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y vg Montabaur

111 09 12.1999. fällt die Sprechstunde wegen der gleichzei-

\ v er bandsgemeinderatssitzung aus und wird auf Frei- j von 17-30 Uhr bis 1'9.00 Uhr verlegt.

«Beachtung

und ihr Verständnis.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

.30 Jahre Chorleiter

n Sonntag wurde Leo Keul von seinen Sängern und dem

bHQVJ

Liederkranz Oberelbert für 30-jährige Chorleiter-

spreche ich ihm auf diesem Wege auch den Dank und Sng der Ortsgemeinde aus.

Lin diesen 30 Jahren in seiner unnachahmlichen bodenstän- r,, G V ,Liederkranz als Chorleiter geprägt und ihn in diesem Eier souverän geleitet. Er hat es verstanden bei den Sängern E Gemeinsamkeit und der Gemeinschaft über diesen langen e jten und seine Sänger fast allebei der Stange zu hal- f leine aus meiner Sicht - gerade in einer Zeit da viele Vereine Xjtgliederschwund klagen - ganz tolle Leistung.

L|ite ich ihm auch, dass er mit den Sängern des MGV viele Zierlichkeiten in unserem Ort mitgestaltet hat. Er hat mit sei- leien durch die Liedbeiträge Freude bereitet. Dafür ein herz- Skeschön!

Leo Keul Gesundheit und vor allem noch eine lange Zeit mit p Frohsinn.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

llender 2000

ilender 2000 des Vereinsringes Oberelbert ist fertig und wird , 10.00 DM zum Verkauf angeboten. Unter dem MottoUnser Een dieses Mal Bilder aus der jüngeren Vergangenheit für die lonate ausgesucht, die, so hoffen wir, einen sehenswerten Ein-

jlteln.

Snen Gruppierungen werden in diesen Tagen in den Haushalten taundden Kalender zum Verkauf anbieten. Außerdem liegt der läiichinden örtlichen Geschäften (Naspa, Salon Spitzhorn) und iEindeverwaltung zum Verkauf aus. Wir würden uns freuen, 'jeunser Engagement für dieses Projekt mit dem Kauf eines js unterstützen, ig Oberelbert

Irelbert

des Adventskonzertes geehrt. Für diese herausra-

§04.12.1999

ples Nikolausturnier der Judoabteilung.

*13.30 Uhr in der Stelzenbachhalle.

fFreunde der Abteilung sind herzlich eingeladen.

Welschneudoif

^stunde des Ortsbürgermeisters psgemeinde Welsch neudorf

«Fax: 02608/204.

von 18.30 bis 20.30 Uhr

jjtlienst

jfcWinterin den letzten Tagen Einzug gehalten hat, sei nochmals Bise auf die wesentlichen Bestimmungen hingewiesen: prung des Winterdienstes ist im örtlichen Räum- und Streu- pt. Innerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Streu­nen Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Mermeidung der Schädigung von Hecken und sonstigen Grün- Iler Anlieger werden insbesondere Straßen der Dringlichkeits- |= Wohnstraßen) grundsätzlich nicht mit auftauenden Stoffen pid erst ab einer für den Fahrzeugverkehr störenden

p geräumt.

«jwtwird insgesamt verstärkt mit abstumpfenden Mitteln durch- ,*Autofahrer werden gebeten, die Geschwindigkeit den Ver­güssen entsprechend anzupassen und den Räumdienst des peiters nicht unnötig durch parkende Fahrzeuge zu behindern. S* 1 * Räumen der Gehwege obliegt grundsätzlich den Anlie- Winden nachfolgenden §§ der Straßenreinigungssatzung der

[1^ Schneefälle die Benutzung der Gehwege erschwert, . r achnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder fest- er Schnee ist loszuhacken und zu beseitigen.

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Nr. 48/99

2. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, daß der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluß von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird.

