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Wochenblatt VG Montabaur

Grundschule Ruppach-Goldhausen

Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2000/2001

Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2000/2001 ist am Dienstag, 14. Dezember 1999 von ICÖOJJhr bis 16.00 Uhr für die Kinder aus Heiligenroth und am Donnerstag, 16.12.1999, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr für die Kinder aus Boden und Ruppach-Goldhausen.

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2000 das sechste Lebensjahr vollenden, müssen anaemeldet werden.

Kinder, die in der Zeit von 01. Juli 2000 bis Dezember 2000 sechs Jahre alt werden, können anaemeldet werden.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.

G. Hoffmann, Schulleiter

f

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heiligenroth

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und..nach Vereinbarung

Tel. 02602/16606, Fax 02602/917396

Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuss -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietIllbach - Teil I der Orts­gemeinde Heiligenroth ist am 29.11.1999 für die Ordnungsnummern 1.1, 1.2, 4, 8 , 32, 52, 59.1, 63, 81, 115, 147 sowie die Ordnungsnummer 26, letztere mit Ausnahme der Höhe der Wertfestsetzung für die Einlage­grundstücke im Altbestand, unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8 . Dezember 1986 in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. J.S.2141 )wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig wer­den. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zah­lungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt einge­gangen ist.

Montabaur, 29.11.1999 (S.) Reichling

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Seniorennachmittag der Gemeinde am Sonntag, 12.12.1999 (3. Advent)

Guten Tag und Hallo, liebe Seniorinnen und Senioren!

Am dritten Adventssonntag ist es wieder einmal soweit!! Die Gemeinde lädt in den neu renovierten ZBV-Raum der Vogelsanghalle ein zum traditionellen Senrorennachmittag bei Kaffee und Kuchen sowie einem guten Glas Wein- Alle Heiligenröther, die sich diesem Personenkreis zugehörig fühlen, sind ganz herzlich eingeladen, bei ihrer Gemeinde Gast zu sein. Mitbürgerinnen und Mitbürger, die, aus welchen Gründen auch immer, bisher noch nicht den Mut bzw. den Weg fanden, den Adventskaffee unse­rer Senioren zu besuchen, sind uns besonders willkommene Gäste.

Die Kinder des Kindergartens unserer Gemeinde, das Kindergartenper­sonal und unser Frauenchor werden das ihre tun, Ihnen ein paar unter­haltsame Stunden zu bescheren.

Also, halten Sie es ganz einfach, schauen Sie rein und fühlen Sie sich wohl! Mein Dank gilt allen, die Ihren Beitrag leisten in dem Bemühen, unseren Senioren einen angenehmen dritten Advent zu bescheren: den vielen hel­fenden Händen der Frauen des Möhnenvereins, unserem Frauenchor und seinem Dirigenten, Herrn Werner Blatt sowie den Kindern und dem Per­sonal des Kindergartens unserer Gemeinde.

P. Zerfas, Bürgermeister

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Grundschule Ruppach-Goldhausen

Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2 oon/o J Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schliliahr orw Dienstag, 14. Dezember 1999 von 14.00 Uhr bis 16 OOlih aus Heiligenroth und am Donnerstag, 16.12.1 999 vonl 4 nni !l Uhr für die Kinder aus Boden und Ruppach-Goldhausen U Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2000 das sechste Leben 1,1 müssen anaemeldet werden. ns wl

Kinder, die in der Zeit von 01. Juli 2000 bis Dezember 2 nnn alt werden, können anaemeldet werden.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Famili ! vorzulegen. ens

G - Hoflmannk

Seniorenkreis Heiligenroth

Adventsfeier am 09.12.1999 um 15.00 Uhr im Pfarrheim

Sportverein Heiligenroth e.V.

FUSSBALL

Die 1 . Mannschaft trifft in einem Heimspiel auf die Mannschi Weidenhahn. Die Begegnung findet am 05.12 .1999 unnil pach-Goldhausen statt. ' ' u

Eine kurzfristige Verlegung nach Heiligenroth ist aus Witten J möglich. Am Dienstag, 07.12.1999,19.30 Uhr, ist das Nachholl den SV Thalhausen. Auch hier kann der Austragungsort (sieher fristig geändert werden.

Auch die 2. Mannschaft hat am 05.12.1999,12.30 Uhr, eine NI tie in Niedererbach zu bestreiten.

Ruppach-Goldhaui

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

dienstags von.18.00 Uhr bis]

donnerstags von.18.00 Uhr bis

Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Öffentliche Bekanntmachung der Haushalts» und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates

vom 15.11.1999 der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen] für das Haushaltsjahr 1998

Haushaltsrechnung

1.8

1.9

Montabaur, 23.04.1999 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

II.

Entlastungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemelfl tung Montabaur für das Haushaltsjahr 1998 aufgestellte Jahre, gemäß § 114 GemO. '

Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem 8 ster und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das 1 jahr 1998 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Recnw wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen lang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genenmic § 100 GemO erteilt.

IIL

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht l®97, nähme vom 06.12.1999 bis 15.12.1999 bei der Verbanow waltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit(m J wochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis i°v

Verwaltungs-

Vermögens­

haushalt/DM

haushalt/DM

Feststellung des Ergebnisses

Soll-Einnahmen

1.383.477,91

455.430,57

./. Abgang alter Kassen

-

einnahmen

0,00

6.427,50

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen

1.383.477,91

449.003,07

Soll-Ausgaben

1.383.477,91

524.849,30

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

1.383.477,91

524.849,30

Überschuss/Fehlbetrag

0,00

./. 75.846,23

Festgestellt:

Schaaf, I.

nerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von

. ? .. ~ ~ .. ... . ... A SiXX~,

14.00 Uhr bis

sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus Ruppach-Goldhausen, 23.11.1999 (S)

Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen

OrtsbiiW