« Heiligenroth Wir fahren zur Trockensitzung nach Koblenz in die Rhein- Mosel-Halle am 29. Jan. 1991, Platzreservierung (60 Pers.). Abfahrt 19.00 Uhr ab Feuerwehrhaus, Eintritt und Busfahrt frei. Getränke für den Abend sind mitzubringen. Anmeldung bis zum 20. Jan. 1991 bei Regina Schughart, Tbl. 18260.
Besprechung zur Erstkommunion Die Eltern der diesjährigen Erstkommunikanten sind zu einer Besprechung am Montag, dem 7. Januar, um 20.00 Uhr im Pfarr- heim eingeladen.
Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth Am 12. Januar 1991 feiern wir unseren traditionellen Familienabend um 20.11 Uhr im Gasthof Neuroth. Zu diesem Ereignis sind alle Mitglieder, aber auch alle Freunde und Förderer der Feuerwehr herzlich eingeladen.
Es gibt wie imm er heiße Würstchen. Bons gibt es an der Abendkasse
_ Ruppach-Goldhausen
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach- Goldhausen findet am
Montag, 14. Januar 1991, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
2.
öffentliche Sitzung:
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Flurzaun/In den Appelstücken« Hinweis:
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird zum zweiten Mal eingeladen, da der Rat in seiner Sitzung am 10. Dez. 1990 nicht beschlußfähig war. Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 GemO ist die Anzahl der mitwirkungsberechtigten Ratsmitglieder im Hinblick auf die Beschlußfähigkeit des Rates unbeachtlich.
Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses an die kath. öffentl. Bücherei