3. Die Schneeräumpflicht erstreckt sich auf die Gehwege. Sind kei­ne Gehwege vorhanden, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Brei­te entlang der Grundstücksgrenze.

4. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeit zu räu­men. Als allgemeine Verkehrszeit gilt die Zeit von 07.00 bis 21.00 Uhr. Bei Tauwetter sind die Abflußrinnen von Schnee und Schnee­matsch freizuhalten. § 6 Abs. 2 S. 2 gilt entsprechend.

(2) Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müs­sen so aufeinander abgestimmt sein, daß eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muß sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung von den Nachbargrundstücken bzw. Überwegeinrichtungen vom gegenü­berliegenden Grundstück anpassen.

§8

Streupflicht bei Glatteis und Schneeglätte

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf die Gehwege. Soweit kein Geh­weg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite ent­lang der Grundstücksgrenze.

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege ist durch Bestreuen mit abstumpfen­den Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Splitt oder ähnliches) herzu­stellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz soll auf Gehwe­gen nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgefahrener und fest­getretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden; die Rück­stände sind nach dem Auftauen der Eis- und Schneerückstände unver­züglich zu beseitigen. Rutschbahnen sind unverzüglich zu beseitigen.

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer Längsrichtung so aufeinander abgestimmt sein, daß eine durchge­hende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Streuen­de hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung von den Nachbargrundstücken bzw. von den gegenüberliegenden Grundstücken anzupassen.

(4) Die Gehwege sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, daß während der allgemeinen Verkehrszeiten von 7.00 Ühr bis 21.00 Uhr auf den Gehwegen keine Rutschgefahr besteht.

Weitere Einzelheiten können auf Wunsch während den Sprechzeiten im

Rathaus eingesehen werden.

Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister

Kindergottesdienst

Der nächste Kindergottesdienst für Welschneudorf und Oberelbert findet am Sonntag, 05.12.1999 um 10.15 Uhr in Oberelbert (Laurentiusstuben) statt.

Seniorenfeier in Welschneudorf

Es ist schon eine langjährige Tradition, dass der PGR am 2. Advents­sonntag eine kleine Feier für die Senioren der Gemeinde organisiert.

So sind auch in diesem Jahr die älteren und alleinstehenden sowie aus­ländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ganz herzlich zu dieser Feier eingeladen, die am Sonntag, 05.12.1999, um 15.00 Uhr im GasthausZum Hannes stattfindet.

Wenn ein Fahrdienst gewünscht wird, können Sie sich gerne bei Marian­ne Best (Tel. 482) melden.

Der neue PGR würde sich jedenfalls freuen, wenn möglichst viele dieser Einladung folgen würden.

Möhnenvereinimmer knusprig

Schon wieder neigt sich das Jahr dem Ende zu.

Aus diesem Grunde laden wir alle Möhnen zum traditionellen Advents­kaffee ein.

Wir treffen uns am Dienstag, 07.12.1999 um 15.00 Uhr in der Cafe Pen­sionWaldesruh.

Erfolgreicher Start des neuen Frauenchores

Der neue Frauenchor wird zunächst regelmäßig jeweils montags von 19.15 Uhr bis 20.45 Uhr im Westerwälder Hof in Welschneudorf proben. Weitere, an gutem Chorgesang interessierte Frauen sind herzlich ein­geladen.

Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf

Übungs- und Veranstaltungsplan für Dezember 1999 Übung am 05.12.1999 um 10.00 Uhr

Unsere Weihnachtsfeier findet am 11.12.1999, ab 19.00 Uhr im renovier­ten Gerätehaus statt. Eingeladen sind alle aktiven Mitglieder mit Partner. Die Jahresabschlußbesprechung der aktiven Mitglieder findet am 27.12.1999 um 19.00 Uhr statt.

Es wird um rege Teilnahme bei allen Veranstaltungen gebeten.

Senioren-Gymnastik-Gruppe

Das nächste Treffen ist am Montag, 06.12.1999 um 15.00 Uhr.