„VG Montabaur
»verein Neuhausei
Feier lädt der SPD-Ortsverein Neuhäusel Sie
weihnachtlichen
Sag eI 19-12- 1999 ’ 14 00 Uhr
boten? - Kaffee und Kuchen, Nikolausbesuch für die Kinder
euulul " -in mit weihnachtlicher Musik, Gedankenaustausch.
Beisammensein
ffl it uns. Ihre Anmeldung nehmen bis zum 12.12.1999 gerne er Tel. 02620/1211, Rolf Gilgenberger, Tel. 02620/2006.
13.11.1999, findet unser letztes Heimspiel in dieser Saison ast sind unsere Sportfreunde aus Holler. Anstoß ist um 15.30 m Hartplatz. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Simmern
tunden des Ortsbürgermeisters gemeinde Simmern
von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr
8620/861 4
ng der Bürgermeisterdienststunde
pisterdienststunde wird von Donnerstag, 18.11.1999 auf Frei- ' jt. Um Beachtung wird gebeten.
Schmidt, Ortsbürgermeister
|;he Bekanntmachung |g von Verkehrsflächen im Bereich der n Am Roth, Parzellen 386 und 387 und der |straße, Parz. 373 in Simmern
6 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz Jer Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Ver-
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Nr. 45/99
kehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluss des Ortsgemein-, derates Simmern vom 29.10.1999 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung: Am Roth Parzelle 387
verlaufend von - bis: “Im Rauenstück” bis “Am Roth” Parz. 386 Bezeichnung: Am Roth Parzelle 386 verlaufend von - bis: “Am Roth”, Parz. 387 bis Schlossstraße Bezeichnung: Schlossstraße Parz. 373
verlaufend von - bis: Grundstücksparz. 374/4 bis mittleren Grenzpunkt
Grundstücksparzelle 374/3
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.11.1999.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Simmern, 04.11.1999 Schmidt, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der
Straße “Im Rauenstück” in Simmern
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates Simmern vom 29.10.1999 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung: Im Rauenstück Parz. 203/3 (Abschnitt) verlaufend von - bis: Schlossstraße bis Einmündung Wiesenstraße Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.11.1999. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Simmern, 04.11.1999 Schmidt, Ortsbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der
Schlossstraße (Abschnittt) in Simmern
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates Simmern vom 29.10.1999 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
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