Nr. 47/99
|att VG Montabaur
s .Bambini-Turnier
ro th veranstaltet am Samstag, 04.12.1999, sein 7. Niko- p (5u0bal |turnier für B ambini_Manns chaften (Kinder im Alter von
, n 9.00 bis ca. 18.00 Uhr mit insgesamt 26 Mannschaften nahalle Heiligenroth. Jede Mannschaft bestreitet 3 Spiele, jfcieger wird aber nicht ermittelt.
.psiiid herzlich willkommen, für das leibliche Wohl ist bestens r ßambinis!
‘»«ner Kuchenspende unterstützen will - im voraus herzlichen 'ndiese schon ab 10.00 Uhr in der Halle abgeben.
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Heiligenroth e.V.
iischaftspieltam 28.11.1999,14.30 Uhr, gegen Ransbach-Bau m- jegnung findet auf den Kunstrasenplatz in Ransbach statt, mischaft trifft in Heiligenroth auf das Team der SG Herschbach. L e its um 12.30 Uhr. Zu diesem Spitzenspiel der Kreisliga D- Szuschauer herzlich willkommen. Es ist zudem das letzte Spiel 899.
jUSSBALL
>27.11.1999 1
IB-Jugend in Heiligenroth gegen JSG Ellingen |p.jygend in Girod gegen Rossbach (Pokalspiel 3. Runde) lugendmannschaften haben bereits die diesjährige Spielzeit
Iren
dieser Saison findet am Freitag, 26.11.1999,19.00 Uhr (i-Goldhausen statt. Anschließend feiern wir bei unseren Sport- si aus Ahrbach den Saisonabschluss. ■
JirigeWeihnachtsfeier findet am Samstag, 18.12.1999, im Saal des /■ZurLinde” statt. Anmeldung bitte bis 10.12.1999 bei Otto Frink.
Ruppach-Goldhausen
jstunden des Ortsbürgermeisters der leinde Ruppach-Goldhausen
5«on.18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
i.18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
|602/998O8O, Fax: 02602/998081
[iche Bekanntmachung
jgdes Bebauungsplanes “Damm - Steinheck”
! Ruppach Goldhausen; ßfttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
jlsgemeinderat von Ruppach - Goldhausen in seiner Sitzung |999 beschlossene Änderung des Bebauungsplanes „Damm - pirde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemein- pr entwickelt, so daß eine Genehmigung durch die Kreisver- ;SWesterwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. ^Unterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, imer223, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während jptszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und "”"ir, donnerstags von 8.00 12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und ) -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jeder- pberden Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen. Jäkanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
N hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr.1 .“Zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe- Wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- l*h gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
|Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner- Pen Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen- p»de geltend gemacht worden sind.
Palt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- |«angel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
l des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB 9 von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver
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sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre-
fjschädigungsansprüche wird hingewiesen.
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^zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. iterFiu- ^'Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die * ntschädigung schriftlich bei dem Ehtschädigungspflichti-
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§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren n a ch Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ruppach-Goldhausen, 22.11.1999 Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 15.11.1999
Haushaltsrechnung 1998 beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits am 30.09.1999 tagte der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushaltsund Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt, dass die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlass gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1998 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 15.11.1999 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1998 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluss des Haushaltsjahres 1998 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.

