i/G Montabaur
«Öffentl. Bekanntmachungen”
h# Mahnung - statt Einzelmahnung -
£• steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Mon- lf 1 "l 1999 sind
' s rbe- Grund- Hunde-, Vergnügungssteuern,
■'«Sen Pachten und Erschließungsbeiträge
!■ , ,’inri Abaabenbescheide, soweit sie nicht über diesen Gestundet wurden, fällig geworden.
L die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonsti- !'T Ahaaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Mon- i ■ hon sind mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach fw innsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den AH-it verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der 4nn DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungs- K oder durch Postnachnahme eingezogen, ten bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Akten-
fiAbaaben können über folgende Konten der Verbands- 3 Montabaur eingezahlt werden:
(BLZ 50010060) 10800-603 (BLZ 57051001) 500017
(BLZ 51050015) 803000212 (BLZ 57091000) 108
(BLZ 57070045) 4305959
Ut Frankfurt/Main fcse Montabaur e Sparkasse Montabaur Uontabaur jank Montabaur ! 1611.1999
meinde Montabaur -Verbandsgemeindekasse-
he Ausschreibung
Gemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke - schreibt Gemeinde Heiligenroth die Sanierung der Aussenfassade der lalle öffentlich aus. d Bauleitung:
mpindeverwaltung Montabaur, Fachbereich Technik, Telefon: PSi Fax: 02602/126 - 253 lang:
Gerüst
vorbew. Zink-Stehfalzdeckung mit Dämmung
und Unterkonstruktion
Sockelverkleidung
Abruch asbesthaltige Kunstschiefer-Attika neue Attika mit Naturschiefer einschl. Unterkonstruktion Dachrandabdeckung Dachrinne [['Ausführung:
nAusschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebe- irlagen schriftlich bis zum 03.12.1999 bei der Verbandsge- iltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Kon- pr-Platz 8,56410 Montabaur anzufordern.
|ebiihr in Höhe von 20,00 DM ist unter Angabe des Verwen-
fe auf das Konto der Verbandsgemeindewerke Montabaur,
100017 (BLZ 57051001) bei der Kreissparkasse Montabaur
leck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung
E[derung beizulegen.
ie Abgabe des Angebotes ist der
El, Dezember 1999,10.00 Uhr
pe mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Sub- min kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeit- er Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke IM, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen. |Sion findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt.
| IS. 11.1999 E. Schaaf, 1. Beigeordneter
p Ausschreibung
fgemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke - schreibt gemeinde Daubach den Teilausbau der “Waldstraße” öffent-
N Bauleitung:
pförSledlungs-, Landschafts- und, Verkehrsplanung (GBR), P und Karl J. Löwenguth, Eschelbacher Straße 33, 56410 plefon: 02602/93200, Fax: 02602/932020 imfang:
ptonbordsteine liefern und versetzen ppiialtflächen hersteilen Jetonpflaster liefern und verlegen ^Ausführung: parsooo
^Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten schriftlich bis zum 17.12.1999 bei der Verbandsge- wng Montabaur Fachbereich Technik -. Zimmer 214, Kon- Lh-t i 8 ’ ~ 6410 Montabaur anzufordern.
Co,iü Hö , l ! e von 20,00 DM ist unter Angabe des Verwen- mni 7 /n, s -, Konto der Verbandsgemeindewerke Montabaur, Kzu zaWsn 70 510 01 ^ bei der Kreiss Parkasse Montabaur
i Bezahlung eines Betrages von 10,00 DM wird auf zend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Datenträ-
Nr. 46/99
ger Diskette (MS DOS) 3,5, (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsverzeichnis in Kurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase 83 übersandt. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist der
Mittwoch, 19. Januar 2000,10.00 Uhr
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Submissionstermin kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen Die Submission findet an o.g. Termin im Zimmer 218 statt.
Montabaur, 11.11.1999 £. Schaaf
1. Beigeordneter
Öffentliche Bekanntmachung der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates
Die nächste nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Montabaur findet am Donnerstag, 25.11.1999,15.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau), Ebene 3, statt.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Montabaur am 25.11.1999 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU:
SPD:
FWG:
B 90/Grüne:
Montag, 22.11.1999,18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126244 Montag, 22.11.1999,19.00 Uhr, im Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), Ebene 2, Tel.: 02602/126243 Mittwoch, 24.11.1999,18.30 Uhr, Bürgermeisteramt Holler (Alte Schule) im Anschluß daran 20.00 Uhr Mitgliederversammlung
Montag, 22.11.1999,20.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2,56410 Montabaur, Tel.: 02602/994353.
Ql “Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mo.ntabaur oder Postfach 1262,56402 Montabaur
Montag bis Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch ..16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0
des Bürgerbüros
Montag Dis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 12.30 Uhr
und .14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.8.00 bis 12.30 Uhr
Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192
Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-332
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen. e-mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de
Winterdienst
Wegen der bald einsetzenden kalten Jahreszeit möchten wir schon im Voraus einige Hinweise geben. Die Verkehrs- und vor allem die Fußgängersicherheit ist nur dann zu gewährleisten, wenn alle Anlieger den notwendigen Winterdienst vor ihren Grundstücken ausführen.
Nach den Straßenreinigungssatzungen sind alle Anlieger verpflichtet, den Schneeräum- und Streudienst auf Gehwegen wahrzunehmen; wenn dieser nicht vorhanden ist gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang des Grundstücks.
Zum Streuen sollte möglichst auf Salz verzichtet werden, Sand, Splitt, Granulate, Asche und Sägemehl erfüllen oft den gleichen Zweck. Lediglich bei Glatteis (Eisregen o.ä.) kann Salz in geringen Mengen eingesetzt werden. Geräumter Schnee sollte auf dem eigenen .Grundstück oder - wenn das nicht möglich ist - am Gehwegrand gelagert werden, ohne daß die Straßenrinne blockiert wird (wegen das Abiaufens von Tauwasser). Die weitverbreitete Unsitte, den Schnee einfach vom Gehweg auf die Straße zu schaufeln, gefährdet unnötig den Verkehr und führt regelmäßig zu Ärger, wenn die öffentlichen Räumdienste mit ihrem Schneepflug die weiße Pracht wieder auf den Gehweg zurückdrücken.
Nähere Einzelheiten über den Winterdienst nach den jeweiligen örtlichen Satzungsregelungen können den veröffentlichten Straßenreinigungssatzungen entnommen werden.
Die Satzungen können während der allgemeinen Dienstzeit bei der Verwaltung eingesehen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung
Ordnungsamt

