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VG Montabaur

»verein Neuhausei

Feier lädt der SPD-Ortsverein Neuhäusel Sie

weihnachtlichen

Sag eI 19-12- 1999 14 00 Uhr

boten? - Kaffee und Kuchen, Nikolausbesuch für die Kinder

euulul " -in mit weihnachtlicher Musik, Gedankenaustausch.

Beisammensein

ffl it uns. Ihre Anmeldung nehmen bis zum 12.12.1999 gerne er Tel. 02620/1211, Rolf Gilgenberger, Tel. 02620/2006.

13.11.1999, findet unser letztes Heimspiel in dieser Saison ast sind unsere Sportfreunde aus Holler. Anstoß ist um 15.30 m Hartplatz. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Simmern

tunden des Ortsbürgermeisters gemeinde Simmern

von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr

8620/861 4

ng der Bürgermeisterdienststunde

pisterdienststunde wird von Donnerstag, 18.11.1999 auf Frei- ' jt. Um Beachtung wird gebeten.

Schmidt, Ortsbürgermeister

|;he Bekanntmachung |g von Verkehrsflächen im Bereich der n Am Roth, Parzellen 386 und 387 und der |straße, Parz. 373 in Simmern

6 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz Jer Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Ver-

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Nr. 45/99

kehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluss des Ortsgemein-, derates Simmern vom 29.10.1999 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung: Am Roth Parzelle 387

verlaufend von - bis:Im Rauenstück bisAm Roth Parz. 386 Bezeichnung: Am Roth Parzelle 386 verlaufend von - bis:Am Roth, Parz. 387 bis Schlossstraße Bezeichnung: Schlossstraße Parz. 373

verlaufend von - bis: Grundstücksparz. 374/4 bis mittleren Grenzpunkt

Grundstücksparzelle 374/3

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.11.1999.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntga­be Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Mon­tabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Simmern, 04.11.1999 Schmidt, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der

StraßeIm Rauenstück in Simmern

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Ver­kehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluss des Ortsgemein­derates Simmern vom 29.10.1999 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung: Im Rauenstück Parz. 203/3 (Abschnitt) verlaufend von - bis: Schlossstraße bis Einmündung Wiesenstraße Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.11.1999. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntga­be Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Mon­tabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Simmern, 04.11.1999 Schmidt, Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der

Schlossstraße (Abschnittt) in Simmern

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Ver­kehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluss des Ortsgemein­derates Simmern vom 29.10.1999 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

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