#vs Montabaur
«rnse SHG Montabaur
' <üqq findet in Zukunft unsere Gymnastikstunde immer jjlt! von 17-00 Uhr bis 18.00 Uhr.
^nflreff im Mons-Tabor-Stadion
!icn 3nsa j S on 1999 ist beendet. Der letzte Sportabzeichen- ' t w j e alljährlich die feierliche Verleihung der Urkunden Reichen durch Bürgermeister Dr. Pössel-Dölken am Diens-
5 um 18.00 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses.
i 9 jn ne n und Teilnehmer, die das Schülersportabzeichen, rortabzeichen oder das Sportabzeichen für Männer und Frau- Phaben sind herzlich eingeladen, die Urkunde persönlich in Simen. Dann können Sie sagen:
■jerich hab’s wieder: Mein Sportabzeichen!
Laiionen bei Ihrem Sportabzeichenteam: Dr. Hermann und ^ , Tel. 2646, Renate Bernbrich, Tel. 4470, Helmut Tho- l’oderTuS-Gechäftsstelle, Tel. 90480.
[j7qEND und MÄDCHEN-FRAUEN-FUSSBALL «1,1999
todchen E - TuS Rodenbach E/D
6 1.1999
pgend: JSG Hilgert - Montabaur 2, Montabaur 1 - Haider-
Lgend: Montabaur - Girod (Ahrb.) yugend: Montabaur - SV Neuwied Ü,11.1999
l-Jugend: jsg Horessen - Montabaur [SENIOREN
jnschaft des TuS Montabaur tritt am kommenden Sonntag, n 14.30 Uhr bei FSV Mainz 05 an.
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1 Eschelbach
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>s Spiel bestreiten wir am Sonntag, 21.11.1999, gegen die nz / Weroth, o Uhr in Steinefrenz
[aur-Ettersdorf
»für.Kinder aus dem Gelbachtal
lern Jahr bereiten wieder einige Mütter mit ihren Kindern eine ferfiir'Groß und Klein” vor. Diese soll stattfinden am Sonntag, ), 14.30 .Uhr.
prägen will der Nikolaus allen Kindern eine Tüte überreichen. Fender Kinder bis zum 28.11.1999 bei Sigrid Ortseifen, Tel.
Juden für diese Feier nimmt Helga Willmig-Stendebach, Tel. ßänigegen.
Karl Ortseifen, Stadtteilbeauftragter
Iren Ettersdorf
peldspiel im Spieljahr 1999 findet am Samstag, 20.11.1999, |len Herren aus Großholbach statt.
T16.30 Uhr ihlhofen
j: Karl Ortseifen, Frank Päulgen
bin Horressen Senioren zum Kaffee ein
Sin den vergangenen Jahren möchte der Sportverein Horres- idiesem Jahr wieder alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab 60 ‘"“ag, 27.11.1999, um 14.00 Uhr zum Kaffee einladen. Patder Singkreis 83 Horressen wider zugesagt und wird uns iuedern auf den Advent einstimmen, phrdienst eingerichtet unter Tel. 3924 oder 4269. dfreut sich schon jetzt, eine große Anzahl von Bürgerinnen pzu begrüßen.
|fessen / Elg. / Stahlh. / Holler / Esch.
P11.1999
irgend: Horressen 2 - Siershahn 2, Siershahn 1 - JSG
Il-11.1999
fugend: JSG Horressen - Montabaur
|ssen/ Eigendorf
ttjffitam kommende Sonntag, 21.11.1999, in ihrem ItT ™ckrunde der Bezirksliga Ost zu Hause auf die SG »schberg. Anstoß: 14.30 Uhr.
BlLwa^’ 21-11.1999, tritt unsere II. Mannschaft beim SV lihanh /o- nst0ß: 14 - 30 Uhr) sowie unsere III. Mannschaft bei I cn,Sle rshahn / Staudt II (Beginn: 12.30 Uhr).
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Nr. 46/99
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“AHRBACHGEMEINDEN
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Brennholz- und Schlagabraumbestellung
Das Forstrevier Ahrbach nimmt in den nächsten drei Wochen - also bis zum 10.12.1999, Ihre Brennholzbestellungen entgegen.
Warten Sie bitte nicht bis zur letzten Minute, denn Ihr Forstbetrieb kann die verschiedenen Formen der Bereitstellung nur gewährleisten, wenn Menge und Aufarbeitungsform rechtzeitig vor der Holzfällung bekannt sind.
Folgende Varianten werden angeboten:
- am Weg aufgesetztes Schichtholz, 65,— DM/Raummeter
- ca. 6 Meter lange Rundholzstücke, gerückt am Weg, 45,— DM/Raummeter
- Durchforstungsrestholz im Schlag, Preise werden von Fall zu Fall gesondert vereinbart.
Meldungen werden erbeten bei Revierförster Kloft unter der Telefon- Nr. 02602/90741.
Kloft, Revierförster
Boden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Boden
nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
Henigenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heiligenroth
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Telefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396
Bekanntmachung
Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuss -
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet “Am hohlen Weg” der Ortsgemeinde Heiligenroth ist am 26.10.1999 auch für die Ordn.Nr. 4 insgesamt unanfechtbar geworden.
Somit ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Am hohlen Weg” für alle Ordnungsnummern unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI.I S.2141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

