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jienblatt VG Montabaur

Ltlasungsbeschluß

»Ortsgemeinde beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung labaur für das Haushaltsjahr *1998 aufgestellte Jahresrechnung § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürger- |ler, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeord- ji der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1998 Entlastung zu gen, Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

«it Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh- (worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt, ffentliche Auslegung

Jaushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht- pevom 03.01.2000 bis 12.01.2000 bei der Verbandsgemeindever- jung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer- 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mitt- jis von 8.00 ilhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, don- flags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |efreitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

|(a baur, 23.12.1999 , (S.) Wilhelmi

Gemeindeverwaltung Horbach Ortsbürgermeister

entliehe Bekanntmachung jdmung von Verkehrsflächen

(gereich der Westerwaldstraße, Hellbachstraße, Neuer Weg, 1,139/2 tlw., Neuer Weg, Parz. 148/1 und Bergstraße in Horbach

§ 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz |rG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Ver­wischen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Ortsgemein- lles Horbach vom 13.12.1999 dem öffentlichen Verkehr gewidmet, jeichnung verlaufend von - bis

ierwaldstraße Parz. 109/1 tlw. Einmündung Hühfeldstraße bis |Parz. 124 Hellbachstraße

lachstraße Parz. 135/1 Hühfeldstraße bis Feldweg Parz. 81/4 jer Weg Parz. 139/2 tlw. Hellbachstraße bis Neuer Weg Parz. 148/1 [er Weg Parz. 148/1 Neuer Weg Parz. 139/2 bis Bergstraße

jstraße Parz. 145/2 Hauptstraße (L 326) bis Hellbachstraße |Iag der Verkehrsübergabe gilt der 15.12.1999.

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tsbehelfsbelehrung

1. 048 ,diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntga- Merspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbands- fiindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Mon- SchM schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. vdnetWfach, 21.12.1999 Wilhelmi, Ortsbürgermeister

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Nr. 52/99

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 13.12,1999

Aufstellung des BebauungsplanesIm Boden

Der Ortsgemeinderat beschloss die Aufstellung des BebauungsplanesIm Boden für den in der Planskizze abgegrenzten Bereich. Gleichzeitig stimmte der Ortsgemeinderat dem Entwurf zur Aufstellung des Bebau­ungsplanesIm Boden einschließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemein­derat in der Sitzung Vorgelegen hat. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen und die Begründung zur Aufstellung des Bebauungspla­nesIm Boden für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden können. Die Ver­waltung wurde außerdem beauftragt, parallel das Verfahren zur Beteili­gung der Träger öffentlicher Belange nach § 41 BauGB einzuleiten. Der Auftrag zur Erarbeitung des Bebauungsplanes und des landespflegeri­schen Begleitplanes wurde vergeben.

Käskerberweg

Die Problematik bezüglich der Renovierung des Käskerberweges wurde von Frau Deurer, Herrn Schaaf und Herrn Klaeser von der Verbandsge­meindeverwaltung sowie einigen Mitgliedern des Ortsgemeinderates nochmals aufgezeigt. Grundsätzlich hat sich an der Sachlage nichts geän­dert. Nach Fertigstellung des Gutachtens wird erneut über dieses Thema zu sprechen sein.

Entschädigung für Brunnenweg durch die Verbandsgemeindewerke

Für die durch den Bau des Rückhaltebeckens entstandenen Schäden am Brunnenweg hat die Verbandsgemeinde der Ortsgemeinde eine Ent­schädigung angeboten. Es konnte im Rat keine Einigung darüber erzielt werden, ob der Brunnenweg in den alten Zustand versetzt wird bzw. ob eine Grundsanierung durchgeführt werden soll. Um einen Überblick über die entstandenen Schäden zu erhalten, wird eine Ortsbesichtigung mit dem techn. Werkleiter der Verbandsgemeindewerke und dem Ortsbür­germeister stattfinden.

Haushaltsrechnung 1998 beschlossen und Entlastung erteilt

Bereits am 04.11.1999 tagte der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts­und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haus­halts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungs­ausschuss festgestellt, dass die Überprüfung zu geringen Beanstandun­gen Anlass gab; diese wurden jedoch zwischenzeitlich ausgeräumt. Dar­aufhin wurde die Haushaltsrechnung 1998 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am

13.12.1999 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbei­geordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands­gemeinde für das Haushaltsjahr 1998 Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluss des Haushaltsjahres 1998 werden im Rahmen einer geson­derten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.

Stromversorgung in der Verbandsgemeinde Montabaur; hier: Konzessionsverträge und Rahmenvereinbarung mit der KEVAG Die Verwaltung schlägt vor, die vorliegender^ Angebote der KEVAG zum Abschluss der neuen Konzessionsverträge sowie zum Abschluss der Rah­menvereinbarung mit der Verbandsgemeinde anzunehmen. Die Ortsge­meinde Horbach stimmte dem Abschluss des Rahmenvertrages zwischen der KEVAG und der Verbandsgemeinde Montabaur zu.

Vergabe Ingenieurvertrag für die Erschließgng des NeubaugebietesIm Boden

Der Ortsgemeinderat beschloss die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Vermessung und Verkehrsplanung im NeubaugebietIm Boden.

Widmung der Verkehrsanlagen Westerwaldstraße; Hellbachstraße; Neuer Weg, Parz. 139/2 tlw.; Neuer Weg, Parz. 148/1 und Bergstraße in der Ortsgemeinde Horbach für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs.1 und 2 des Landes­straßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 beschloss der Ortsgemeinderat Horbach, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs.1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

Der Widmungsbeschluss des Ortsgemeinderates vom 25.11.1999 wurde hiermit aufgehoben.

Bezeichnung; verlaufend von - bis; Tag der Verkehrsübergabe

Westerwaldstraße Parz. 109/1, tlw. und Parz. 124; Einmündung Hüh­feldstraße bis Hellbachstraße; 15.12.1999

Hellbachstraße Parz. 135/1; Hühfeldstraße bis Feldweg Parz. 81/4;

15.12.1999

Neuer Weg Parz. 139/2 tlw.; Hellbachstraße bisNeuer Weg Parz. 148/1; 15.12.1999

Neuer Weg Parz. 148/1;Neuer Weg Parz. 139/2 bis Bergstraße; 15.12.1999

Bergstraße Parz. 145/2; Hauptstraße (L 326) bis Hellbachstraße; 15.12.1999

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