jhenblatt VG Montabaur
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Nr. 52/99
‘GELBACHHOHEN’
b-Ortsverein Buchfinkenland-Gelbachhöhen
[svereinssitzung
Lre nächste Ortsvereinssitzung findet am Mittwoch, 19. Januar 2000, (19.30 Uhr, in der Gaststätte “Zum Grünen Baum” in Horbach statt. Wei- Jlnformationen bei Jörg Harle, Tel. 02602/101570, oder 0177/6265308.
(tere SPD-Termine im Januar
1)1.: Sitzung des SPD-Gemeindeverbandes, Montabaur, 19.00 Uhr [jlNichtöffentliche Verbandsgemeinderatssitzung, Montabaur, 17.00 Uhr
je Sternsinger kommen
ius Christus - Brot des Lebens, damit Kinder heute leben können”
Ijen nächsten Tagen sind die Sternsingerinnen und Sternsinger in unse- Pfarreienverband Gackenbach-Holler-Stahlhofen unterwegs: ihren Besuchen bitten unsere Sternsingerinnen und Sternsinger um Unterstützung für die Kinder und Jugendlichen in den armen Ländern lerer Erde. In 3 Tsd. Projekten sollen hungernde Kinder Nahrung erhal- kranke Kinder Medikamente, obdachlose Kinder Kinderhorte und ulen, Kindern ohne Eltern Geborgenheit und Liebe. Sie schreiben nach >m Brauch - auf Wunsch - den Segensspruch an die Tür: C + M + IOOO, Christus Mansionem Benedicat, Christus segne diese Wohnung, jmeinsam möge es uns gelingen, die Not vieler Kinder zu lindern und jen ein kindgemäßes Leben zu ermöglichen!
Sternsingerinnen und Sternsinger des Pfarreienverbandes kommen i:st. Bartholomäus in Gackenbach 06. Januar 2000; St. Margaretha in (er 02. Januar 2000; St. Wendelin in Stahlhofen 06. Januar 2000.
prechstunde des Ortsbürgermeisters kr Ortsgemeinde Daubach
Lerstags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
[derungen werden am Rathaus bekanntgemacht.
ffentliche Bekanntmachung
ler Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach
rdas Jahr 2000 vom 22.12.1999
krOrtsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für heinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach pnehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör- ivom 16.12.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
[l
pr Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im
prwaltungshaushalt
[der Einnahme auf.496.000,00 DM
(der Ausgabe auf.496.000,00 DM
irmögenshaushalt
[der Einnahme auf .693.000,00 DM
[der Ausgabe auf .693.000,00 DM
fetgesetzt.
:2
s werden festgesetzt:
,der Gesamtbetrag der Kredite auf..-
der Gesamtbetrag der
erpflichtungsermächtigungen auf.150.000,00 DM
3
ä Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr »folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A).269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
Gewerbesteuer.320 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.-v.50,00 DM
für den zweiten Hund.130,00 DM
für jeden weiteren Hund.160,00 DM
enehmigung der Haushaltssatzung
®gen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben.
M10 Montabaur, 16.12.1999
’eisverwaltung Im Aufträge
äs Westerwaldkreises Meckel
^■1 Az. 029/901.10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.01.2000 - 12.01.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz-8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 22.12.1999 (S.) Hahn
Ortsgemeindeverwältung Daubach Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVI1. S. 153).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach vom 13.12.1999
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2000 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2000 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 2000, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 496.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 693.000,00 DM
Im Rahmen der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes, welches am 01.01.2000 in Kraft treten soll, wird es eine Anpassung der Nivellierungssätze für die Grundsteuer A und B geben. Damit der Ortsgemeinde kein finanzieller Nachteil entsteht, ist beabsichtigt die Hebesätze der Ortsgemeinde an diese Nivellierungssätze anzupassen. Bei dem Hebesatz zur Gewerbesteuer tritt keine Veränderung ein. Unverändert bleiben auch die Beiträge, die für die Hundehaltung zu zahlen sind.
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2000 wie folgt fest
gelegt:
Grundsteuer A.269 v.H.
Grundsteuer B.317 v.H.
Gewerbesteuer.320 v.H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.50,00 DM
für den zweiten Hund.130,00 DM
für jeden weiteren Hund.160,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2000 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Ortsgemeinde Daubach davon ausgehen, dass zum Ende des Haushaltsjahres 1999 Rücklagenmittel von rd. 590.000,00DM vorgehalten werden können.
Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1998 in Höhe von 957.254,53 DM sollte It. Haushaltsplan 1999 eine Rücklagenentnahme in Höhe von 427.000,00DM erfolgen. Bedingt durch Einsparungen und Verlagerungen von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes konnte der Betrag um rd. 60.000,00 DM gesenkt werden. Dies entspricht einer Rücklagenentnahme von ca. 367.000,00 DM.
Die Tatsache, dass die Ortsgemeinde schuldenfrei ist und der Rücklagenbestand, sind Indiz einer soliden finanziellen Basis für die Aufstellung des Haushaltes 2000.
Haushalt 2000
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.189.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 496.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 693.000,00 DM.
Im Haushalt 2000 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 150.000,00 DM ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in der Haushaltssatzung festgesetzt. Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 460.000,00 DM um 36.000,00 DM auf 496.000,00 DM. Ursächlich für diese Steigerung sind die Steigerungen bei den Personalkosten sowie geringfügige Änderungen bei den übrigen Einnahmen und Ausgaben.

