Nr. 51/99
latt VG Montabaur
Die Kreisverwaltung informiert
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je aktuell schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt macht es insbesondere [beitslosen Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern schwer, einen jfistieg in das Berufsleben zu finden.
Um diesem Zustand entgegenzuwirken* will die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises neue Wege zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit gehen.
Es wurde die Möglichkeit geschaffen, Betrieben, die arbeitslose Sozialhilfeempfängereinstellen, Lohnkostenzuschüsse zu gewähren. Damit ist der Wunsch verbunden, diesem Personenkreis die Chance zu geben, im Arbeitsmarkt integriert zu werden.
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e Kreisverwaltung zahlt dem Betrieb für die Dauer eines Jahres je sechs jonate lang bis zu 50 % bzw. bis zu 40 % des steuerpflichtigen Bruttolohns inklusive Sozialversicherungsanteile und Zusatzversorgung, höchstens [doch 2.000 DM/Monat.
jrab kann in einer einmonatigen Praktikumsphase festgestellt werden, ob die ilfeempfängerin oder der Hilfeempfänger den Anforderungen an dem neuen [beitsplatz gerecht wird.
ie anschließende Probezeit beträgt 3 Monate.
Aussetzung:
Iwird ein Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr abgeschlossen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Koordinierungsstelle „Arbeit statt Sozialhilfe”, Peter-Altmeier-Platz 1,56410 Montabaur, Tel.: 02602/124-402.
Ausführliche schriftliche Informationen können ebenfalls bei der oben genannten Adresse angefordert werden
oder bei:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung”, Wolfgang Hillen, Tel. 1602/126311; Katharina Fotouhi Tel. 02602/126328, Fax: 02602/126252, Pestis 1262, 56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
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