0 Montabaur
Iprdie Ortsgrenze hinaus...
lerVG Montabaur Hitgi' ederundFreunde
Klausurtagung der SPD-Verbandsgemeinderatsfraktion, «schneudorf, 10.00 bis 17.00 Uhr, willkommen sind nach lieh Ausschußmitglieder, OV-Vorsitzende, SPD-Ortsbür- Isos und weitere AG-Vertreter
^700 Uhr, öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates 'des Haushaltes 2000 (Anträge der SPD zur Energieversor-
Sjugendarbeit) .
[1500 Uhr öffentliche Kreistagssitzung im Kreishaus in Mon-
^ 0V Montabaur lädt ein zum Besuch des Aldi-Zentralla- IU Anmeldung bei Karl-Heinz Bächer, Tel.: 02602/4510 Bchste “Vollversammlung” des SPD-Gemeindeverbandes üfBitte melden bei Jürgen Kronjäger, Tel.: 02602/2747, oder frel.:02608/636.
pire n “Kultur verschenken” lerwälder Kabarettnacht”
Ld Samstag, 17./18.03.2000, 20.00 Uhr in Oberelbert, Steife
jjenkabaretts
Ichmann, “Moussaka im Wigwam”,
|hönsten Pianisten seit Erfindung des 24-Stunden-Bartes lieckmann - “Voll der Gnade”,
i mit Klavier und Wortwitz in eine Welt der Dumm-
fajehskabarett aus der Region
Bchenkkarten” sind für 19,00 DM zu bekommen bei: Nas- Ikasse und Gemeindeverwaltung in Oberelbert, Naturkost- pstraße) in Montabaur
|tung findet mit gleichem Programm erstmals an zwei Aben- jfmals stehen “nur” Frauen auf der Bühne, Männer sind trotz- fnen! Sichern Sie sich ihr kulturelles Weihnachtsgeschenk
f|sten an der Abendkasse 23,00 DM. Lachgarantie ist inbe-
isuch freuen sich:
ItineMons Tabor und Ortsgemeinde Oberelbert fSitddie Kabarettnacht von der Nassauischen Sparkasse; Infos j,Tel.: 02608/651, oder Uli Schmidt, Tel.: 02608/636.
|Garde Mons Tabor 1986 e.V.
|terStammtisch findet am Montag, 06.12.1999,20.00 Uhr im plkenkratzer” in Montabaur statt.
Bioaktive Mitglieder sind herzlich willkommen, pns über eine rege Teilnahme.
tagen der NABU -
)pe Montabaur und Umgebung
irjinden im Naturschutzzentrum “Westerwald” in Holler fol- iältungen statt, zu der alle interessierten Mitbürgerinnen und [W recht herzlich eingeiaden sind:
per-Sonntag” zum Kennernlernen und Erleben des ilitzzentrums am Sonntag, 05.12.1999, von 10.00 bis 12.00 pd
patliche “Nabu-Stammtisch” mit Informationen zur Verleit und Video-Filmen zu den Themen “Vogelmord” und fatlirschutzzentrum im Westerwald-TV” am Dienstag, "'19, ab 19.30 Uhr.
$erden beantwortet unter der Tel.-Nr. 02602/90741.
Montabaur
che Bekanntmachung
ttung des Ergebnisses der Wahl zum Ausländerbeirat am 21.11.1999
.chusshat in seiner Sitzung am 24.11.1999 das Ergebnis yusländerbeirat der Stadt Montabaur wie folgt festgestellt:
waren 893 Personen wahlberechtigt, davon gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 5,49 v.H.
ai >e von 40 Wählern war gültig, von 9 Wählern ungültig.
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Nr. 48/99
III.
Da der Ausländerbeirat nach § 46 a Abs. 2 Satz 4 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 24 Abs. 3 Wahlordnung-Ausländerbeirat nur gewählt ist, wenn sich mindestens 10 v.H. der wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner beteiligt haben, ist für die Stadt Montabaur kein Ausländerbeirat gewählt worden.
Die Wahl ist daher in einem angemessenen Zeitraum zu wiederholen. Montabaur, 30.11.1999 Dr. Paul Possel-Dölken
Bürgermeister, zugleich als Wahlleiter
Bekanntmachung
Der geänderte Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet “Christches Weiher”, Nachtrag vom 18.11.1999 der Stadt Montabaur ist am 23.11.1999 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baug esetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I.S. 2141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung- schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg. Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, 29.11.1999 (Siegel) Reichling
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet “In Hehl” der Stadt Montabaur ist am 18.11.1999 für die Ordn. Nrn. 7,9 und 10 unanfechtbar geworden. Damit ist der Umlegungsplan insgesamt unanfechtbar.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI..I.S.2141) ird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst-.
Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, 26.11.1999 (Siegel) Reichling
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Öffentliche Bekanntmachung
II. Änderung des Bebauungsplanes “Verlängerte Südstraße” der Stadt Montabaur;
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 19.08.1999 beschlossene II. Änderung des Bebauungsplanes „Verlängerte Südstraße” wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so daß eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den des Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

