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Lnblatt VG Montabaur

Nr. 52/99

i, e Mitbürgerinnen und Mitbürger!

froße Schritt in ein neues Millennium steht unmittelbar bevor. Doch, fehe er vollzogen wird, darf ich. Ihnen für den Beginn des neuen Jahr- Ljs ein Ereignis in unserer Gemeinde ankündigen, das zu großer »Anlass gibt.

j 2 . 01 . 2 OOO feiern die Eheleute Hans und Ilse Lesinski geb. Eidt das Lrer goldenen Hochzeit. Zu diesem großen Tag, der nur wenigen Wen geschenkt ist, gratulieren die Familien der zwei Söhne und [sondere die vier Enkelkinder.

Wtens der Gemeinde, der Verwaltung, des Rates und der Bürger Ich den Jubilaren zu ihrer goldenen Hochzeit herzliche Glückwün- 1 . Das ganze Dorf teilt mit ihnen die Freude über das Erleben die­ses.

je Zukunft wünsche ich unseren Jubilaren alles Gute, Glück und idenheit im Kreise der Familie und vor allem Gesundheit. Ich hoffe, | s ie noch lange an unserer Gemeinschaft teilhaben werden.

[esinski frönte in unserer Gemeinde lange Zeit dem Hobby des Chor- < n gs, sowohl im gemischten ChorHoffnung - Cacilia als auch im jsnchor. Hans Lesinski unterstützte bei verschiedenen Anlässen Ver- I Gemeinde mit seinem Hobby, dem Fotografieren. Für dieses jjennützige Engagement gilt beiden Jubilaren unser aller Dank, festgottesdienst der Familie Lesinski findet am Sonntag, 02.01., um | Uhr statt. Der Frauenchor sowie die Flötengruppe des Musikver- lerden ihn gestalten.

Iratulation der Ortsvereine und der Gemeinde erfolgt am Montag, 1,2000, um 18.30 Uhr am Haus der Jubilare.

Zerfaß, Bürgermeister

jdienst in der Silvesternacht 1999 / 2000

füge Information für die Einwohner von Heiligenroth

ibeim bevorstehenden Jahrtausendwechsel den eventuell damit ver­dien Problemen (z.B. Ausfall des Telefonnetzes) entgegenzuwirken, ndie Feuerwehren der Verbandsgemeinde, somit auch die Freiwillige siwehr Heiligenroth, für die Silvesternacht einen Notdienst eingerichtet, gedeutet, dass am 31.12.1999 ab 23.30 Uhr das Feuerwehrgerätehaus jlzt sein wird und somit in unserem Ort, falls erforderlich, Notfallmel- fen bzw. Notrufe über den Feuerwehrfunk abgesetzt werden können.

Ruppach-Goldhausen

echstunden des Ortsbürgermeisters Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

stags von.18.00 bis 19.30 Uhr

lerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

n: 02602/998080, Fax: 02602/998081

[entliehe Bekanntmachung

(teliung bzw. Änderung des BebauungsplanesAuf dem Damm 'Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen;

| Heilung eines Verfahrensfehlers gemäß § 215a Abs. 2 Gesetzbuch (BauGB)

mit wird der BebauungsplanAuf dem Damm - in Kraft getreten am t B:1963 - und die darauf basierende Änderung - in Kraftgetreten am 2,1998 - erneut öffentlich bekanntgemacht.

»eit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung der Planurkunde rt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan rückwir- pziim 14.06.1963 bzw. die Änderung zum 27.02.1998 in Kraft, fen den vom Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausenam 10.03.1963 Satzung beschlossenen BebauungsplanAuf dem Damm wurden von [Eezirksregierung Koblenz keine Bedenken wegen Rechtsverletzung 6nd gemacht.

lebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon- lir, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta- pwährend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs t Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von lUhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr |2.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über t des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

N darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs.1 Nr.1 |2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe- fch ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma­lischriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. pl der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­en sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen- per Gemeinde geltend gemacht worden sind.

[Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- pr den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

|ie Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB |die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- psnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- pr Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- . ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Ruppach-Goldhausen, 22.12.1999 Gerold Sprenger

Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 13.12.1999

Wirtschafts- und Fällungsplan 2000

Revierförster Bernhard Kloft erläuterte, dass er auf Wunsch von Ortsbür­germeister Sprenger den Plan nochmals geändert hat. Er legte dem Rat einen neu aufgestellten Plan vor, in dem die Maßnahmen im Zuge der Ausgleichsflächen für die Bahn AG nicht mehr enthalten sind. Dies ist erforderlich, da der Abschnitt 74 des Verfahrens noch nicht planfestge­stellt ist und entsprechende Verträge mit der Ortsgemeinde noch nicht vorhanden sind.

Herr Kloft erläuterte die Planungen anhand der Vorlage. Der Ortsge­meinderat genehmigte den in der Sitzung vorliegenden Wirtschafts- und Fällungsplan 2000, der Gesamteinnahmen in Höhe von 47.370,00 DM und Gesamtausgaben in Höhe von 54.645,00 DM vorsieht.

Im Anschluss gab der Revierleiter eine Haushaltsübersicht für die Jahre 1998 und 1999.