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i/G Montabaur

«Öffentl. Bekanntmachungen

h# Mahnung - statt Einzelmahnung -

£ steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Mon- lf 1 "l 1999 sind

' s rbe- Grund- Hunde-, Vergnügungssteuern,

'«Sen Pachten und Erschließungsbeiträge

! , ,inri Abaabenbescheide, soweit sie nicht über diesen Gestundet wurden, fällig geworden.

L die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonsti- !'T Ahaaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Mon- i hon sind mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach fw innsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den AH-it verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der 4nn DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungs- K oder durch Postnachnahme eingezogen, ten bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Akten-

fiAbaaben können über folgende Konten der Verbands- 3 Montabaur eingezahlt werden:

(BLZ 50010060) 10800-603 (BLZ 57051001) 500017

(BLZ 51050015) 803000212 (BLZ 57091000) 108

(BLZ 57070045) 4305959

Ut Frankfurt/Main fcse Montabaur e Sparkasse Montabaur Uontabaur jank Montabaur ! 1611.1999

meinde Montabaur -Verbandsgemeindekasse-

he Ausschreibung

Gemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke - schreibt Gemeinde Heiligenroth die Sanierung der Aussenfassade der lalle öffentlich aus. d Bauleitung:

mpindeverwaltung Montabaur, Fachbereich Technik, Telefon: PSi Fax: 02602/126 - 253 lang:

Gerüst

vorbew. Zink-Stehfalzdeckung mit Dämmung

und Unterkonstruktion

Sockelverkleidung

Abruch asbesthaltige Kunstschiefer-Attika neue Attika mit Naturschiefer einschl. Unterkonstruktion Dachrandabdeckung Dachrinne [['Ausführung:

nAusschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebe- irlagen schriftlich bis zum 03.12.1999 bei der Verbandsge- iltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Kon- pr-Platz 8,56410 Montabaur anzufordern.

|ebiihr in Höhe von 20,00 DM ist unter Angabe des Verwen-

fe auf das Konto der Verbandsgemeindewerke Montabaur,

100017 (BLZ 57051001) bei der Kreissparkasse Montabaur

leck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung

E[derung beizulegen.

ie Abgabe des Angebotes ist der

El, Dezember 1999,10.00 Uhr

pe mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Sub- min kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeit- er Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke IM, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen. |Sion findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt.

| IS. 11.1999 E. Schaaf, 1. Beigeordneter

p Ausschreibung

fgemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke - schreibt gemeinde Daubach den Teilausbau derWaldstraße öffent-

N Bauleitung:

pförSledlungs-, Landschafts- und, Verkehrsplanung (GBR), P und Karl J. Löwenguth, Eschelbacher Straße 33, 56410 plefon: 02602/93200, Fax: 02602/932020 imfang:

ptonbordsteine liefern und versetzen ppiialtflächen hersteilen Jetonpflaster liefern und verlegen ^Ausführung: parsooo

^Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebe­ten schriftlich bis zum 17.12.1999 bei der Verbandsge- wng Montabaur Fachbereich Technik -. Zimmer 214, Kon- Lh-t i 8 ~ 6410 Montabaur anzufordern.

Co,iü , l ! e von 20,00 DM ist unter Angabe des Verwen- mni 7 /n, s -, Konto der Verbandsgemeindewerke Montabaur, Kzu zaWsn 70 510 01 ^ bei der Kreiss Parkasse Montabaur

i Bezahlung eines Betrages von 10,00 DM wird auf zend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Datenträ-

Nr. 46/99

ger Diskette (MS DOS) 3,5, (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsverzeichnis in Kurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase 83 übersandt. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist der

Mittwoch, 19. Januar 2000,10.00 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Sub­missionstermin kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeit­punkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen Die Submission findet an o.g. Termin im Zimmer 218 statt.

Montabaur, 11.11.1999 £. Schaaf

1. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates

Die nächste nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Montabaur findet am Donnerstag, 25.11.1999,15.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau), Ebene 3, statt.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Montabaur am 25.11.1999 finden folgende Frak­tionssitzungen statt:

CDU:

SPD:

FWG:

B 90/Grüne:

Montag, 22.11.1999,18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rat­hauses (Altbau), Tel.: 02602/126244 Montag, 22.11.1999,19.00 Uhr, im Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), Ebene 2, Tel.: 02602/126243 Mittwoch, 24.11.1999,18.30 Uhr, Bürgermeisteramt Hol­ler (Alte Schule) im Anschluß daran 20.00 Uhr Mitglie­derversammlung

Montag, 22.11.1999,20.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grü­nen, Wallstraße 2,56410 Montabaur, Tel.: 02602/994353.

QlDie Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mo.ntabaur oder Postfach 1262,56402 Montabaur

Montag bis Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch ..16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0

des Bürgerbüros

Montag Dis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 12.30 Uhr

und .14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.8.00 bis 12.30 Uhr

Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192

Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-332

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen. e-mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de

Winterdienst

Wegen der bald einsetzenden kalten Jahreszeit möchten wir schon im Voraus einige Hinweise geben. Die Verkehrs- und vor allem die Fußgän­gersicherheit ist nur dann zu gewährleisten, wenn alle Anlieger den not­wendigen Winterdienst vor ihren Grundstücken ausführen.

Nach den Straßenreinigungssatzungen sind alle Anlieger verpflichtet, den Schneeräum- und Streudienst auf Gehwegen wahrzunehmen; wenn die­ser nicht vorhanden ist gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite ent­lang des Grundstücks.

Zum Streuen sollte möglichst auf Salz verzichtet werden, Sand, Splitt, Granulate, Asche und Sägemehl erfüllen oft den gleichen Zweck. Ledig­lich bei Glatteis (Eisregen o.ä.) kann Salz in geringen Mengen eingesetzt werden. Geräumter Schnee sollte auf dem eigenen .Grundstück oder - wenn das nicht möglich ist - am Gehwegrand gelagert werden, ohne daß die Straßenrinne blockiert wird (wegen das Abiaufens von Tauwasser). Die weitverbreitete Unsitte, den Schnee einfach vom Gehweg auf die Straße zu schaufeln, gefährdet unnötig den Verkehr und führt regelmäßig zu Ärger, wenn die öffentlichen Räumdienste mit ihrem Schneepflug die weiße Pracht wieder auf den Gehweg zurückdrücken.

Nähere Einzelheiten über den Winterdienst nach den jeweiligen örtlichen Satzungsregelungen können den veröffentlichten Straßenreinigungssat­zungen entnommen werden.

Die Satzungen können während der allgemeinen Dienstzeit bei der Ver­waltung eingesehen werden.

Verbandsgemeindeverwaltung

Ordnungsamt