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Wochenblatt VG Montabaur

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Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nrn.1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen­über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedermann die Verletzung der Verfah­rens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün­den soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Montabaur, 22.11.1999 Dr.- Possei - Dölken, Bürgermeister

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Grundschule Montabaur Anmeldung der Schulneulinge 2000/2001

Die Schulneulinge sind am Dienstag, 14. und Mittworh nerstag, 16.12.1999 von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich 5' von 17.00 bis 19.00 Uhr im Sekretariat der Schule anzumpiiH Alle Kinder, die vor dem 01.07.2000 ihren 6. Geburtstaa hah angemeldet werden. Die Kinder, die ihren 6. Geburtstaa in7 01.07. bis 31.12.2000 haben, können angemeldet werden 61

zurückgei

Kinder, die im vergangenen Jahr vom Schulbesuch den, müssen erneut angemeldet werden.

Bitte zur Anmeldung das Familienstammbuch oder die Geh J des Schulneulings mitbringen. eDU

Treff 55 plus

Programm im Dezember

02. Dezember Backen im Advent, ist ausgebucht

09. Dezember 15.00 Uhr Adventsfeier im Hotel I

bindliche Anmeldung bei Käthe Steinl 180417 leln |

16. Dezember Kegeln von 16.30 bis 18.30 Uhr tJ Weserstr. ea

18. Dezember 15.00 Uhr Seniorenbußgottesdienst undl stiefeier in der Pfarrkirche zu Montabaur! Vorschau auf Januar 06. Januar Dreikönigstreffen mit Besuch derSternsinl

Seniorenbegegnungsstätte. Beginn 15 o| gibt Kaffee oder Tee, bitte bringen Sie'sl Weihnachtsgebäck mit.

14. Januar Nach der kleinen Weihnachtspause wird!

Senioren wie gewohnt, freitags um 103ffl Anna-Monika Kremer fortgesetzt.

Das neue Programm für das erste Halb! wird im Seniorenbußgottesdienst am 181

ber, ausgeteijt.

Veranstaltungen der NABU - Ortsgruppe Montabaur und Umgebung

Im Dezember finden im NaturschutzzentrumWesterwald ifiij gende Veranstaltungen statt, zu der alle interessierten Mitbürgei Mitbürger hiermit recht herzlich eingeladen sind:

1. Der sog.Schnupper-Sonntag zum Kennenlernen und Erlebenil Schutzzentrums, am Sonntag, 05.12.1999, von 10.00 bis 12.00 lij

2. Der monatlicheNABU-Stammtisch mit Informationen zurV arbeit und Video-Filmen zu den ThemenVogelmord undDi schutzzentrum im Westerwald-TV am Dienstag, 07.12.1999, aif Rückfragen werden beantwortet unter der Tel.-Nr. 02602/9074]

Das Glück liegt auf der Wiese

Kinoabend der Deutsch-Französischen Gesellschaft und d|

Die Deutsch-französische Gesellschaft zu Montabaur in Zusamrj mit der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur ffi Sie für Montag, 06.12.1999,17.30 Uhr, zu einem Kinoabend in dij Lichtspiele, Montabaur, einladen zu können.

Gezeigt wird der französische FilmDas Glück liegt auf der Wiesl scher Fassung. Diese spritzige Komödie von Etienne Chatilliez] haften französischen Schauspielern ist in der wunderschönen La Gascogne im Südwesten Frankreichs gedreht und vermjttei drucksvolles Bild der Heimat von d'Artagnan, einem der drei Mu Dieser Film ist der Auftakt zu einer Serie von französischen Filme] scher Sprache oder auch in französisch mit deutschen Unter®] den nächsten Monaten gezeigt werden.

Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei.

Im Anschluß an den Kinoabend sind Sie beim monatlichen Stj der Deutsch-Französischen Gesellschaft in denMarktstuben] Markt 9) herzlich willkommen!

Deutsch-Texanische Gesellschaft Montabauj] Fredericksburg e.V.

Das Amerika-Haus Frankfurt lädt ein:

Freitag, 03.12.1999,20.00 Uhr Jazzkonzert mit dem Jürgen-SchW tett,History of Jazz Guitar

Freitag, 10.12.1999, 18.30 Uhr Vortrag Edward Luttwak,Turbj lism, Winners and Loosers in the Global Economy

Ort: Amerika-Haus Ffm, Staufenstr. 1, Anmeldungen Tel. 1 Fax: 069/720205 , ,

Fahrgemeinschaften organisieren über Ilse Reisewitz, 02602ra 02602/91783

Hausfrauenbund, Ortsverband Montabaur

Am. Donnerstag, 09.12.1999, 18.30 Uhr, findet im HausMonsi Montabaur unserVorweihnachtliches Beisammensein sta Damen, die sich für diese Veranstaltung bereits angemei e verhindert sind, bitten wir, sich umgehend abzumelden.

Bei nicht zeitiger Abmeldung müssen die entstandenen nommen werden.

Abmeldungen nehmen entgegen: Inge Kirchhoff, Telefon.

Fetz, Telefon 5127.