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jienblatt VG Montabaur
Ltlasungsbeschluß
»Ortsgemeinde beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung labaur für das Haushaltsjahr *1998 aufgestellte Jahresrechnung Lß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürger- |ler, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeord- ji der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1998 Entlastung zu gen, Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
«it Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh- (worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt, ffentliche Auslegung
Jaushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht- pevom 03.01.2000 bis 12.01.2000 bei der Verbandsgemeindever- jung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer- 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mitt- jis von 8.00 ilhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, don- flags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |efreitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
|(a baur, 23.12.1999 , (S.) Wilhelmi
Gemeindeverwaltung Horbach Ortsbürgermeister
■entliehe Bekanntmachung jdmung von Verkehrsflächen
(gereich der Westerwaldstraße, Hellbachstraße, Neuer Weg, 1,139/2 tlw., Neuer Weg, Parz. 148/1 und Bergstraße in Horbach
kß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz |rG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verwischen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Ortsgemein- lles Horbach vom 13.12.1999 dem öffentlichen Verkehr gewidmet, jeichnung verlaufend von - bis
ierwaldstraße Parz. 109/1 tlw. Einmündung Hühfeldstraße bis |Parz. 124 Hellbachstraße
lachstraße Parz. 135/1 Hühfeldstraße bis Feldweg Parz. 81/4 jer Weg Parz. 139/2 tlw. Hellbachstraße bis Neuer Weg Parz. 148/1 [er Weg Parz. 148/1 Neuer Weg Parz. 139/2 bis Bergstraße
jstraße Parz. 145/2 Hauptstraße (L 326) bis Hellbachstraße |Iag der Verkehrsübergabe gilt der 15.12.1999.
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tsbehelfsbelehrung
1. 048 ,diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntga- Merspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbands- fiindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Mon- SchM schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. vdnetWfach, 21.12.1999 Wilhelmi, Ortsbürgermeister
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Nr. 52/99
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 13.12,1999
Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Boden”
Der Ortsgemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Boden” für den in der Planskizze abgegrenzten Bereich. Gleichzeitig stimmte der Ortsgemeinderat dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Boden” einschließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen und die Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Boden” für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden können. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, parallel das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 41 BauGB einzuleiten. Der Auftrag zur Erarbeitung des Bebauungsplanes und des landespflegerischen Begleitplanes wurde vergeben.
Käskerberweg
Die Problematik bezüglich der Renovierung des Käskerberweges wurde von Frau Deurer, Herrn Schaaf und Herrn Klaeser von der Verbandsgemeindeverwaltung sowie einigen Mitgliedern des Ortsgemeinderates nochmals aufgezeigt. Grundsätzlich hat sich an der Sachlage nichts geändert. Nach Fertigstellung des Gutachtens wird erneut über dieses Thema zu sprechen sein.
Entschädigung für Brunnenweg durch die Verbandsgemeindewerke
Für die durch den Bau des Rückhaltebeckens entstandenen Schäden am Brunnenweg hat die Verbandsgemeinde der Ortsgemeinde eine Entschädigung angeboten. Es konnte im Rat keine Einigung darüber erzielt werden, ob der Brunnenweg in den alten Zustand versetzt wird bzw. ob eine Grundsanierung durchgeführt werden soll. Um einen Überblick über die entstandenen Schäden zu erhalten, wird eine Ortsbesichtigung mit dem techn. Werkleiter der Verbandsgemeindewerke und dem Ortsbürgermeister stattfinden.
Haushaltsrechnung 1998 beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits am 04.11.1999 tagte der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushaltsund Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt, dass die Überprüfung zu geringen Beanstandungen Anlass gab; diese wurden jedoch zwischenzeitlich ausgeräumt. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1998 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am
13.12.1999 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1998 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluss des Haushaltsjahres 1998 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.
Stromversorgung in der Verbandsgemeinde Montabaur; hier: Konzessionsverträge und Rahmenvereinbarung mit der KEVAG Die Verwaltung schlägt vor, die vorliegender^ Angebote der KEVAG zum Abschluss der neuen Konzessionsverträge sowie zum Abschluss der Rahmenvereinbarung mit der Verbandsgemeinde anzunehmen. Die Ortsgemeinde Horbach stimmte dem Abschluss des Rahmenvertrages zwischen der KEVAG und der Verbandsgemeinde Montabaur zu.
Vergabe Ingenieurvertrag für die Erschließgng des Neubaugebietes “Im Boden”
Der Ortsgemeinderat beschloss die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Vermessung und Verkehrsplanung im Neubaugebiet “Im Boden”.
Widmung der Verkehrsanlagen Westerwaldstraße; Hellbachstraße; Neuer Weg, Parz. 139/2 tlw.; Neuer Weg, Parz. 148/1 und Bergstraße in der Ortsgemeinde Horbach für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs.1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 beschloss der Ortsgemeinderat Horbach, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs.1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Der Widmungsbeschluss des Ortsgemeinderates vom 25.11.1999 wurde hiermit aufgehoben.
Bezeichnung; verlaufend von - bis; Tag der Verkehrsübergabe
Westerwaldstraße Parz. 109/1, tlw. und Parz. 124; Einmündung Hühfeldstraße bis Hellbachstraße; 15.12.1999
Hellbachstraße Parz. 135/1; Hühfeldstraße bis Feldweg Parz. 81/4;
15.12.1999
Neuer Weg Parz. 139/2 tlw.; Hellbachstraße bis “Neuer Weg” Parz. 148/1; 15.12.1999
Neuer Weg Parz. 148/1; “Neuer Weg” Parz. 139/2 bis Bergstraße; 15.12.1999
Bergstraße Parz. 145/2; Hauptstraße (L 326) bis Hellbachstraße; 15.12.1999
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