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0 Montabaur

Iprdie Ortsgrenze hinaus...

lerVG Montabaur Hitgi' ederundFreunde

Klausurtagung der SPD-Verbandsgemeinderatsfraktion, «schneudorf, 10.00 bis 17.00 Uhr, willkommen sind nach lieh Ausschußmitglieder, OV-Vorsitzende, SPD-Ortsbür- Isos und weitere AG-Vertreter

^700 Uhr, öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates 'des Haushaltes 2000 (Anträge der SPD zur Energieversor-

Sjugendarbeit) .

[1500 Uhr öffentliche Kreistagssitzung im Kreishaus in Mon-

^ 0V Montabaur lädt ein zum Besuch des Aldi-Zentralla- IU Anmeldung bei Karl-Heinz Bächer, Tel.: 02602/4510 BchsteVollversammlung des SPD-Gemeindeverbandes üfBitte melden bei Jürgen Kronjäger, Tel.: 02602/2747, oder frel.:02608/636.

pire nKultur verschenken lerwälder Kabarettnacht

Ld Samstag, 17./18.03.2000, 20.00 Uhr in Oberelbert, Stei­fe

jjenkabaretts

Ichmann,Moussaka im Wigwam,

|hönsten Pianisten seit Erfindung des 24-Stunden-Bartes lieckmann -Voll der Gnade,

i mit Klavier und Wortwitz in eine Welt der Dumm-

fajehskabarett aus der Region

Bchenkkarten sind für 19,00 DM zu bekommen bei: Nas- Ikasse und Gemeindeverwaltung in Oberelbert, Naturkost- pstraße) in Montabaur

|tung findet mit gleichem Programm erstmals an zwei Aben- jfmals stehennur Frauen auf der Bühne, Männer sind trotz- fnen! Sichern Sie sich ihr kulturelles Weihnachtsgeschenk

f|sten an der Abendkasse 23,00 DM. Lachgarantie ist inbe-

isuch freuen sich:

ItineMons Tabor und Ortsgemeinde Oberelbert fSitddie Kabarettnacht von der Nassauischen Sparkasse; Infos j,Tel.: 02608/651, oder Uli Schmidt, Tel.: 02608/636.

|Garde Mons Tabor 1986 e.V.

|terStammtisch findet am Montag, 06.12.1999,20.00 Uhr im plkenkratzer in Montabaur statt.

Bioaktive Mitglieder sind herzlich willkommen, pns über eine rege Teilnahme.

tagen der NABU -

)pe Montabaur und Umgebung

irjinden im NaturschutzzentrumWesterwald in Holler fol- iältungen statt, zu der alle interessierten Mitbürgerinnen und [W recht herzlich eingeiaden sind:

per-Sonntag zum Kennernlernen und Erleben des ilitzzentrums am Sonntag, 05.12.1999, von 10.00 bis 12.00 pd

patlicheNabu-Stammtisch mit Informationen zur Ver­leit und Video-Filmen zu den ThemenVogelmord und fatlirschutzzentrum im Westerwald-TV am Dienstag, "'19, ab 19.30 Uhr.

$erden beantwortet unter der Tel.-Nr. 02602/90741.

Montabaur

che Bekanntmachung

ttung des Ergebnisses der Wahl zum Ausländerbeirat am 21.11.1999

.chusshat in seiner Sitzung am 24.11.1999 das Ergebnis yusländerbeirat der Stadt Montabaur wie folgt festgestellt:

waren 893 Personen wahlberechtigt, davon gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 5,49 v.H.

ai >e von 40 Wählern war gültig, von 9 Wählern ungültig.

19

Nr. 48/99

III.

Da der Ausländerbeirat nach § 46 a Abs. 2 Satz 4 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 24 Abs. 3 Wahlordnung-Ausländerbeirat nur gewählt ist, wenn sich mindestens 10 v.H. der wahlberechtigten ausländischen Ein­wohnerinnen und Einwohner beteiligt haben, ist für die Stadt Montabaur kein Ausländerbeirat gewählt worden.

Die Wahl ist daher in einem angemessenen Zeitraum zu wiederholen. Montabaur, 30.11.1999 Dr. Paul Possel-Dölken

Bürgermeister, zugleich als Wahlleiter

Bekanntmachung

Der geänderte Umlegungsplan für das UmlegungsgebietChristches Wei­her, Nachtrag vom 18.11.1999 der Stadt Montabaur ist am 23.11.1999 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baug esetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I.S. 2141) wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung- schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg. Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt einge­gangen ist.

Montabaur, 29.11.1999 (Siegel) Reichling

Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietIn Hehl der Stadt Monta­baur ist am 18.11.1999 für die Ordn. Nrn. 7,9 und 10 unanfechtbar gewor­den. Damit ist der Umlegungsplan insgesamt unanfechtbar.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI..I.S.2141) ird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst-.

Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig wer­den. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zah­lungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt einge­gangen ist.

Montabaur, 26.11.1999 (Siegel) Reichling

Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Öffentliche Bekanntmachung

II. Änderung des BebauungsplanesVerlängerte Südstraße der Stadt Montabaur;

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 19.08.1999 beschlossene II. Änderung des BebauungsplanesVerlängerte Süd­straße wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so daß eine Genehmigung durch die Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.

Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann ein­gesehen werden. Jedermann kann über den des Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen.