Wochenblatt VG Montabaur
22
“Über die Ortsgrenze hinaus...”
Kleinkunstbühne Mons Tabor e.V.
Einladung zum kulturpolitischen Seminar
Was ist Kultur und was geht sie uns an? Dieser Frage wollen wir bei einem Kulturseminar in der Bundeshauptstadt nachgehen. Berlin galt am Anfang des Jahrhunderts als die “Welthauptstadt der Moderne”. Welchen Einfluß wird diese Tradition in der “Berliner Republik” haben? Aus der Geschichte des Verhältnisses zwischen Kultur und Politik soll die Bedeutung des kulturellen Klimas unserer Hauptstadt heute begründet werden. Begibt sich die Kultur in neue Abhängigkeiten oder ist Sponsoring ein Ausweg aus der Finanzmisere (auch im Westerwald?).
Zu einem Wochenseminar laden wir hierzu in Zusammenarbeit mit dem Berliner Büro der Friedrich-Ebert-Stiftung alle Mitglieder der Kleinkunstbühne vom 31.10. bis 05.11.2000 herzlich ein.
Teilnehmerbeitrag 240,00 DM, inkl. Fahrtkosten mit der Bahn, Unterbringung im Hotel, Exkursionen in der Stadt und Seminar.
Info beim, Vorsitzenden der Kleinkunstbühne, Uli Schmidt, Tel. 02608/636.
Ausstellung
der Siegerarbeiten des 4. Kunstpreises der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken vom 08.12.1999 bis 23.01.2000.
Ausstellung im Rittersaal sowie in den Gängen von Schloß Montabaur. Öffnung für die Öffentlichkeit an folgenden Wochenenden:
11./12. Dezember 1999 - 18./19. Dezember 1999,15./16. Januar 2000, jeweils samstags und sonntags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Informationen: Telefon 02602/14-0.
Fachstelle für Tierhaltung und Futterbau, Altenkirchen
Seit Sommer 1999 ist die neue Schweinehaltungs-Hygieneverordnung in Kraft, die auch für kleinere Betriebe strengere Hygienevorschriften fordert. Vor dem Hintergrund des Schweinepest-Ausbruches in Rheinland-Pfalz erhalten die Vorschriften zur Bestandsuntersuchung, tierärztlichen Betreuung, zu Desinfektions-, Umkleide- und Verladeeinrichtungen und Quarantäneställen eine große Bedeutung.
Die Fachstelle für Tierhaltung und Futterbau Altenkirchen veranstaltet deshalb einen Informationsabend für Schweinehalter:
Mittwoch, 15.12.1999,20.00 Uhr in Rettert, Gasthaus Gemmer. Referenten sind Frau Dr. Wettlaufer, Schweinegesundheitsdienst: “Sinn und Absichten der Hygieneverordnung”, Dr. Hüthwohl, Kreisverwaltung Bad Ems: “Detailvorschriften und ihre Umsetzung im Rhein-Lahn-Kreis”; Groß, Fachstelle Altenkirchen: “Beispiele für Baulösungen zur Hygieneverordnung”. Auch Schweinehalter aus dem Westerwaldkreis sind zu dieser Veranstaltung eingeladen, der Amtsveterinär des Westerwaldkreises steht für Fragen zur Verfügung.
Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Alter Galgen - Erweiterung” der Stadt Montabaur;
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 19.08.1999 beschlossene Änderung des Bebauungsplanes „Alter Galgen - Erweiterung" wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so daß eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs.1 Nr.1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz Tund 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
y
■i
r'i
1 ^ - -y
46
Jl
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen,! in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreij Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, t Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigung! gen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von d ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 j neten Vermögensnachtelle eingetreten sind, die Fälligkeit des An| herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (All Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorl dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande ge| sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang a zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, c migung, die Ausfertigung oder die-Bekanntmachung der| verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbeh| Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Veif oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltuj Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrünr schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht,j auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diesj zung geltend machen.
Montabaur, 02.12.1999 Dr. Possetj
Bütgm
Nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuss des Stadtrates der Stadt Montj
Die nächste nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzaussm zusammen mit dem Bauausschuss des Stadtrates der Stadt Iwj findet am Donnerstag, 16.12.1999, statt.
Hinweis auf Fraktionssitzungen Zur Vorbereitung der o.g. Sitzung finden folgende Fraktionssitzuni CDU Montag, 13.12.1999,18.30 Uhr im Sitzungssaald
hauses (Altbau), Tel.: 02602/126244 SPD Montag, 13.12.1999,18.30 Uhr, im Besprechung!
des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer zjj 02602/126243 /

